Beschlussvorlage - 1016/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB  „Springe“.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 24.9.1992 die Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB „Springe“ beschlossen.

 

Folgende Planungsziele sollten verfolgt werden:

  • Erhaltung und Aufwertung des Freiraumes Springe,
  • Städtebauliche Integration entsprechend der Rahmenbedingungen des Verkehrsentwicklungsplanes,
  • Behandlung der Uferbereiche der Volme,
  • Langfristige Neuordnung von gewerblichen Fläüchen im Bereich südöstlich der Springe.

 

Diese Planungsziele wurden im Wesentlichen in den Bebauungsplänen Nr. 6/99 „Bereich ehemalige Elbersdrucke“ und V+E-Plan „Medienzentrum Springe“ planungsrechtlich genehmigt und teilweise schon umgesetzt.

 

Ein öffentliches Interesse am Weiterbestehen der Satzung besteht nicht mehr, so dass die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung der Satzung zu beschließen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Erik O.Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.12.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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12.12.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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14.12.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen