Beschlussvorlage - 0012/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB -Wehringhauser Straße /VARTA-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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07.02.2018
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.02.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.02.2018
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Sachverhalt
Begründung:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.3.2001 die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB Nr.9/00 -Wehringhauser Straße/VARTA- beschlossen und in seiner Sitzung am 13.12.2007 die Umbenennung und Plangebietserweiterung der Satzung –Wehringhauser Straße/VARTA- beschlossen.
Folgende Planungsziele sollten verfolgt werden:
- Sicherung von Flächen für die Bahnhofshinterfahrung,
- Städtebauliche Neuordnung von gewerblichen Flächen,
- Optimierung der inneren Erschließung,
- Sicherung von Flächen (Lärmschutz) für den Gleisanschluss der angrenzenden Spedition mit der DB.
Die Flächen für die Bahnhofshinterfahrung sind gesichert. Die entsprechenden Bebauungspläne sind rechtsverbindlich. Teilweise liegen Grundstücke im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5/10 Gewerbegebiet Wehringhauser Straße. Weitere Planungsziele werden derzeit nicht weiter verfolgt.
Ein öffentliches Interesse am Weiterbestehen der Satzung besteht nicht mehr, so dass die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung der Satzung zu beschließen.
Anmerkung: Der Geltungsbereich der o. g. Satzung liegt seit dem 10.8.2013 in Geltungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB „Soziale Stadt Wehringhausen“.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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68,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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470 kB
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