Beschlussvorlage - 0982/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XIX. Nachtrag zur Gebührensatzung für die  Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage  (Drucksachen-Nr.  0982/2017) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsrechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2018

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben. Der Gebührensatz steigt von 3,69 € je Liter in 2017 auf nunmehr 3,78 € je Liter in 2018. Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.

 

Begründung

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

1. Anlass der Gebührenüberprüfung

 

Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2018 die Benutzungsgebühren entsprechend angepasst.

 

 

2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation

 

2.1. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten

 

2.1.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb

 

Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Entsorgungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Entsorgung der jeweils ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.

Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.

Für 2018 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 22.648.931 € (2017: 21.795.076 €; vgl. Zeile 29 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2018).

 

 

2.1.2. Städtische Aufwendungen

 

Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung bzw. der Gebührenkalkulation, mit der Überwachung der Abfallvorschriften im zentralen Außendienst oder mit der Abfallberatung im Bereich des Umweltamtes beschäftigt sind. 

Für das Jahr 2018 sind insgesamt Kosten in Höhe von 499.132 € (2017: 430.129 €; vgl. Zeile 30 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2018) zu berücksichtigen. 

 

 

 

2.2. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen

 

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.

Darum und um eine höhere Steigerung bei der Abfallgebühr für den Gebührenzahler zu vermeiden, wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigungskosten in Höhe von 1.150.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1).

 

 

 

3. Gebührenmaßstab

 

Die Gebührenkalkulation 2018 erfolgt auf Grundlage der Entwicklung des Behältervolumens in den letzten Jahren und trägt gleichzeitig der voraussichtlich zukünftigen Entwicklung Rechnung. Der Gebührenmaßstab wird auf 5.820.000 Veranlagungsliter festgesetzt (2017: 5.820.000 l).

 

 

 

4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulation (vgl. Anlage 1):

 

Zu Zeile 15 (Bezogene Leistungen):

Der Verbrennungspreis steigt von 174 €/t auf 182 €/t.

Grund dafür sind höhere Kosten bei der Schlackenentsorgung aufgrund geänderter Marktbedingungen, höhere Personalkosten aufgrund Tarifsteigerungen sowie gestiegene Energiekosten im Bereich Netznutzungsentgelte und Gaspreise.

 

Zu Zeile 16 (Personalaufwand):

Der Personalaufwand steigt durch die Tariferhöhung in 2018 leicht an.

 

Zu Zeile 18 und 19 (Abschreibungen und Zinsen):

Durch Behältervorhaltung im Rahmen der Bringhöfe und prognostizierte Investitionen bei den Unterflurbehältern entstehen höhere Abschreibungen und Zinsen.

 

Zu Zeile 22  (Interne Leistungsverrechnung Sondermüllsammelstelle, Papiersammlung, Wertstoffhof):

Durch die Errichtung des Bringhofes an der Müllverbrennungsanlage und zusätzlicher Annahmestellen für Grünabfälle erhöht sich die Leistungsverrechnung.

 

Zu Zeile 24 (Umlage gemeinsamer Bereich, hier: Umlage Verwaltung):

Die Umlage für die Verwaltung erfolgt nach LSP-Grundsätzen auf Basis der Selbstkosten II.

 

Die veränderte Konzernstruktur hat zur Verschiebung von Kostenblöcken in den einzelnen Sparten geführt.

Daraus folgt eine geänderte Verteilung der Verwaltungskosten.

 

Zu Zeile 30 (Personal- und Sachkosten der Fachbereiche):

Eine Überprüfung der Zeitanteile der städtischen Aufwendungen je Gebührenhaushalt hat zu einer Erhöhung bei der Abfallgebühr geführt.

 

Anlagen

 

  1. Kalkulation der Abfallgebühren 2018
  2. Ermittlung des Gebührensatzes 2018
  3. Gebührenbedarf nach Gefäßen

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen folgende finanzielle  Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5370

Bezeichnung:

Abfallsammlung

Aufträge:

1.53.70.40

Bezeichnung:

Abfallsammlung und -transport

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

Lfd. Jahr

2018

Ertrag (-)

432103

Abfallbeseitigungsgebühr

 

21.998.063

Ertrag (-)

432106

Vollservice Restabfallbehälter

 

170.000

Ertrag (-)

432107

Vollservice Altpapierbehälter

 

30.000

Ertrag (-)

438100

Auflösung Sonderposten für den

Gebührenausgleich

 

1.150.000 €

Summe

Erträge (-)

 

 

 

23.348.063 €

Aufwand (+)

523500

Erstattungen an verbundene

Unternehmen, Beteiligungen

 

22.848.931 €

Aufwand (+)

 

Städtischer Aufwand

 

499.132 €

Summe Aufwand (+)

 

 

 

23.348.063 €

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2018 gesichert.

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

30.11.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen