Beschlussvorlage - 0319/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung  der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB „Erweiteter Bahnhofsbereich“.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 31.1.1991 die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB „Erweiteter Bahnhofsbereich“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 20.2.1991 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

 

Folgende Planungsziele sollten mit der Satzung verfolgt werden:

  • Neugestaltung des Bereiches vor dem Hauptbahnhof,
  • Städtebauliche Neuordnung des Gewerbebereiches Sedanstraße/Plessenstraße,
  • Sicherung der Bahnhofshinterfahrung.

 

Stand der Planungsziele:

  • Die Neuordnung vor dem Hauptbahnhof ist abgeschlossen.
  • Die Neuordnung des Gewerbebereiches ist noch nicht vollzogen.
  • Die Bauleitplanung für die Bahnhofshinterfahrung ist rechtsverbindlich.

 

Desweiteren bestehen  rechtsverbindliche   Bebauungspläne  für den Bereich Graf-von-Galen-Ring / Am Hauptbahnhof usw., wonach ein Vorkaufsrecht nach § 24 Absatz 1 Nr. 1 BauGB für Flächen besteht, für die im Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist.

 

Die Neuordnung des Gewerbebereiches  Sedanstraße/Plessenstraße ist allerdings noch nicht abgeschlossen.

 

Hier soll zu gegebener Zeit, wenn konkrete Planungen vorliegen, eine neue Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Absatz 1 Nr. 2 BauGB erlassen werden, welche besagt, dass die Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen kann , an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht.

 

Das gilt auch für den Bereich des Verkehrsknotenpunktes  Graf-von-Galen-Ring/Körnerstraße usw.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez.

Thomas Grothe

Tech. Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.12.2017 - Rat der Stadt Hagen - vertagt