Beschlussvorlage - 0858/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die Vorlage wird zum 01.02.2018 realisiert.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Vorlage enthält die zum Stellenplan 2018/2019 vorgesehenen Änderungen für den Fachbereich Jugend und Soziales und das Jobcenter.

 

Begründung

 

Der Jugendhilfeausschuss ist bei Budgetentscheidungen einzubeziehen. Er ist vor jeder Beschlussfassung des Rates in Fragen der Jugendhilfe zu hören, damit also auch vor der Verabschiedung des städtischen Haushalts.

 

Da der Stellenplan eine Anlage zum Haushalt darstellt, erfolgt die vorgeschriebene Anhörung mit dieser Vorlage.

Die abschließende Beratung des Stellenplans 2018/2019 erfolgt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 22.02.2018, die Beschlussfassung ist für die Ratssitzung am 22.02.2018 vorgesehen.

Die Veränderungen sind in dieser Vorlage in Tabellenform aufgeführt, auf die gesonderte Veränderungsliste wird verzichtet.

 

Allgemeines:

 

Wie bereits in den vergangenen Stellenplänen wird auch zum Stellenplan 2018/2019 das „Bruttoprinzip“ zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass sowohl alle Fortfälle als auch alle neuen Stellen benannt werden, ohne dass eine vorherige Verrechnung erfolgt.

 

Durch diese Verfahrensweise kann gegenüber der Aufsichtsbehörde verdeutlicht werden, dass durch die Stellenfortfälle der Konsolidierung Rechnung getragen wird, gleichzeitig aber aufgrund neuer Aufgaben die Einrichtung zusätzlicher Stellen erforderlich wird.

Bei den neu einzurichtenden Stellen handelt es sich teilweise um eine Umwandlung bisher überplanmäßiger Bedarfe in Planstellen, da sich zwischenzeitlich ein dauerhafter Bedarf ergeben hat. In diesen Fällen entstehen keine zusätzlichen Personalkosten, weil die bisher überplanmäßigen Bedarfe bereits mit Personal besetzt waren.

In der Vorlage ist jeweils ein Hinweis enthalten, bei welchen Stellen Personalkosten bereits entstanden sind und es somit zu keiner Ausweitung kommt.

 

Einführung der neuen Entgeltordnung:

 

2005 wurde der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgelöst. Der TVöD enthielt keine eigenen Eingruppierungsvorschriften. Zum 01.01.2017 ist die neue Entgeltordnung in Kraft getreten, es handelt sich hier um die überarbeiteten Eingruppierungsvorschriften.

 

Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien erfolgte anlässlich der Einführung der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 keine pauschale Überprüfung und Neufestsetzung aller Eingruppierungen; das bedeutete, dass alle Beschäftigten in einem ersten Schritt unter Beibehaltung ihrer bisherigen Entgeltgruppe (Eingruppierung) in die neue Entgeltordnung übergeleitet wurden.

 

In einem zweiten Schritt wurde aufgrund gestellter Anträge individuell überprüft, ob sich unter Anwendung der neuen Eingruppierungsvorschriften für bestimmte Fälle eine höhere Entgeltgruppe als bisher ergab.

Im Stellenplanverfahren handelt es sich hier nur um die Umsetzung von Tarifrecht.

 

Nachvollzogen wurden ebenfalls Änderungen, die sich aus dem Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) ergaben. Diese Änderungen waren bereits bei Abschluss des Tarifvertrages SuE bekannt, die monetäre Umsetzung erfolgte automatisch. Im Stellenplan werden diese Änderungen nachvollzogen, aufgrund der Doppelstellenpläne ist eine Realisierung erst zum Stellenplan 2018/2019 möglich.

Die Veränderungen im Fachbereich Jugend und Soziales sowie im Jobcenter sind nachfolgend dargestellt.

 

Details Stellenplan 2018:

 

Amt/FB

Veränderungen

Änderungsart

Begründung

55

229

Neubewertung Neue EGO, SuE

Umsetzung Tarifrecht, Änderungen aus dem Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst

55/66

2

NN-Stellen

Umwandlung eines üpl. Bedarfes in Planstelle, da dauerhafter Bedarf festgestellt wurde. Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

55/2

1

NN-Stelle

Neue Pflichtaufgabe im Bereich Ambulante Dienste, da vorab üpl. Bedarf vorhanden entstehen keine zusätzlichen Personalkosten

55/04

1

NN-Stelle

Teilung einer Stelle, da bei 55/04 zusätzlicher Bedarf vorhanden. Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten

55/3

2

NN-Stellen

Das Land fördert die Stellen für das Kommunale Inte-grationszentrum

55/3

1

NN-Stelle

Fachberatung Offener Ganztag (OGS)

55/7

1

NN-Stelle

Umwandlung eines üpl. Bedarfes in eine Planstelle im Bereich Vormundschaften, da sich die Fallzahlen erhöht haben. Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten

55/4

1

NN-Stelle

Umwandlung eines üpl. Bedarfes in eine Planstelle, da sich ein dauerhafter Bedarf ergeben hat. Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten


Amt/FB

Veränderungen

Änderungsart

Begründung

55/6

6

NN-Stellen befristet

Einrichtung von befristeten Planstellen, da die Maßnahme bis 2021 befristet ist. Es handelt sich um die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahme 16-55.009 (Ambulante Erziehungshilfe selbst anbieten)

55/6

2

Fortfälle

Kompensation für Nachbesetzung einer Psychologenstelle

55

10

Fortfälle

Praktikantenstellen etc.

55/2

2

Neubewertung/Hebung

Durch eine Aufgabenveränderung war eine Neubewertung erforderlich.

55/Vers.

 

1

Neubewertung/Hebung

Aufgabenveränderung durch Übernahme Leitungstätigkeiten im gemeinsamen Versorgungsamt

(Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Hagen/Bochum/Dortmund)

55/6

1

Neubewertung/

Abwertung

Aufgabenveränderung

55/3

1

Neubewertung/

Abwertung

Im Rahmen der Nachbesetzung wurde die Bewertung angepasst

55/0

1

Neubewertung/

Abwertung

Korrektur der fehlerhaften Ausweisung im Stellenplan

55/5

1

Neubewertung/

Abwertung

Aufgabenveränderung

55/7

1

Realisierung ku-Vermerk

Realisierung im Rahmen der Wiederbesetzung

55/2

2

ku-Vermerk neu

Neubewertung aufgrund veränderter Aufgaben

55/4, 55/5, 55/6

4

Neubewertung/

Umwandlung

Ausweisung entsprechend der Statusgruppe


Amt/FB

Veränderungen

Änderungsart

Begründung

Job-

center.

47

NN-Stellen

Bundesagentur für Arbeit und Hagen haben sich vertraglich verpflichtet, für eine paritätische Besetzung der Stellen im Jobcenter zu sorgen. Damit diese Verpflichtung eingehalten wird, war die Einrichtung neuer Stellen sowie die Besetzung mit kommunalem Personal erforderlich. Bei 30 Stellen waren üpl. Bedarfe bereits vorher vorhanden, so dass keine Auswirkungen auf die Personalkosten entstehen.

Job-

center.

27

Neubewertung/Neue EGO

Umsetzung von Tarifrecht

Job-

center.

1

Neubewertung/Hebung

Aufgabenveränderung

Job-

center.

6

Neubewertung/

Abwertung

Aufgabenveränderung

 

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Auswirkungen

Details Stellenplan 2019

 

Amt/FB

Veränderungen

Änderungsart

Begründung

Job-

center.

6

Neubewertung/

Umwandlung

Ausweisung nach Statusgruppe

 

Zusammenfassend ergeben sich folgende Veränderungen für den Fachbereich Jugend und Soziales und das Jobcenter für den Stellenplan 2018/2019.

 

Amt/FB

Veränderungsart

Anzahl

55

NN-Stellen

9

55

NN-Stellen befristet

6

55

Neubewertung/Neue EGO/SuE

229

55

Fortfall

10

55

Neubewertung/Hebung

3

55

Neubewertung/Abwertung

4

55

Realisierung ku-Vermerk

1

55

Ku-Vermerk neu

2

55

Neubewertung/Umwandlung

4

 

Summe Veränderungen FB 55

268


Amt/FB

Veränderungsart

Anzahl

Jobcenter

NN-Stellen

47

Jobcenter

Neubewertung/neue EGO

27

Jobcenter

Neubewertung/Hebung

1

Jobcenter

Neubewertung/Abwertung

6

Jobcenter

Neubewertung/Umwandlung

6

 

Summe Veränderungen Jobcenter

87

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Die finanziellen Auswirkungen sind u.a. davon abhängig, welche Person welche Stelle besetzt, bzw. bei Hebung einer Beamtenstelle wann die Beförderung tatsächlich erfolgt. Da der Stellenplan lediglich die Ermächtigungsgrundlage für die personellen Ressourcen darstellt, wird an dieser Stelle auf die Darstellung der finanziellen Auswirkungen verzichtet.

 

Diese Vorlage stellt ausschließlich auf die Stellenentwicklung ab.

 

 

 

Gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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31.01.2018 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Stellenplan 2018/2019 für den Fachbereich Jugend und Soziales und das Jobcenter zu. 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

1

 

 

CDU

3

 

 

Die Linke

 

 

 

Vertreter der Jugendhilfe

7

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0