Beschlussvorlage - 0858/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2018/2019 für den Fachbereich Jugend und Soziales und das Jobcenter Hagen Die Vorlage wird zum 01.02.2018 realisiert
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Mechthild Fischer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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31.01.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Vorlage enthält die zum Stellenplan 2018/2019 vorgesehenen Änderungen für den Fachbereich Jugend und Soziales und das Jobcenter.
Begründung
Der Jugendhilfeausschuss ist bei Budgetentscheidungen einzubeziehen. Er ist vor jeder Beschlussfassung des Rates in Fragen der Jugendhilfe zu hören, damit also auch vor der Verabschiedung des städtischen Haushalts.
Da der Stellenplan eine Anlage zum Haushalt darstellt, erfolgt die vorgeschriebene Anhörung mit dieser Vorlage.
Die abschließende Beratung des Stellenplans 2018/2019 erfolgt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 22.02.2018, die Beschlussfassung ist für die Ratssitzung am 22.02.2018 vorgesehen.
Die Veränderungen sind in dieser Vorlage in Tabellenform aufgeführt, auf die gesonderte Veränderungsliste wird verzichtet.
Allgemeines:
Wie bereits in den vergangenen Stellenplänen wird auch zum Stellenplan 2018/2019 das „Bruttoprinzip“ zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass sowohl alle Fortfälle als auch alle neuen Stellen benannt werden, ohne dass eine vorherige Verrechnung erfolgt.
Durch diese Verfahrensweise kann gegenüber der Aufsichtsbehörde verdeutlicht werden, dass durch die Stellenfortfälle der Konsolidierung Rechnung getragen wird, gleichzeitig aber aufgrund neuer Aufgaben die Einrichtung zusätzlicher Stellen erforderlich wird.
Bei den neu einzurichtenden Stellen handelt es sich teilweise um eine Umwandlung bisher überplanmäßiger Bedarfe in Planstellen, da sich zwischenzeitlich ein dauerhafter Bedarf ergeben hat. In diesen Fällen entstehen keine zusätzlichen Personalkosten, weil die bisher überplanmäßigen Bedarfe bereits mit Personal besetzt waren.
In der Vorlage ist jeweils ein Hinweis enthalten, bei welchen Stellen Personalkosten bereits entstanden sind und es somit zu keiner Ausweitung kommt.
Einführung der neuen Entgeltordnung:
2005 wurde der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgelöst. Der TVöD enthielt keine eigenen Eingruppierungsvorschriften. Zum 01.01.2017 ist die neue Entgeltordnung in Kraft getreten, es handelt sich hier um die überarbeiteten Eingruppierungsvorschriften.
Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien erfolgte anlässlich der Einführung der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 keine pauschale Überprüfung und Neufestsetzung aller Eingruppierungen; das bedeutete, dass alle Beschäftigten in einem ersten Schritt unter Beibehaltung ihrer bisherigen Entgeltgruppe (Eingruppierung) in die neue Entgeltordnung übergeleitet wurden.
In einem zweiten Schritt wurde aufgrund gestellter Anträge individuell überprüft, ob sich unter Anwendung der neuen Eingruppierungsvorschriften für bestimmte Fälle eine höhere Entgeltgruppe als bisher ergab.
Im Stellenplanverfahren handelt es sich hier nur um die Umsetzung von Tarifrecht.
Nachvollzogen wurden ebenfalls Änderungen, die sich aus dem Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) ergaben. Diese Änderungen waren bereits bei Abschluss des Tarifvertrages SuE bekannt, die monetäre Umsetzung erfolgte automatisch. Im Stellenplan werden diese Änderungen nachvollzogen, aufgrund der Doppelstellenpläne ist eine Realisierung erst zum Stellenplan 2018/2019 möglich.
Die Veränderungen im Fachbereich Jugend und Soziales sowie im Jobcenter sind nachfolgend dargestellt.
Details Stellenplan 2018:
Amt/FB | Veränderungen | Änderungsart | Begründung |
55 | 229 | Neubewertung Neue EGO, SuE | Umsetzung Tarifrecht, Änderungen aus dem Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst |
55/66 | 2 | NN-Stellen | Umwandlung eines üpl. Bedarfes in Planstelle, da dauerhafter Bedarf festgestellt wurde. Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. |
55/2 | 1 | NN-Stelle | Neue Pflichtaufgabe im Bereich Ambulante Dienste, da vorab üpl. Bedarf vorhanden entstehen keine zusätzlichen Personalkosten |
55/04 | 1 | NN-Stelle | Teilung einer Stelle, da bei 55/04 zusätzlicher Bedarf vorhanden. Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten |
55/3 | 2 | NN-Stellen | Das Land fördert die Stellen für das Kommunale Inte-grationszentrum |
55/3 | 1 | NN-Stelle | Fachberatung Offener Ganztag (OGS) |
55/7 | 1 | NN-Stelle | Umwandlung eines üpl. Bedarfes in eine Planstelle im Bereich Vormundschaften, da sich die Fallzahlen erhöht haben. Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten |
55/4 | 1 | NN-Stelle | Umwandlung eines üpl. Bedarfes in eine Planstelle, da sich ein dauerhafter Bedarf ergeben hat. Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten |
Amt/FB | Veränderungen | Änderungsart | Begründung |
55/6 | 6 | NN-Stellen befristet | Einrichtung von befristeten Planstellen, da die Maßnahme bis 2021 befristet ist. Es handelt sich um die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahme 16-55.009 (Ambulante Erziehungshilfe selbst anbieten) |
55/6 | 2 | Fortfälle | Kompensation für Nachbesetzung einer Psychologenstelle |
55 | 10 | Fortfälle | Praktikantenstellen etc. |
55/2 | 2 | Neubewertung/Hebung | Durch eine Aufgabenveränderung war eine Neubewertung erforderlich. |
55/Vers.
| 1 | Neubewertung/Hebung | Aufgabenveränderung durch Übernahme Leitungstätigkeiten im gemeinsamen Versorgungsamt (Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Hagen/Bochum/Dortmund) |
55/6 | 1 | Neubewertung/ Abwertung | Aufgabenveränderung |
55/3 | 1 | Neubewertung/ Abwertung | Im Rahmen der Nachbesetzung wurde die Bewertung angepasst |
55/0 | 1 | Neubewertung/ Abwertung | Korrektur der fehlerhaften Ausweisung im Stellenplan |
55/5 | 1 | Neubewertung/ Abwertung | Aufgabenveränderung |
55/7 | 1 | Realisierung ku-Vermerk | Realisierung im Rahmen der Wiederbesetzung |
55/2 | 2 | ku-Vermerk neu | Neubewertung aufgrund veränderter Aufgaben |
55/4, 55/5, 55/6 | 4 | Neubewertung/ Umwandlung | Ausweisung entsprechend der Statusgruppe |
Amt/FB | Veränderungen | Änderungsart | Begründung |
Job- center. | 47 | NN-Stellen | Bundesagentur für Arbeit und Hagen haben sich vertraglich verpflichtet, für eine paritätische Besetzung der Stellen im Jobcenter zu sorgen. Damit diese Verpflichtung eingehalten wird, war die Einrichtung neuer Stellen sowie die Besetzung mit kommunalem Personal erforderlich. Bei 30 Stellen waren üpl. Bedarfe bereits vorher vorhanden, so dass keine Auswirkungen auf die Personalkosten entstehen. |
Job- center. | 27 | Neubewertung/Neue EGO | Umsetzung von Tarifrecht |
Job- center. | 1 | Neubewertung/Hebung | Aufgabenveränderung |
Job- center. | 6 | Neubewertung/ Abwertung | Aufgabenveränderung |
Auswirkungen
Details Stellenplan 2019
Amt/FB | Veränderungen | Änderungsart | Begründung |
Job- center. | 6 | Neubewertung/ Umwandlung | Ausweisung nach Statusgruppe |
Zusammenfassend ergeben sich folgende Veränderungen für den Fachbereich Jugend und Soziales und das Jobcenter für den Stellenplan 2018/2019.
Amt/FB | Veränderungsart | Anzahl |
55 | NN-Stellen | 9 |
55 | NN-Stellen befristet | 6 |
55 | Neubewertung/Neue EGO/SuE | 229 |
55 | Fortfall | 10 |
55 | Neubewertung/Hebung | 3 |
55 | Neubewertung/Abwertung | 4 |
55 | Realisierung ku-Vermerk | 1 |
55 | Ku-Vermerk neu | 2 |
55 | Neubewertung/Umwandlung | 4 |
| Summe Veränderungen FB 55 | 268 |
Amt/FB | Veränderungsart | Anzahl |
Jobcenter | NN-Stellen | 47 |
Jobcenter | Neubewertung/neue EGO | 27 |
Jobcenter | Neubewertung/Hebung | 1 |
Jobcenter | Neubewertung/Abwertung | 6 |
Jobcenter | Neubewertung/Umwandlung | 6 |
| Summe Veränderungen Jobcenter | 87 |
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind u.a. davon abhängig, welche Person welche Stelle besetzt, bzw. bei Hebung einer Beamtenstelle wann die Beförderung tatsächlich erfolgt. Da der Stellenplan lediglich die Ermächtigungsgrundlage für die personellen Ressourcen darstellt, wird an dieser Stelle auf die Darstellung der finanziellen Auswirkungen verzichtet.
Diese Vorlage stellt ausschließlich auf die Stellenentwicklung ab.
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Gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister
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31.01.2018 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Stellenplan 2018/2019 für den Fachbereich Jugend und Soziales und das Jobcenter zu.