Mitteilung - 1075/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen hat die Grundstücke Gemarkung Hohenlimburg Flur 19 Flurstücke 104 und 425 mit dem aufstehenden Gebäude Feldstr. 11 im März dieses Jahres im Rahmen einer Zwangsversteigerung für 6.100,- € ersteigert, um das mit Hausschwamm befallene Gebäude abzubrechen. Die Stadt Hagen ist hier tätig geworden, weil von dem Gebäude eine Gefahr für die Nachbargrundstücke ausgeht und die frühere Eigentümerin mittellos ist. Bereits vor der Ersteigerung sind der Stadt Kosten für die Sicherung des Objekts in Höhe von mehreren Tausend Euro entstanden. Derzeit werden der Abbruchantrag und die Ausschreibung des Abbruches vorbereitet. Es ist beabsichtigt, die Maßnahme im 1. Halbjahr 2018 durchzuführen. Nach der vorliegenden detaillierten Baukostenschätzung nach DIN 276 belaufen sich die Gesamtkosten inklusive Kosten für Architekten, Ingenieure und Gutachter auf ca. 176.000,- €. Die Mittel hierfür sind für 2018 bei dem Produkt „Sonstige Problemimmobilien“ eingeplant.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1123

Bezeichnung:

Verwaltung der Liegenschaften

Finanzstelle:

5.000332

Bezeichnung:

Sonstige Problemimmobilien

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2017

2018

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

782100

176.000,00 €

176.000,00

Eigenanteil

 

176.000,00 €

176.000,00

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Immobilie wurde im Rahmen der Zwangsversteigerung erworben mit dem Ziel des sofortigen Abrisses. Das bedeutet bilanziell, dass die Abrisskosten als Grunderwerbsnebenkosten auf dem Bodenwert des Grundstücks zu aktivieren sind. Zusammen mit dem Kaufpreis und den Grunderwerbsnebenkosten aus der Zwangsversteigerung in Höhe von 6.543,80 € beläuft sich dann der Bodenwert auf insgesamt 182.543,80 €.

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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14.12.2017 - Rat der Stadt Hagen