Beschlussvorlage - 1035/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule Goethe: Rückbau des abgängigen Pavillons und Neubau eines Ersatzbaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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06.12.2017
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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12.12.2017
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2017
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Beschlussvorschlag
Der Rückbau des Pavillons sowie die Errichtung eines Ersatzbaus in Massivbau-weise an der Grundschule Goethe wird auf Grundlage der beiliegenden Planung beschlossen. Finanziert wird die Maßnahme aus den Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“.
Die Maßnahme wird zum 31.07.2019 umgesetzt.
Sachverhalt
Begründung
Mit der Vorlage 0033/2017 hat der Rat der Stadt Hagen am 16.02.2017 ein umfang-reiches Maßnahmenpaket im Rahmen des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ in Höhe von 27,7 Mio. € beschlossen. Darin vorgesehen sind der Rückbau des abgängigen Pavillons und die Errichtung eines Ersatzpavillons (Maßnahme Nr. 30).
In der Vorlage 0528/2017 (siehe Anlage) wurde dem Schulausschuss ein erster konzeptioneller Entwurf zur Errichtung eines Ersatzpavillons vorgestellt. Der Schulausschuss hat die Verwaltung beauftragt, anhand der Planungsskizzen die Ausbauplanung zu erstellen. Der beigefügte Plan zeigt ein zweigeschossiges Gebäude an gleicher Stelle in massiver Bauweise mit barrierefreier Zuwegung und einem innenliegenden Personenaufzug für Menschen mit Behinderungen. Der baulich notwendige zweite Rettungsweg erfolgt aus dem Obergeschoss über Treppen.
Eine zunächst angedachte Modulbauweise könnte zwar die eigentliche Bauzeit verkürzen, demgegenüber steht jedoch eine verlängerte Vergabeabwicklung, sodass eine wesentliche Verkürzung der Gesamtbauzeit nicht eintreten wird. Bei Ausführung der Wände und Decken im Rasterformat mit massiven Fertigbauteilen kann eine schnelle und wirtschaftliche Bauweise als Massivbau gewährleistet werden. Darüber hinaus haben Kostenanalysen des beauftragten Architekten ergeben, dass mit der Modulbauweise keine Kostenverringerung einhergeht.
Es ist daher beabsichtigt, vor dem Hintergrund einer längeren nachhaltigen Nutzung, eines besseren Raumklimas und einer angemesseneren Einbindung in die vorhandene Bebauung, das Gebäude in massiver Bauweise mit Klinkerfassade zu errichten. Damit ist eine nachhaltige, hochwertige und wartungsarme Fassadenoberfläche gegeben. Die Wärme-, Strom- und Medienversorgung kann aus dem Hauptgebäude übernommen werden.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten gestalten sich die Baustellenzufahrt sowie die Baustelleneinrichtung sehr schwierig. Eine Baustellenzufahrt über den Schulhof kann aufgrund der räumlichen Situation und des weiterhin laufenden Schulbetriebs nicht erfolgen. Es wurden Gespräche mit der Kath. Kirchengemeinde und dem Kath. St.-Johannis-Hospital über zwei mögliche Baustellenzufahrten, jeweils über den Krankenhausparkplatz, geführt. Als beste Lösung wird eine Baustellenzufahrt über den unteren Parkplatz von der Schulbushaltestelle aus (siehe Anlage) von allen Beteiligten präferiert.
Durch die Baustelleneinrichtung wird ein Teil der Schulhoffläche vorübergehend nicht genutzt werden können. Dieser Aspekt wurde vorab mit der Schule erörtert, die die zeitlich befristete Verringerung der Schulhoffläche für noch vertretbar ansieht. Für die Zeit der baulichen Maßnahme werden zwei Klassen in die benachbarte Grundschule Vincke verlegt.
Die Finanzierung aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ stellt sich wie folgt dar und wird bei der Haushaltsplanung 2018/2019 berücksichtigt:
| Insgesamt | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Abriss Pavillon | 75.000 € |
| 75.000 € |
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Neubau | 1.533.000 € | 33.000 € | 1.000.000 € | 500.000 € |
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insgesamt | 1.608.000 € | 33.000 € | 1.075.000 € | 500.000 € |
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Zusätzlich zur ursprünglichen Planung wurde im modifizierten Vorentwurf neben dem barrierefreien Zugang auch ein Aufzug für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Gemäß der Kostenschätzung (DIN 276) eines externen Architekten sind Gesamtkosten in Höhe von ca. 1,608 Mio. € zu veranschlagen. Mit in die Kalkulation einbezogen wurden die aufwendige Baustelleneinrichtung sowie die Wiederherstellung des Geländes der Baustellenzufahrt über den Parkplatz. Aufgrund der aktuell angespannten Marktsituation kann nicht ausgeschlossen werden, dass darüber hinaus Mehrkosten entstehen, die quantitativ noch nicht beziffert werden können.
Es ist geplant, mit der Bautätigkeit im Sommer 2018 zu beginnen. Die Inbetriebnahme erfolgt zum Schuljahresbeginn 2019/2020. Da es sich um einen Ersatzbau handelt, wird von einem gleichbleibenden Betriebskostenniveau ausgegangen.
Die Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sind insgesamt verplant. Die Kostensteigerung für die Investition in Höhe von 608.000 € wird dadurch kompensiert, indem die Maßnahme Nr. 2 (Grundschule Friedrich-Harkort, Fenster-/Fassaden-/Dachsanierung, 1.900.000 €) aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ genommen wird und stattdessen für das Förderprogramm „3. Kommunalinvestitionsgesetz, Kapitel 2“ vorgemerkt wird. Die Kompensation gilt ebenfalls für die Kostensteigerungen bei den Einzelmaßnahmen Grundschule Helfe (Vorlage-Nr. 1036/2017) und Theodor-Heuss-Gymnasium (Vorlage Nr. 1037/2017).
Die Fortschreibung der Gesamtmaßnahmenliste „Gute Schule 2020“ wird dem Schulausschuss am 13.02.2018 vorgelegt.
Anlage:Lageplan mit Standort und Baustelleneinrichtung
Vorlage 0528/2017
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 2111 | Bezeichnung: | Grundschulen |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | 10729 | Bezeichnung: | Grundschule Goethe |
| Kostenart | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) | 547100 | € | 22.001 € | € | € |
Eigenanteil |
| € | 22.001 € | € | € |
Der Restbuchwert des alten Pavillons zum 31.12.2017 beträgt 22.001 €. Durch den Rückbau entstehen außerplanmäßige Abschreibungen in derselben Höhe.
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im Haushalt 2018/2019 bereits eingeplant/gesichert |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 2111 | Bezeichnung: | Grundschulen |
Finanzstelle: | 5000316 | Bezeichnung: | Gute Schule 2020, Grundschule Goethe |
| Finanzpos. | Gesamt | 2017 | 2018 | 2019 |
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Einzahlung(-) | 685150 | -1.608.000 € | -33.000 € | -1.075.000 € | -500.000 € |
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Auszahlung (+) | 785100 | 1.608.000 € | 33.000 € | 1.075.000 € | 500.000 € |
|
Eigenanteil |
| 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
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Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt und im Haushalt 2018/19 bereits eingeplant/gesichert |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Kosten für den Ersatzbau einschließlich Abbruch des alten Pavillons in Höhe von 1.608.000 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Hiervon entfallen laut Baukostenschätzung 1.467.000 € auf den Ersatzbau (ND 70 Jahre) und 141.000 € auf Außenanlagen (ND 7 Jahre). Somit beläuft sich der jährliche Abschreibungsaufwand auf 41.100 €. |
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Durch den Rückbau des alten Pavillons entsteht ein Anlagenabgang i.H.v. 22.001 €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Einnahmen aus Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ in Höhe von 1.608.000 € sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 41.100 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | - 41.100 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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994,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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411,3 kB
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