Beschlussvorlage - 1037/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rückbau des Pavillons sowie der Anbau an das Hauptgebäude des Theodor-Heuss-Gymnasiums, inklusive Barrierefreiheit, wird auf Grundlage der als Anlage beigefügten Ausbauplanung beschlossen. Finanziert wird die Maßnahme aus den Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“.

 

Die Maßnahme soll bis zum 31.07.2019 abgeschlossen werden. 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Mit der Vorlage 0033/2017 hat der Rat der Stadt Hagen am 16.02.2017 ein umfang-reiches Maßnahmenpaket im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ in Höhe von 27,7 Mio. € beschlossen. Darin vorgesehen waren auch der Abriss des abgängigen Pavillons (sog. „Krabbelkiste“) sowie der Neubau eines Ersatzpavillons (Maßnahmen-Nummern 83 und 84). Die räumliche Situation am Theodor-Heuss-Gymnasium (THG) erfordert eine umfangreiche und zukunftsorientierte Investitionsentscheidung, die dem Inklusionsgedanken sowie der Barrierefreiheit Rechnung trägt.

 

In der Vorlage 0535/2017 (siehe Anlage) wurde dem Schulausschuss eine erste Ideenskizze zur Umsetzung eines zweigeschossigen halbrunden Neubaus darge-stellt. Der Schulausschuss hat aufgrund dieser Vorgabe die Verwaltung beauftragt, die Ausbauplanung zu erstellen.

 

Die aktuelle Ausbauplanung sieht jetzt einen kompakten Anbau in Anlehnung an die bestehende Kubatur vor. Die zwischenzeitlich halbrunde Ideenskizze wurde aufgrund der nur schwer umzusetzenden barrierefreien Erschließung vom Parkplatz aus sowie der höheren Baukosten, in Abstimmung mit der Schulleitung, nicht weiter verfolgt. Die beigefügten Pläne zeigen den Grundriss sowie die Außenansichten des Gebäudes. Die statischen Voraussetzungen der Möglichkeit einer Ausstockung um eine zusätzliche Etage sind berücksichtigt.

 

Für die Bauzeit erfolgt ab dem Schuljahr 2018/2019 eine Ersatzunterbringung in einer zweigeschossigen Containeranlage im Bereich der Enervie-Arena. Der Abriss des abgängigen Pavillons ist für die Zeit der Sommerferien 2018 vorgesehen, um den Schulbetrieb nicht mit Lärm- und Staubbelastungen zu beeinträchtigen. Mit in die Kostenplanung einbezogen wurde ein notwendiges Bodengutachten des Containerstandorts sowie ein Schadstoffgutachten zum ordnungsgemäßen Rückbau des Pavillons.

 

Der aktuelle Planungsstand berücksichtigt eine Bruttogeschoßfläche von 1413 m² (BGF). Aufgrund der aktuell angespannten Marktsituation kann nicht ausgeschlossen werden, dass darüber hinaus Mehrkosten entstehen, die quantitativ noch nicht beziffert werden können.

 

Die Finanzierung aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ stellt sich nunmehr wie folgt dar und wird bei der Haushaltsplanung 2018/2019 berücksichtigt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

2017

2018

2019

2020

Abriss Pavillon

 

162.000

 

162.000

 

 

Neubau

 

3.098.000

98.000

1.500.000

1.500.000

 

Ersatzunter-

bringung  in Containeranlage *)

709.000

9.000

350.000

350.000

 

 

insgesamt

 

3.969.000

 

107.000

 

2.012.000

 

1.850.000

 

*) einschließlich Containermiete, Fundamentierung, Montage und Demontage der Container, inklusive sämtlicher Versorgungsanschlüsse.

 

 

Ursprünglich wurden für die bauliche Maßnahme insgesamt 1,865 Mio. € veranschlagt, erstmals modifiziert per Vorlage 0535/2017 auf 2,950 Mio. €. Die Ausgangsplanung wurde durch folgende Zusatzleistungen und Leistungsänderungen nunmehr insgesamt modifiziert:

 

-Je ein zusätzlicher Klassen- und Gruppenraum

-Behindertengerechter Zugang zum Gebäude

-Behindertengerechter Aufzug zur Erschließung des gesamten Gebäudes

-Zusätzliches Treppenhaus

-Geänderte, konventionelle Bauweise statt Pavillon-Systembau

-Höhere Abbruch- und Entsorgungskosten für den Pavillon

-Stärkere Statik, um das Gebäude bei Bedarf aufstocken zu können

 

Gemäß der Kostenschätzung (DIN 276) eines externen Architektenbüros sind Gesamtkosten in Höhe von ca. 3,969 Mio. € zu veranschlagen.

 

Es ist geplant, mit der Bautätigkeit im Sommer 2018 zu beginnen. Die Inbetriebnahme erfolgt zum Schuljahresbeginn 2019/2020. Da es sich um einen Ersatzbau handelt, wird von einem gleichbleibenden Betriebskosten-Niveau ausgegangen.

 

Die Mittel aus dem Förderprogramm  Gute Schule 2020“ sind insgesamt verplant. Die Kostensteigerung für die Investition in Höhe von 1.019.000 € wird dadurch kompensiert, indem die Maßnahme Nr. 2 (Grundschule Friedrich-Harkort, Fenster-/Fassaden-/Dachsanierung, 1.900.000 €) aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ genommen wird und stattdessen für das Förderprogramm „3. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, Kapitel 2“ vorgemerkt wird. Die Kompensation gilt ebenfalls für die Kostensteigerungen bei den Einzelmaßnahmen Grundschule Goethe (Vorlage-Nr. 1035/2017) und Grundschule Helfe (1036/2017).

Die Fortschreibung der Gesamtmaßnahmenliste „Gute Schule 2020“ wird dem Schulausschuss am 13.02.2018 vorgelegt.  

 

 

Anlagen:Grundrisszeichnung

Ansichtszeichnung

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2117

Bezeichnung:

Gymnasien

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

10854

Bezeichnung:

Theodor-Heuss-Gymnasium

 

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

547100

453.799

Eigenanteil

 

453.799

 

Der Restbuchwert des alten Pavillons zum 31.12.2017 beträgt 453.799 €. Durch den Rückbau entstehen außerplanmäßige Abschreibungen in derselben Höhe.

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im Haushalt 2018/2019 eingeplant/gesichert

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

2117

Bezeichnung:

Gymnasien

Finanzstelle:

5000324

Bezeichnung:

Gute Schule 2020, Theodor-Heuss-Gymnasium

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2017

2018

2019

Einzahlung(-)

685150

-3.969.000 €

-107.000

-2.012.000

-1.850.000

Auszahlung (+)

785100

3.969.000 €

107.000

2.012.000

1.850.000

Eigenanteil

 

0 €

0

0

0

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt und im Haushalt 2018/2019 bereits eingeplant/gesichert

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Kosten für den Ersatzbau einschließlich des Abbruchs der Pavillonanlage sowie der Ersatzunterbringung in einer Containeranlage in Gesamthöhe von 3.969.000 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten (ND 70 Jahre) zu aktivieren.

 

Durch den Rückbau des alten Pavillons entsteht ein Anlagenabgang i.H.v. 453.799 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen aus Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ sind in entsprechender Höhe von 3.969.000 € auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

56.700

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-56.700

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.12.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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12.12.2017 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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14.12.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen