Beschlussvorlage - 0983/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
XVII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.11.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2017
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Beschlussvorschlag
Der XVII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0983/2017) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2018
Sachverhalt
Kurzfassung
Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.
Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung verändert sich nunmehr wie folgt:
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Gebühr je lfd. Meter
| 2017
| 2018
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Wohnstraßen (W) | 4,09 € | 4,79 € |
Innerörtliche Straßen (I) | 3,64 € | 4,33 € |
Überörtliche Straßen (U) | 3,20 € | 3,87 € |
Die Auswirkungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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Gebühr je lfd. Meter
| 2017
| 2018
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Stufe A | 2,65 € | 0,22 € |
Stufe B | 1,01 € | 0,07 € |
Stufe C | 0,09 € | 0,06 € |
Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.
Begründung
Gebührenbedarfsberechnung
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die von der Stadt Hagen durchgeführte Straßenreinigung der öffentlichen Straßen und für den Winterdienst werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2018 die Benutzungsgebühren entsprechend angepasst.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation
2.1. Anteile Stadt/ Gebührenzahler
Die gebührenpflichtigen Anlieger dürfen im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes zuzurechnen sind.
Der Allgemeininteressenanteil in der Straßenreinigung wird unverändert nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung für Wohnstraßen auf 15 %, für innerörtliche Straßen auf 25 % und für überörtliche Straßen auf 35 % festgesetzt. Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr und überörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durch die Winterdienststufen A, B und C wird die Reihenfolge des Winterdienstes festgelegt.
2.2. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.2.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Straßenreinigungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Durchführung der städtischen Pflichtaufgaben nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Pflichtreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz, Verkehrssicherungsaufgaben, Sonderreinigungen und Aufstellung, Unterhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe) und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
Bruttoaufwand HEB GmbH | Straßenreinigung | Winterdienst |
2017 | 4.753.810 € | 2.004.969 € |
2018 | 4.954.513 € | 2.027.696 € |
Zeile | 25 in Anlage 1 | 21 in Anlage 3 |
2.2.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung bzw. der Gebührenkalkulation beschäftigt sind.
Städtische Aufwendungen | Straßenreinigung | Winterdienst |
2017 | 271.045 € | 178.008 € |
2018 | 201.648 € | 113.471 € |
Zeile | 26 in Anlage 1 | 22 in Anlage 3 |
Eine Überprüfung der Zeitanteile der städtischen Aufwendungen je Gebührenhaushalt hat zu einer Senkung bei der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr geführt.
2.3. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Durch die milden Winter der vergangenen Jahre hat sich der Aufwand im Bereich Straßenreinigung erhöht und im Bereich Winterdienst ist er hinter dem geplanten Aufwand zurückgeblieben. Des Weiteren wird aufgrund des milden Winters 2016/2017 auch für die Gebührenendabrechnung 2017 ein Defizit im Bereich Straßenreinigung und ein Überschuss im Bereich Winterdienst prognostiziert. Zum Ausgleich der daraus entstehenden Vorjahresdefizite im Bereich Straßenreinigung ist eine Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich (früher Gebührenausgleichsrücklage) in Höhe von 1.000.000 Euro (vgl. Zeile 1 der Anlage 1) in 2018 erforderlich. Im Bereich des Winterdienstes wird eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich aufgrund der vorhandenen Überdeckung in Höhe von 1.500.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 3).
3. Gebührenmaßstab
3.1. Straßenreinigung
Die Gebührenkalkulation 2018 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Reinigungsfrontmeter.
Nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung ergeben sich folgende Veranlagungsmeter:
a) Wohnstraßen 781.000
b) Innerörtliche Straßen 252.000
c) Überörtliche Straßen 91.500
d) Summe: 1.124.500
Für 2017 wurden folgende Veranlagungsmeter festgesetzt:
a) Wohnstraßen781.000
b) Innerörtliche Straßen 252.300
c) Überörtliche Straßen 91.500
d) Summe 1.124.800
3.2. Winterdienst
Die Gebührenkalkulation 2018 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Veranlagungsmeter in der jeweiligen Winterdienststufe:
a) Winterdienststufe A 367.000
b) Winterdienststufe B136.500
c) Winterdienststufe C 281.000
d) Summe784.500
Für 2017 wurden folgende Veranlagungsmeter festgesetzt:
a) Winterdienststufe A 367.500
b) Winterdienststufe B136.500
c) Winterdienststufe C 281.000
d) Summe785.000
4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulationen
Im Vergleich der Ist-Abrechnung 2016 zu den Plandaten 2018 ergeben sich an mehreren Positionen größere Abweichungen, die daraus resultieren, dass bei der Planung 2018 (und 2017) grundsätzlich von einem durchschnittlichen Winter ausgegangen wird. Der milde Winter 2016 führte im Ist jedoch zu grundsätzlich niedrigeren Aufwendungen im Winterdienst und zu höheren Aufwendungen in der Straßenreinigung.
Nachfolgend werden wesentliche Abweichungen zwischen dem Plan 2017 und dem Plan 2018 erläutert:
Zu Zeile 13 (Anlage 1 Straßenreinigungsgebühren), Personalaufwand HEB:
Der Personalaufwand steigt durch die Tariferhöhung in 2018 leicht an.
Zu Zeile 20 (Anlage 1 Straßenreinigungsgebühren) und zu Zeile 16 (Anlage 3 Winterdienstgebühren), Umlage gemeinsamer Bereich – hier: Umlage Verwaltung:
Die Umlage für die Verwaltung erfolgt nach LSP-Grundsätzen auf Basis der Selbstkosten II.
Die veränderte Konzernstruktur hat zur Verschiebung von Kostenblöcken in den einzelnen Sparten geführt.
Daraus folgt eine geänderte Verteilung der Verwaltungskosten.
5. Auswirkungen der Veränderungen durch die Gebührenkalkulation im Jahresvergleich 2017/2018 in den Bereichen Straßenreinigung und Winterdienst
Zur Verdeutlichung der Auswirkungen wird nachfolgend eine Beispielrechnung zur Ermittlung der Straßenreinigungsgebühr (Sommerreinigung und Winterdienst) durchgeführt. Dabei wird die Gebühr für ein Grundstück mit einer Straßenfront von 25 m bei zweimaliger Straßenreinigung in den drei Straßenklassen errechnet, bezogen auf eine häufige Einordnung in eine bestimmte Winterdienststufe. Außerdem wird die anteilige Gebühr sowohl für ein Zwei-Parteien-Objekt als auch für ein Vier-Parteien-Objekt ermittelt.
Beispiel A: Straßenklasse W und Winterdienststufe C
Bisher:
Beispiel Straßenklasse W/ Winterdienststufe C |
| Gebühr 2017 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung 204,50 € Winter 2,25 € Gebühr insgesamt 206,75 € |
|
| ||
103,38 € | 51,69 € | |||
Neu: |
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| |
Beispiel Straßenklasse W/ Winterdienststufe C |
| Gebühr 2018 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung | 239,50 € |
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|
Winter | 1,50 € |
|
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Gebühr insgesamt |
| 241,00 € | 120,50 € | 60,25 € |
Differenz 2017/2018 |
| +34,25 € | +17,12 € | +8,56 € |
Beispiel B: Straßenklasse I und Winterdienststufe A
Bisher:
Beispiel Straßenklasse I/ Winterdienststufe A |
| Gebühr 2017 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung 182,00 € Winter 66,25 € Gebühr insgesamt 248,25 € |
|
| ||
124,13 € | 62,06 € | |||
Neu: |
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Beispiel Straßenklasse I/ Winterdienststufe A |
| Gebühr 2018 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung | 216,50 € |
|
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Winter | 5,50 € |
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Gebühr insgesamt |
| 222,00 € | 111,00 € | 55,50 € |
Differenz 2017/2018 |
| -26,25 € | -13,13 € | -6,56 € |
Beispiel C: Straßenklasse U und Winterdienststufe A
Bisher:
Beispiel Straßenklasse U/ Winterdienststufe A |
| Gebühr 2017 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung 160,00 € Winter 66,25 € Gebühr insgesamt 226,25 € |
|
| ||
113,13 € | 56,56 € | |||
Neu: |
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Beispiel Straßenklasse U/ Winterdienststufe A |
| Gebühr 2018 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung | 193,50 € |
|
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Winter | 5,50 € |
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Gebühr insgesamt |
| 199,00 € | 99,50 € | 49,75 € |
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|
| |
Differenz 2017/2018 |
| -27,25 € | -13,63 € | -6,81 € |
|
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Anlagen
- Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2018
- Berechnung des Gebührensatzes pro Meter
- Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2018
- Ermittlung der Gebührensätze für die Winterdienstgebühr 2018
- Erläuterung zu der Berechnung der Winterdienstgebühr
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5450 | Bezeichnung: | Straßenreinigung |
Auftrag: | 1.54.50.40 | Bezeichnung: | Straßenreinigung |
Auftrag: | 1.54.50.41 | Bezeichnung: | Winterdienst |
| Kostenart | Bezeichnung | Lfd. Jahr | 2018 |
Ertrag (-) | 432102 | Straßenreinigungsgebühr |
| 5.183.277 € |
Ertrag (-) | 432105 | Winterdienstgebühr |
| 105.875 € |
Ertrag (-) | 438100 | Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich |
| 1.500.000 € |
Summe Er- träge (-) |
|
|
| 6.789.152 € |
Aufwand (+) | 523500 | Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen (ohne Winterdienst – öffen-tliches Interesse) |
| 6.982.209 € |
Aufwand (+) | 547500 | Zuführung Sonderposten für den Gebührenausgleich |
| 1.000.000 € |
Abzgl. nach- richtlich |
| Allgemeininteressenanteil |
| 1.508.176 € |
Aufwand (+) |
| Städtischer Aufwand |
| 315.119 € |
Summe Aufwand (+) |
|
|
| 6.789.152 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2018 gesichert. |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
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|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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