Beschlussvorlage - 1036/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rückbau des Pavillons sowie die Errichtung eines Neubaus für den einzuführenden Offenen Ganztag (OGS) an der Grundschule Helfe wird gemäß beiliegender Planung beschlossen. Finanziert wird die Maßnahme aus Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“.

Die Maßnahme soll bis zum 31.07.2019 umgesetzt werden.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Mit der Vorlage 0033/2017 hat der Rat der Stadt Hagen am 16.02.2017 ein umfang-reiches Maßnahmenpaket im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ in Höhe von 27,7 Mio. € beschlossen. Darin waren auch der Rückbau des abgängigen Pavillons und die Errichtung eines einfachen Ersatzpavillons enthalten. Hierfür wurden zunächst 500.000 € angesetzt (Maßnahmen-Nr. 35).

 

In der Vorlage 0527/2017 (siehe Anlage) wurde dem Schulausschuss ein erster Vorentwurf für den Neubau eines zweigeschossigen in den Hang platzierten Gebäu-des vorgestellt. Der Schulausschuss hat die Verwaltung beauftragt, anhand der Pla-nungsskizzen die Ausbauplanung zu erstellen.

 

Die vom Architekten erstellte Ausbauplanung (siehe Anlage) zeigt ein in den Hang platziertes zweigeschossiges Gebäude. Die Ausbauplanung basiert auf einem Bo-dengutachten, dem Brandschutzkonzept und der Festlegung des genauen Standorts, der mit der Schulleitung so abgestimmt worden ist. Im oberen Geschoss befinden sich zwei Klassenräume, zwei Gruppenräume sowie eine Toilettenanlage mit einem WC für Menschen mit Behinderungen. Im unteren Gebäudeteil sind ein Betreuungsraum, die Mensa für den Offenen Ganztag mit Küche, Spül- und Vorratsraum sowie Toiletten vorgesehen. Die Etagen sind über eine Treppe sowie einen behindertengerechten Aufzug verbunden.

 

Die derzeit vorhandene Außentreppenanlage vom oberen auf den unteren Schulhof wird zunächst zurückgebaut und anschließend seitlich neu platziert. Es wird versucht, die dort befindliche Rutsche beizubehalten, um eine kostenaufwendige Demontage und neue Montage zu vermeiden. Für die Zeit der Baumaßnahme wird eine Baustraße zum unteren Schulhof eingerichtet, um so die Feuerwehrzufahrt freizuhalten und  den Schulbetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.

 

Der Terminplan sieht vor, den alten Pavillon, in dem derzeit nur ein Klassenraum nutzbar ist, bis zur Fertigstellung des Neubaus zum Schuljahresbeginn 2019/2020 weiterhin zu nutzen. Nach Fertigstellung des Neubaus erfolgt der Abriss des maroden Altpavillons sowie die Herrichtung des Außengeländes (Gesamtkosten: 100.000 €).

 

Die Finanzierung aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ stellt sich wie folgt dar und wird bei der Haushaltsplanung 2018/2019 berücksichtigt:

 

 

Insgesamt

2017

2018

2019

2020

Neubau

1.395.000 €

100.000 €

800.000 €

495.000 €

 

Kücheneinrichtung

55.000 €

 

 

55.000 €

 

Rückbau des abgängigen Pavillon

60.000 €

 

 

60.000 €

 

Herrichtung Außengelände

40.000 €

 

 

40.000 €

 

Insgesamt

1.550.000 €

100.000 €

800.000 €

650.000 €

 

 

Die ursprüngliche Planung, die lediglich den teilweisen Ersatz des abgängigen Pavillons (zwei statt vier Klassenräume) berücksichtigte, wurde durch die Herstellung eines massiven Gebäudes für die Nutzung des einzuführenden Offenen Ganztags an der Grundschule Helfe um folgende bauliche Elemente erweitert:

 

-OGS-Bereich mit Küche und Mensa

-Toilettenanlage und behindertengerechtes WC

-Treppenhaus und behindertengerechter Aufzug zur Erschließung beider Etagen

-Geänderte konventionelle Bauweise statt Pavillon-Systembau wegen des

Standorts im Hangbereich

-Höhere Abbruch- und Entsorgungskosten für den Pavillon

-Baustellenzufahrt zum unteren Schulhof

-Rückbau- und neue Platzierung der Außentreppenanlage

-Evtl. Verlegung der Rutsche, falls erforderlich

 

 

Gemäß der Kostenschätzung (DIN 276) eines externen Architekten sind Gesamtkosten in Höhe von ca. 1,55 Mio. € zu veranschlagen. Aufgrund der aktuell angespannten Marktsituation kann nicht ausgeschlossen werden, dass darüber hinaus Mehrkosten entstehen, die quantitativ noch nicht beziffert werden können.

 

Es ist geplant, mit der Bautätigkeit im Sommer 2018 zu beginnen. Die Inbetriebnahme erfolgt zum Schuljahr 2019/2020. Da es sich um einen Ersatzbau handelt, wird von einem gleichbleibenden Betriebskosten-Niveau ausgegangen.

 

Die Mittel aus dem Förderprogramm  Gute Schule sind insgesamt verplant. Die Kostensteigerung für die Investition in Höhe von 250.000 wird dadurch kompensiert, indem die Maßnahme Nr. 2 (Grundschule Friedrich-Harkort, Fenster-/Fassaden-/Dachsanierung, 1.900.000 €) aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ genommen und stattdessen für das  Förderprogramm 3. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, Kapitel 2" vorgemerkt wird.

 

Die Kompensation gilt ebenfalls für die Kostensteigerungen bei den Einzelmaßnahmen Grundschule Goethe (Vorlage-Nr. 1035/2017) und Theodor-Heuss-Gymnasium (Vorlage-Nr. 1037/2017). Die Fortschreibung der Gesamtmaßnahmenliste „Gute Schule 2020“ wird dem Schulausschuss am 13.02.2018 vorgelegt.

 

 

 

 

Anlage: Grundrisszeichnung, Ansichten und Lageplan

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Finanzstelle:

5000317

Bezeichnung:

Gute Schule 2020, Grundschule Helfe

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2017

2018

2019

 

Einzahlung(-)

685150

-1.550.000 €

-100.000

-800.000

-650.000

 

Auszahlung (+)

785100

1.550.000 €

100.000

800.000

650.000

 

Eigenanteil

 

0 €

0

0

0

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt und im Haushalt 2018/19 bereits eingeplant/gesichert

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Kosten für den Ersatzbau einschließlich Abbruch des alten Pavillons in Höhe von 1.550.000 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren.

Hiervon entfallen laut Baukostenschätzung 1.455.000 € auf den Ersatzbau (ND 70 Jahre),  55.000 € auf die Kücheneinrichtung (ND 10 Jahre) und 40.000 € auf Außenanlagen (ND 7 Jahre). 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen aus den Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ in Höhe von 1.550.000 € sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren.

Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

32.000

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

32.000

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.12.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.12.2017 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen