Beschlussvorlage - 0815/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzung für den kommunalen Friedhof “Beerdigungswald Philippshöhe Hagen” der Stadt Hagen (Beerdigungswaldsatzung), wie sie als Anlage 1 Gegenstand der Niederschrift ist.

 

2.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Entgeltordnung für den kommunalen Friedhof “Beerdigungswald Philippshöhe Hagen” der Stadt Hagen (Entgeltordnung Beerdigungswald) zur Beerdigungswaldsatzung, wie sie als Anlage 2 Gegenstand der Niederschrift ist.

 

3.      Die Beschlüsse sind bis zum 31.12.2005 umzusetzen.

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 28.04.2005 die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Satzungen zu entwerfen und dem Rat zur Beschlußfassung vorzulegen.

In dieser Vorlage werden die Beerdigungswaldsatzung und die Entgeltordnung zum Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Beerdigungsbaum erläutert und in der Anlage beigefügt.

Die zusätzlich erforderliche Beerdigungswaldgebührensatzung für die eigentliche Beerdigungshandlung ist in der Vorlage 0816/2005 dargestellt.

 


 
Zum 01.09.2003 trat das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz NRW) in Kraft. Im Gesetz werden neben bewährten friedhofsrechtlichen Regelungen auch zahlreiche Neuerungen aufgegriffen. So wird unter anderem die Möglichkeit geschaffen, die Asche von Verstorbenen in einer naturbelassenen Waldgrabstätte beizusetzen.

 

Die Verwaltung hat diese Neuerung aufgegriffen und dem Rat der Stadt Hagen mit der Vorlage 0183/2005 das Konzept eines Beerdigungswaldes vorgestellt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.04.2005 hierzu folgenden Beschluß gefaßt:

 

1.      Der Einrichtung einer Waldbegräbnisstätte in Hagen nach dem vorgestellten Konzept wird zugestimmt.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verträge, eine Friedhofsatzung und die Beauftragung des Werkhofes vorzubereiten und dem Rat zur Beschlußfassung vorzulegen.

3.      Die Verwaltung wird ebenfalls beauftragt, die notwendigen Verträge und eine Friedhofsatzung für den Wald um das Schloß Hohenlimburg vorzubereiten und dem Rat zur Beschlußfassung vorzulegen.

 

Aufgrund dieses Beschlusses hat die Verwaltung die entsprechenden Satzungen vorbereitet und nach einem Kooperationspartner gesucht. Im einzelnen:

 

 

I. Beerdigungswaldsatzung:

 

Für den Betrieb des Beerdigungswaldes Philippshöhe Hagen ist eine eigene Satzung notwendig, da es sich um eine spezielle Form der Bestattung handelt, die von der schon bestehenden allgemeinen Friedhofsatzung der Stadt Hagen in wichtigen Teilen abweicht. Um den Umfang der Beerdigungswaldsatzung jedoch nicht unnötig auszuweiten, wird darin auf die Vorschriften der allgemeinen Friedhofsatzung verwiesen, sofern sie auch auf den Beerdigungswald anwendbar sind.

 

Die Beerdigungswaldsatzung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

 

II. Beerdigungswaldgebührensatzung und Entgeltordnung:

 

Gemäß § 8 der Beerdigungswaldsatzung werden für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Anfertigung von Markierungsschildern vom Friedhofsträger Entgelte nach der jeweils gültigen Entgeltordnung, für die Beisetzungen Gebühren nach der jeweils gültigen Beerdigungswaldgebührensatzung erhoben.

 

a) Nutzungsentgelt:

 

Für die Einräumung eines Nutzungsrechtes wird ein Entgelt erhoben. Dies richtet sich nach der Wertigkeit der Grabstätte und wird in vier Stufen eingeteilt. Die Bewertung erfolgt hierbei u. a. anhand der Lage der Ruhestätte, der Größe des Baumes etc. und der direkten oder angrenzenden Naturelemente. Unter die Wertungsstufe I fallen 64 Prozent der Beerdigungsbäume, unter die Wertungsstufe II 25 Prozent, unter die Wertungsstufe III 10 Prozent und unter die Wertungsstufe IV 1 Prozent. Die ausgewählten und bewerteten Beerdigungsbäume werden in einem Kataster, welches vom Forstamt geführt wird, erfaßt.

 

Das Entgelt kann sich aus den Gegebenheiten des Marktes entwickeln. Da dieses Entgelt privatrechtlicher Natur ist, zieht es die Erhebung von Mehrwertsteuer nach sich.

 

Die Entgeltordnung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

 

b) Beerdigungsgebühr

 

Die Verwaltung hat für die eigentliche Beerdigungshandlung eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 182,65 Euro ermittelt. Insoweit wird auf die Vorlage 0816/2005 verwiesen.

 

 

III. Sonstiges

 

Die Verwaltung beabsichtigt, zunächst eine Teilfläche von 2 ha als Beerdigungswaldfläche zu nutzen. Erfahrungen anderer Beerdigungswaldbetreiber ergeben, daß pro Hektar ungefähr 100 Bäume als Beerdigungsplätze genutzt werden können.

Wegen der gegebenen Erweiterungsmöglichkeit besteht jedoch die Möglichkeit, die Fläche auf bis zu 40 ha auszudehnen und somit die Nutzung des Beerdigungswaldes langfristig zu sichern.

 

Das Waldstück wurde im Einvernehmen mit den potentiellen Kooperationspartnern unter mehreren angebotenen Waldflächen ausgewählt. Dieser Forstort hebt sich durch seine zentrale und dennoch ruhige Lage hervor.

Das Gesamtgebiet (Gemarkung Vorhalle, Flur 7, Flurstück 18) umfaßt 57 ha, mit der Option etwa 40 ha als Beerdigungswald zu nutzen. Das Gebiet liegt 240 m über NN. Die Bestockung besteht vornehmlich aus Roteichen im Alter von 93 Jahren, ferner kommen Buche, Bergahorn und Stieleiche in Mischung vor.

Vorkommende Sträucher (Ilex, Holunder und Hasel) sowie besondere Gesteinansammlungen können ebenfalls als Begräbnisstätte ausgeschrieben werden.

 

Für die Infrastruktur werden vorhandene Holzabfuhrwege für das fußläufige Benutzen instandgesetzt. Weiterhin werden außerhalb der Waldfläche in Verlängerung der Kuhlestraße rechtsseitig der Fahrbahn Parkmöglichkeiten eingeräumt.

 

Weiterhin hat der Rat die Verwaltung beauftragt, eine Friedhofsatzung und die notwendigen Verträge mit dem Fürsten zu Bentheim-Tecklemburg vorzubereiten. Seitens des Fürsten wurde – soweit bekannt – die Einrichtung eines Beerdigungswaldes jedoch nicht weiter verfolgt, so daß die Verwaltung hier nicht weiter tätig werden konnte.

 

Die Gespräche mit dem Werkhof über die Wahrnehmung der Aufgaben laufen, können aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden, da entsprechende Vorberatungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates der Werkhof gem. GmbH erst in der Dezembersitzung des Aufsichtsrates erfolgen werden. Eine gesonderte Vorlage wird dem Rat zu Beginn des Jahres 2006 vorgelegt.

 

Im näheren Umkreis sind verschiedene Beerdigungswaldprojekte im Gespräch. Um rechtzeitig den Hagener Beerdigungswald in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und bewerben zu können, ist es wichtig, noch in diesem Jahr die Grundlagen für den Beerdigungswald Philippshöhe Hagen zu schaffen.

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Auswirkungen

Die Beerdigungswaldsatzung hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Aus der Einräumung eines Nutzungsentgeltes stehen der Stadt Hagen und dem Kooperationspartner anteilig Verkaufserlöse zu.

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.12.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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06.12.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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08.12.2005 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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15.12.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen