Beschlussvorlage - 0119-2/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

1. Die drei städtebaulichen Lösungsansätze an der Finanzamtsschlucht werden zur Kenntnis genommen. Der Erwerb von Grundstücken an der Finanzamtsschlucht ist nicht anzustreben, da dieser zu keiner kurzfristigen Grenzwerteinhaltung führt.

 

2. Das Bebauungsplanverfahren 4/14 –Bebauung Märkischer Ring / Rathausstraße (Ratsbeschluss vom 15.05.2014) wird unter Berücksichtigung der umweltrechtlichen Belange fortgeführt.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, verkehrslenkende Maßnahmen zur Entlastung des Innenstadtringes zu überprüfen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Der Bereich zwischen Emilienplatz – Märkischer Ring – Marktbrücke gehört zu den am höchsten belasteten Straßenabschnitten im Hagener Stadtgebiet. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der ungünstigen Durchlüftung werden hier u.a. die Grenzwerte der 39. BImSchV für Stickstoffdioxid (Jahresmittel) deutlich überschritten.  Die aktuellen Berechnungen zur zeitlichen Entwicklung der NOx-Emissionsraten im Bereich der Finanzamtsschlucht zeigen, dass hier ohne die Durchführung weiterer Maßnahmen eine Einhaltung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes erst im Jahre 2025 erwartet werden kann. Hauptverursacher sind die Diesel-PKWs.

 

Bereits hierin könnte das Verwaltungsgericht in einem möglichen Verfahren einen Mangel sehen, da die derzeitigen Maßnahmen des LRP Hagen 2017 offensichtlich nicht geeignet sind, kurzfristig die Einhaltung der seit 2010 rechtsverbindlichen Grenzwerte sicherzustellen. 

 

Der Gutachter hat zudem weitere NO2-Grenzwertüberschreitungen auch im Bereich südlich des Elbersufers festgestellt. Um der in 2019 auslaufenden Veränderungssperre entgegenzuwirken hat der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung zwischenzeitlich einen aktualisierten städtebaulichen Entwurf zur Fortführung des B-Plans Nr. 4/14 im Bereich des ehemaligen Bettermann-Geländes vorgelegt. Der Entwurf sieht zurzeit eine beidseitig geschlossene Bebauungsstruktur mit jeweils  5 Geschossen vor. Im Ergebnis führt dies zu einer weiteren Erhöhung der NO2-Grenzwertüberschreitung gegenüber dem Planungs-Nullfall im Bereich südlich des Elbersufers.

 

Der Gutachter geht zwar davon aus, dass aufgrund der fortschreitenden Motorentechnik bei Dieselfahrzeugen bereits ab dem Jahr 2020 eine Einhaltung des NO2-Grenzwertes im Bereich des Elbersufers möglich wäre. Die Grenzwerteinhaltung ist jedoch zusätzlich an die Bedingung geknüpft, dass es im Umfeld der Bebauung zu keiner weiteren Verkehrszunahme durch die Realisierung der Planung kommt. Mit den drei weiter unten vorgestellten städtebaulichen Lösungsansätzen wäre grundsätzlich eine Reduzierung bzw. mit Variante 3 sogar eine Einhaltung der Feinstaub- und Stickstoffoxid-Grenzwerte im Bereich des Finanzamtes möglich. Allerdings beanspruchen diese Maßnahmen eine langfristige Umsetzungsphase. Darüber hinaus erfordern die unterschiedlichen Eigentümerverhältnisse einen hohen finanziellen Aufwand.

 

Ein Abrücken der Stadt Hagen von der bisherigen Maßnahmenplanung des LRP birgt andererseits ein erhebliches Risiko, dass auch in Hagen Fahrverbote gerichtlich angeordnet werden könnten, zumal der Gutachter in Variante 4 (Einrichtung einer blauen UWZ) deutliche Entlastungen für den Märkischen Ring im Bereich des Finanzamtes prognostiziert.

 

Im Hinblick auf die im Land NRW anhängigen DUH-Klageverfahren und dem NO2-Vertragsverletzungsverfahren der EU wegen NO2-Grenzwertverletzung hat die BezReg die Stadt bereits im April letzten Jahres um eine Stellungnahme gebeten und darauf hingewiesen, dass sie dazu angehalten sei, die Stellungnahme ans Umweltministerium NRW weiterzuleiten.

 

Um ein Dieselfahrverbot in Hagen zu vermeiden, sollte nach Auffassung der Umweltverwaltung der städtebauliche Entwurf für Bettermann entsprechend überarbeitet werden. Aktuell werden im Rahmen des Verbundprojektes zur Anpassung an den Klimawandel in der Stadt Hagen Strömungsberechnungen zur Verbesserung des Luftaustauschs im Bereich des Märkischen Ringes zwischen Emilienplatz und Marktbrücke durchgeführt. Hierdurch bietet sich die Möglichkeit, verschiedene Szenarien zur Optimierung der städtebaulichen Gesamtkonzeption auch unter Einbeziehung von Rückbau- und Begrünungsmaßnahmen  zu entwickeln. Die Umweltverwaltung regt deshalb an, auf der Basis der zu erwartenden Untersuchungsergebnisse (voraussichtlich 12/17) eine neue städtebauliche Gesamtkonzeption entsprechend den LRP-Vorgaben für den Bereich zwischen Emilienplatz und Marktbrücke zu entwickeln. Im Zuge des ebenfalls erforderlichen Verkehrsgutachtens sollten zudem die aktuellen Maßnahmenfortschritte des LRPs Hagen 2017 (erweiterte LKW-Sperrung und LKW-Routing, Befolgungsrate, etc.) berücksichtigt werden.

 

 

Begrüdung:

 

Anlass für die lufthygienischen Fachgutachten

 

Die Verwaltung hat  im März 2016, im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/14 -Bebauung Märkischer Ring / Rathausstraße-, ein Ingenieurbüro mit der Durchführung von Luftschadstoffausbreitungsberechnungen beauftragt. Dieses sollte mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der kritischen lufthygienischen Belastungssituation untersuchen und bewerten.

 

Mithilfe der Gutachten sollte u.a. geklärt werden, ob eine Bebauung auf dem ehem. Bettermanngelände eine zusätzliche negative Auswirkung (Erhöhung der Schadstoffbelastung) auf die aktuelle Situation in der Finanzamtsschlucht hat.

 

Ein Vorschlag seitens des AKs „Fortschreibung Luftreinhalteplan“ war es zu überprüfen, ob städtebauliche Lösungsansätze (langfristige Maßnahmen wie Rück- und Neubau, Begrünungsmaßnahmen sowie die Aspekte des Denkmalschutzes und der Verkehrsoptimierung) in Betracht gezogen werden können.

Diese städtebaulichen Lösungsansätze wurden durch das Gutachten überprüft, neben den Kosten ist der lange Zeithorizont bis zur Umsetzung dieser Maßnahmen kritisch zu bewerten, weil sie kurzfristig nicht zur Grenzwerteinhaltung führen. Eine Einhaltung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes in der Finanzamtsschlucht ist laut Gutachten im Jahr 2025 zu erwarten (ohne städtebaulichen Eingriff).

 

Die festgesetzte Maßnahme 3 im LRP Hagen 2017 (Vergabe und Erarbeitung eines „integrierten Handlungskonzeptes“ für die Innenstadt) wird weiterhin angestrebt, insofern werden die Vorgaben des LRP eingehalten. Aufgrund des akuten Handlungsbedarfs erarbeitete der Fachdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Gutachterbüro mögliche verträgliche Varianten. In einem intensiven Erarbeitungsprozess zwischen Oktober und November 2016 wurden drei städtebauliche Lösungsansätze erstellt.

 

 

 

Städtebauliche Lösungsansätze Gutachten TEIL 1

 

- Variante 1- 

Umbau Finanzamt

 

In der Variante „Umbau Finanzamt“ ist vorgesehen, dass der unter Denkmalschutz stehende Gebäudeteil erhalten bleibt. Der nicht geschützte Gebäudekomplex wird abgerissen und durch einen um einige Meter zurückgesetzten Baukörper ersetzt.

Für die Bebauung des Bettermanngeländes wird  die urbane Körnung der traditionellen Blockstruktur aufgenommen und weitergeführt. Die Nutzungen sind so auszuwählen, dass die erzeugte Verkehrsbelastung den Status Quo nicht verändert. Ausgangspunkt dafür ist die jetzige Parkplatznutzung.

 

Pro

          das denkmalgeschütztes Ensemble des Finanzamtes bleibt bestehen

          Eigentümerverhältnisse

(1 Eigentümer)

 

Contra

          führt zu keiner Verbesserung an der Engstelle zwischen dem denkmalgeschützten Gebäude und der nördlichen Wohnbebauung

          langfristige Umsetzungsphase

          erhebliche finanzielle Auswirkung

(Erwerb, Abriss, Herrichtung und Neubau)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- Variante 2- 

Abriss der nördlichen  Wohnbebauung

 

In der Variante „Abriss Wohngebäude“ bleibt das Finanzamt in seiner jetzigen Form erhalten. Die nördliche Wohnbebauung wird vom Märkischen Ring 83 bis zum Märkischen Ring 93 komplett abgerissen.

Für die Bebauung des Bettermanngeländes wird  die urbane Körnung der traditionellen Blockstruktur aufgenommen und weitergeführt. Die Nutzungen sind so auszuwählen, dass die erzeugte Verkehrsbelastung den Status Quo nicht verändert. Ausgangspunkt dafür ist die jetzige Parkplatznutzung.

 

Pro:

         das denkmalgeschützte Ensemble des Finanzamtes bleibt bestehen

 

Contra

         Lärmimmissionen verlagern sich an die dahinterliegende Bebauung

         führt zu keiner Verbesserung der Gesamtsituation,

         schwierige Eigentümerstruktur

         langfristige Umsetzungsphase

         erhebliche finanzielle Auswirkung

(Erwerb, Abriss, Herrichtung und Neubau)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


- Variante 3- 

Neubau Finanzamt mit Verbreiterung der Straßenräume

In der Variante „Neubau Finanzamt mit Verbreiterung der Straßenräume“ wird das gesamte Finanzamt abgerissen (keine Berücksichtigung des Denkmalschutzes) und durch einen Neubau ersetzt. Zusätzlich werden die Fahrspuren im Bereich der Finanzamtsstraßenschlucht nach Westen verschwenkt und der Straßenraum insgesamt verbreitert. Für die Bebauung des Bettermanngeländes wird  die urbane Körnung der traditionellen Blockstruktur aufgenommen und weitergeführt. Die Nutzungen sind so auszuwählen, dass die erzeugte Verkehrsbelastung den Status Quo nicht verändert. Ausgangspunkt dafür ist die jetzige Parkplatznutzung.

 

Pro:

          Einhaltung der Grenzwerte möglich

 

Contra

          erhebliche finanzielle Auswirkung (Erwerb, Abriss, Herrichtung und Neubau)

          Abriss des denkmalgeschützten Ensembles

         langfristige Umsetzungsphase

 

Die Variante „Verbreiterung des Straßenraums“ ermöglicht eine Einhaltung der Grenzwerte im kritischen Abschnitt des Märkischen Rings. Durch die durchgängige Verbreiterung des Straßenraums und die Vergrößerung des Abstandes zwischen Fahrbahn und Randbebauung ist diese Variante deutlich effektiver als der „Umbau des Finanzamts“. Neben den Kosten ist jedoch auch der lange Zeithorizont bis zur Umsetzung dieser Maßnahme negativ zu bewerten. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Resümee der städtebaulichen Lösungsansätze

 

Mit den drei städtebaulichen Lösungsansätzen (Abriss und Neuordnung) wäre grundsätzlich eine Reduzierung bzw. mit Variante 3 sogar eine Einhaltung der Feinstaub- und Stickstoffoxidgrenzwerte möglich, allerdings beanspruchen diese Maßnahmen eine langfristige Umsetzungsphase. Unterschiedliche Eigentümerverhältnisse fordern zudem einen hohen finanziellen Aufwand; es müssten Finanzmittel für Erwerb, Abriss, Herrichtung und Unterhaltung bereitgestellt werden. Nur einzelne Grundstücke aufzukaufen und die Gebäude abzureißen ist keine erfolgversprechende Strategie und ergibt keinen positiven Gesamteffekt. Da städtebauliche Maßnahmen keinen Beitrag zur kurzfristig erforderlichen Schadstoffreduzierung leisten können, empfiehlt der Gutachter die Einführung einer Umweltzone (blaue Plakette) als kurzfristig umsetzbare und flächenhaft wirksame Maßnahme

 

 

- Variante -

Blaue Umweltzone

 

Die Berechnungen zur vierten untersuchten Maßnahme - der Einführung einer blauen Umweltzone - zeigen, dass in Folge des großen Emissionsminderungspotenzials der blauen Umweltzone die NO2-Immissionen im gesamten Untersuchungsraum deutlich reduziert werden könnten. Trotz der mit dieser Variante einhergehenden Absenkung der NO2-Immissionen weisen die Rechenergebnisse für den mittleren Bereich der Finanzamtsschlucht eine leichte Überschreitung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes aus. 

 

Bei Feinstaub ist das Emissionsminderungspotenzial zwar deutlich geringer. Diese Minderung reicht aber aus, dass der PM10-Kurzzeitwert überall eingehalten wird.

 

Hinweis:

Infolge der insgesamt rückläufigen NO2-Emissionsmengen (aufgrund der verbesserten Motorentechnik) wird für die kritischen Bereiche des Märkischen Rings eine Einhaltung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes in der Finanzamtsschlucht erst im Jahr 2025 erwartet.

 

 

Sachverhalt Bebauungsplanverfahren Nr.: 4/14 (658) -Bebauung Märkischer Ring / Rathausstraße- Gutachten Teil 2

 

Um die Nutzungen im Bereich des ehem. Bettermanngeländes planungsrechtlich zu steuern, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 15.05.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4/14 „Bebauung Märkischer Ring / Rathausstraße“ beschlossen. Städtebauliches  Ziel  ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für eine neue, reduzierte Bebauung zu schaffen sowie die Steuerung des Einzelhandels. In der Beschlussvorlage wurde ausgeführt, dass hierfür die Rahmenbedingungen insbesondere auch vor dem Hintergrund der Schadstoffbelastung zu prüfen sind. Am 17.04.2015 ist für den B-Planbereich eine Veränderungssperre in Kraft getreten.

 

Sollte die Verwaltung das Bebauungsplanverfahren 4/14 nicht weiter verfolgen, greift nach Auslaufen der Veränderungssperre im Frühjahr 2019 der darunterliegende Bebauungsplan 1/91 -Märkischer Ring- aus dem Jahr 1991. Dieser  Bebauungsplan setzt u.a. ein Kerngebiet mit einer dichten, geschlossenen Bauweise mit bis zu 6 Vollgeschossen fest. Die Steuerung des Einzelhandels ist nicht geregelt. Sollte z.B. nach Auslaufen der Veränderungssperre ein Bauantrag mit einer Nutzung, die sich ggf. schädlich auf die Innenstadt auswirkt  (z.B. Einzelhandel), eingereicht werden, fehlt es an einer Rechtsgrundlage dieses Vorhaben abzulehnen.

 

 

Resümee des Gutachtens Teil 2 bezogen auf die Bebauung Bettermann

 

Die Berechnungen zeigen, dass eine Bebauung des Bettermanngeländes sowie des gegenüberliegenden Parkplatzes keine signifikante Verschlechterung der lufthygienischen Belastungssituation in der Finanzamtsschlucht des Märkischen Rings herbeiführt.  Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass

 

sich die Verkehrsbelastung im Umfeld der Finanzamtsschlucht durch die Realisierung der Planung nicht erhöht,

 

die Gebäude nicht näher als in der Maximalvariante an den Märkischen Ring heranrücken und

 

dass im Fall der Realisierung einer Riegelbebauung entlang des Märkischen Rings die in den Berechnungen zu Grunde gelegte Fünfgeschossigkeit nicht überschritten wird.

 

Gleichwohl führen beide Bebauungsvarianten (maximal und reduziert) zu einer weiteren Erhöhung der Überschreitung der Stickstoffdioxidgrenzwerte gegenüber dem Planungs-Nullfall im Bereich des Elbersufers.

 

Aus lufthygienischer Sicht empfiehlt der Gutachter deshalb die Schaffung von Lücken oder niedrigere Gebäudestrukturen an den geplanten Bebauung zur Verbesserung des Luftaustauschs.

 

 

Weitere Vorgehensweise

 

Um das Risiko eines Dieselfahrverbotes in Hagen zu vermeiden, sollte nach Auffassung der Umweltverwaltung der städtebauliche Entwurf für das Bettermannareal entsprechend überarbeitet werden. Aktuell werden im Rahmen des Verbundprojektes zur Anpassung an den Klimawandel in der Stadt Hagen Strömungsberechnungen zur Verbesserung des Luftaustauschs im Bereich des Märkischen Ringes zwischen Emilienplatz und Markbrücke durchgeführt. Hierdurch bietet sich die Möglichkeit, verschiedene Szenarien zur Optimierung der städtebaulichen Gesamtkonzeption auch unter Einbeziehung von Rückbau- und Begrünungsmaßnahmen zu entwickeln. Die Umweltverwaltung regt deshalb an, auf der Basis der zu erwartenden Untersuchungsergebnisse eine neue städtebauliche Gesamtkonzeption entsprechend den LRP-Vorgaben für den Bereich zwischen Emilienplatz und Marktbrücke zu entwickeln. Im Zuge des ebenfalls erforderlichen Verkehrsgutachtens sollten zudem die aktuellen Maßnahmenfortschritte des LRPs Hagen 2017 (erweiterte LKW-Sperrung und LKW-Routing, Befolgungsrate, etc.) berücksichtigt werden.

 

Da die Problematik im Tätigkeitsfeld beider Verwaltungsbehörden zu keiner gemeinsamen Kompromisslösung kommt, da

 

  • der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung vor Auslauf der Veränderungssperre (B-Plan Nr. 4/14 „Bebauung Märkischer Ring /Rathausstraße) im Frühjahr 2019 neues Planungsrecht schaffen muss, danach greift der alte B-Plan 1/91 unerwünschte Bauvorhaben können nicht mehr zurückgestellt werden, und

 

  • das Umweltamt grundsätzlich durch die Bettermann-Bebauung die Ziele des Luftreinhalteplanes in Gefahr sieht,

 

wird zeitnah ein gemeinsamer Termin mit dem Städtebaudezernat sowie dem Immissions- und Umweltschutzdezernat der Bezirksregierung Arnsberg angestrebt, um die Problematik im Tätigkeitsfeld beider Verwaltungsbehörden zu klären.

 

Parallel dazu kann das Bebauungsplanverfahren 4/14 -Bebauung Märkischer Ring / Rathausstraße- (Ratsbeschluss vom 15.05.2014) unter Berücksichtigung der umweltrechtlichen Belange weiterentwickelt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.11.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Reduzieren

09.11.2017 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Die drei städtebaulichen Lösungsansätze an der Finanzamtsschlucht werden zur Kenntnis genommen. Der Erwerb von Grundstücken an der Finanzamtsschlucht ist aus Gründen des Umweltschutzes derzeit nicht anzustreben, da dieser zu keiner kurzfristigen Grenzwerteinhaltung führt.

 

2. Das Bebauungsplanverfahren 4/14 Bebauung Märkischer Ring / Rathausstraße (Ratsbeschluss vom 15.05.2014) wird unter Berücksichtigung der umweltrechtlichen Belange fortgeführt.

 

3. Die Verwaltung prüft kurzfristig, ob parallel zur Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens 4/14 Bebauung Märkischer Ring/Rathausstraße, auch ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans 1/91 Märkischer Ring/Rathausstraße (457) eingeleitet werden kann.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, verkehrslenkende Maßnahmen zur Entlastung des Innenstadtringes zu überprüfen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

14.11.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen wie folgt zu beschließen:

 

  1. Die drei städtebaulichen Lösungsansätze an der Finanzamtsschlucht werden zur Kenntnis genommen. Der Erwerb von Grundstücken an der Finanzamtsschlucht ist im Zusammenhang mit einer Städtebaulichen Folgeplanung zu verfolgen.

 

  1. Das Bebauungsplanverfahren 4/14 –Bebauung Märkischer Ring / Rathausstraße (Ratsbeschluss vom 15.05.2014) wird unter Berücksichtigung der umweltrechtlichen Belange fortgeführt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, verkehrslenkende Maßnahmen zur Entlastung des Innenstadtringes zu überprüfen.

 

  • Verkehrsteilung auf mehrere Trassen (Holzmüllerstaße)
  • Modal Split (ÖPNV, Radverkehr) Verteilung auf verschiedene Verkehrsträger

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Erweitern

14.12.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen