Beschlussvorlage - 1064/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung  über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen für das Jahr 2018 wird, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr.: 1064/2017)  ist, beschlossen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2018

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

Die Hebesätze bleiben im Jahr 2018 unverändert bei 375% für die Grundsteuer A, bei 750% für die Grundsteuer B und bei 520% für die Gewerbesteuer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom __________

 

 

Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 (BGBl. I, S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV. NRW. S. 732/ SGV. NRW. 611) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am ___________ die nachstehende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

Die Hebesätze für die Realsteuern werden für das Jahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

1.        Grundsteuer

     a)   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)375 v.H.

     b)   für die Grundstücke (Grundsteuer B)750 v.H.

 

2.Gewerbesteuer nach Ertrag520 v.H.

 

 

 

§ 2

Diese Satzung tritt am 1.1.2018 in Kraft.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

 

 

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

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Beschlüsse

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30.11.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen