Beschlussvorlage - 0725/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Erneuerung der Buschmühlenstraße von Zufahrt Kläranlage bis Schwerter Straße wird zugestimmt,

 

2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Kämmerer, für die Vergabe des Auftrages Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.607.000 Euro außerplanmäßig gemäß § 85 GO auf dem PSP-Element 5.000197 bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt durch nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen bei den Maßnahmen „Unteres Lennetal“ (607.000 Euro) und „Breitbandausbau“ (1.000.000 Euro).

 

3. Der Rat der Stadt Hagen nimmt ebenso die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 57.000 Euro gemäß § 83 GO zur Kenntnis. Die Deckung erfolgt aus Mehreinzahlungen bei der Maßnahme „Ausbau Grüntaler Str.“.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Straßenbautechnische Betrachtung

 

Die Buschmühlenstraße ist als Hauptstraße / Industrie-Sammelstraße für das Gewerbegebiet Lennetal- Nord einzustufen. Entsprechend hoch ist auch die Verkehrsbelastung und hier insbesondere der Anteil an Schwerverkehr.

Zusätzlich ist auch dem Parkverkehr für LKW Raum einzuräumen.

 

Der in Rede stehende Bauabschnitt erstreckt sich von der Zufahrt zur Kläranlage bis zur Schwerter Straße. Die Ausbaulänge beträgt insgesamt 1.250 m, wobei auf einer Länge von 350 m nur die Asphaltdecke (Binder und Deckschicht) erneuert wird und auf 900 m ein Vollausbau erfolgt. Die Verkehrsflächenbreite beträgt in der Regel überall 13,00 m, die wie folgt aufgeteilt werden:

Zwei Fahrspuren zu je 3,75 m, ein nördlicher Parkstreifen (Bankett- Bereich) von 3,00 m Breite und auf der südlichen Seite ein Gehbereich von 2,50 m.

 

Bordsteinanlagen werden nur an den Bushaltestellen installiert, um einen barrierefreien Zugang zum Bus zu gewährleisten. Alle anderen Nutzungstrennungen erfolgen durch Markierungen. Der Gehbereich wird zusätzlich abgepollert, um ein Beparken zu verhindern.

 

Alle Flächen- mit Ausnahme der Bushaltestellen- werden in Asphaltbauweise gemäß Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) hergestellt.

 

Entsprechend wird die Fahrbahn im Bereich der Deckenerneuerung 12 cm Asphalt abgefräst und eine 8 cm starke Asphaltbinderschicht plus 4 cm Splittmastix- Deckschicht aufgebracht. Im Bankettbereich wird die Binderschicht auf 6 cm reduziert. Der Gehbereich erhält eine 4 cm starke Asphaltschicht.

 

Der Verkehrsflächenaufbau im Bereich des Vollausbaus wird wie folgt ausgeführt:

Fahrbahn: 4 cm Splittmastix, 8 cm Asphaltbinderschicht, 14 cm bituminöse Tragschicht und 39 cm Frostschutz- bzw. Schottertragschicht. Gesamtausbaustärke ist somit 65 cm.

Im Bankettbereich werden sowohl die Binder- als auch die bituminöse Tragschicht um 2 cm reduziert. Außerdem beträgt die Ausbaustärke gesamt hier nur 50 cm.

Der Gehbereich ist mit 40 cm Stärke ausreichend dimensioniert. Hier werden 4 cm Asphaltbeton, 10 cm Asphalttragschicht und 26 cm Frostschutzschicht hergestellt.

 

Im gesamten Bauabschnitt wird die Beleuchtungsanlage von der nördlichen auf die südliche Seite versetzt, um die Anfahrschäden durch Parkverkehr zu vermeiden.

 

 

 

 

 

 

Beitragsrechtliche Betrachtung

 

Da die Straße sich in einem straßenbautechnisch sehr schlechten Zustand befindet und die übliche Nutzungszeit (gem. Kommunalabgabengesetz (KAG) mindestens 25 Jahre)  abgelaufen ist, ist eine komplette Erneuerung des gesamten Abschnittes erforderlich. Dadurch wird eine Beitragspflicht für die Anliegergrundstücke nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hagen ausgelöst.

 

In der beitragsrechtlichen Betrachtung wird nur der beitragsfähige Aufwand der Herstellungskosten berücksichtigt. Hierzu zählen nicht die Personalkosten des WBH für die Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung der Maßnahme in Höhe von 99.000,--€.

Daher entsteht eine Differenz zwischen den beitragsfähigen Kosten in Höhe von 1.901.000,--€ und den Gesamtherstellungskosten in Höhe von 2.000.000,--€.

 

Die Straße ist nur einseitig anbaubar, so dass die satzungsgemäße Fahrbahnhöchstbreite von 8,50 m nur zu 2/3 in Ansatz zu bringen ist. Es sind daher nur 5,66 m beitragsfähig zu berücksichtigen.

Die geschätzten Kosten für die 7,50 m breite Fahrbahn belaufen sich auf 1.135.000,--€. Bezogen auf eine anrechenbare Breite von 5,66 m ist dies ein Anteil von 856.546,66€ an beitragsfähigem Aufwand, wovon 40% = 342.618,66€ an Beiträgen  auf die Anliegergrundstücke entfallen.

 

Die Kosten für den Parkstreifen belaufen sich auf ca. 366.000,--€, wovon 60% = 219.600,--€ auf die Anlieger umgelegt werden.

Die Gehwegkosten betragen ca. 198.000,--€, die ebenfalls zu 60% = 118.800,--€ von den Anliegern zu tragen sind.

Die Beleuchtungskosten in Höhe von ca. 202.000,--€ werden zu 40% = 80.800,--€ auf die Anlieger umgelegt.

Die Anliegeranteile betragen insgesamt 761.818,66€. Bei 309.000 qm erschlossener Grundstücksflächen ergibt sich ein Beitrag von aufgerundet 2,50€/qm.

 

Die von der Beitragserhebung betroffenen vier Grundstückseigentümer werden vor Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung über den geplanten Straßenausbau und die Höhe der voraussichtlichen Anliegerbeiträge entsprechend informiert.

 

Für die benötigten Auszahlungen in 2017 in Höhe von 393.000 Euro ist eine Bereitstellung gemäß § 83 GO in Höhe von 57.000 Euro erforderlich. Die Deckung erfolgt aus Mehreinzahlungen bei der Maßnahme „Ausbau Grüntaler Str.“.

 

Für die benötigten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.607.000 Euro ist eine außerplanmäßig Bereitstellung gemäß § 85 GO auf dem PSP-Element 5.000197 erforderlich. Die Deckung erfolgt durch nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen bei den Maßnahmen „Unteres Lennetal“ (607.000 Euro) und „Breitbandausbau“ (1.000.000 Euro).

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

 

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

547100

 

 

575.854,00

 

Eigenanteil

 

 

 

575.854,00 €

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000197

Bezeichnung:

Straßenerneuerung Buschmühlenstraße

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2017

2018

2019

2021

Einzahlung(-)

688200

-761.819,00 €

 

 

 

-761.819,00

Auszahlung(+)

785200

2.000.000,00 €

393.000,00

807.000,00

800.000,00

 

Eigenanteil

 

1.238.181,00 €

393.000,00

807.000,00

800.000,00 €

-761.819,00

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2017

2018

2019

2021

Verpflichtungsermächtigung

785200

1.607.000,00 €

1.607.000,00

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung (zusätzliche) in 2017 kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Buschmühlenstraße auf einer Länge von 1.250 m führt zunächst zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des im Anlagenbestand bilanzierten Restbuchwertes in Höhe von rd. 575.854 € (Stichtag: 31.12.2019). Die vorhandene Beleuchtung hat keinen Restbuchwert (Stand: 31.12.2019). Die im Zuge der Erneuerung anfallenden Ausgaben in Höhe von insgesamt 2.000.000 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Hierbei entfallen 1.788.000 € auf die Straße (Fahrbahn 1.194.500 € + Parkstreifen 385.200 € + Gehweg 208.300 €) und 212.000 € auf die Beleuchtungsanlage. Unter Berücksichtigung der für die Aktivierung zugrunde zu legenden Nutzungsdauern ergibt sich für die Straße ein jährlicher Abschreibungs-aufwand von 32.510 € (1.788.000 € / 55 Jahre) und für die Beleuchtungsanlage von 8.480 € (212.000 € / 25 Jahre). Der jährliche Aufwand aus Abschreibungen beträgt für die Gesamtmaßnahme somit 40.990,00 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da es sich bei der Erneuerung um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtliche Beitragseinnahmen in Höhe von 761.819 € zu passivieren. Hiervon entfallen 681.019 € auf die Straße (Fahrbahn 342.619 € + Parkstreifen 219.600 € + Gehweg 118.800 €) und 80.800 € auf die Beleuchtungsanlage. Die Auflösung dieser zu bildenden Sonderposten erfolgt parallel zu den Abschreibungen auf der Aktivseite und führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von insgesamt 15.615 € (Fahrbahn/Parkstreifen/Gehweg = gesamt 681.019 € / 55 Jahre = 12.383 € und Beleuchtung = 80.800 € / 25 Jahre = 3.232 €).

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

18.573,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr1.5% der Herstellungskosten)

30.000,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

40.990,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

89.563,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-15.615,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

73.948,00 €

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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08.11.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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14.12.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen