Beschlussvorlage - 1008/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB  „Ortskern Eckesey“.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

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Sachverhalt

 

 

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am  31.8.1990 die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB „Ortskern Eckesey“ beschlossen. In der Sitzung am 16.7.1991 wurde die Erweiterung des Plangebietes nach § 25 BauGB beschlossen.

 

Folgende Planungsziele sollten verfolgt werden:

 

  • Gestaltung der Eingangssituation an der Fuhrparkstraße und an der Schwerter Straße,
  • Neuordnung von gewerblichen Flächen an der Schwerter Straße,
  • Vorbereitung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbes für den Bereich zwischen Volme und Eckeseyer Straße.

 

Die Gestaltung der Eingangssituation Fuhrparkstraße und Schwerter Straße ist abgeschlossen. Weitere Planungsziele wurden bis jetzt nicht weiterverfolgt und sollen auch bedingt durch die finanzielle Situation der Stadt nicht weiterverfolgt werden. Das Augenmerk richtet sich zur Zeit auf andere Stadtteile.

 

Ein öffentliches Interesse am Weiterbestehen der Satzung besteht nicht mehr, so dass die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung der Satzung zu beschließen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister                                                        

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.12.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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12.12.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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14.12.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen