Beschlussvorlage - 1126/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Artenschutzprüfung für B-Plan 1/16 (669) - Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Bernd Roß
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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06.12.2017
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Sachverhalt
Begründung:
Auftragsgrundlagen:
Die Stadtverwaltung Hagen beabsichtigt eine Artenschutzprüfung Stufe I (ASP-I) – Vorprüfung mit Artenspektrum und Wirkfaktoren zu vergeben nach Maßgabe von:
•der Verwaltungsvorschrift Artenschutz (VV-Artenschutz) zur Anwendung der
nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL)
und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren -- Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 06.06.2016,
•der gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW zusammen mit dem Ministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
(MKULNV) NRW vom 22.12.2010 – Artenschutz in der Bauleitplanung und bei
der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben,
•dem Leitfaden „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW –
Bestandserfassung und Monitoring“ des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz NRW vom 09.03.2017 (Az.: III-4 – 615.17.03.13)
Rahmenbedingungen:
Beschluss Umweltausschuss und Stadtentwicklungsausschuss
Die kurzfristige Vergabe und Beauftragung einer Artenschutzprüfung für den südlichen Uferraum des Hengsteysees wurde im Rahmen einer Sondersitzung des Umweltausschusses und Stadtentwicklungsausschusses am 20.09.2017 beschlossen (Drucksachennummer 0804/2017 vom 18.09.17).
Das Integrierte Handlungskonzept „Grüne Infrastruktur Harkort-/ Hengsteysee“ beschreibt die Artenschutzprüfung als Maßnahme 05 (siehe IHK Grüne Infrastruktur - Seite 61).
ASP als notwendige, vorbereitende Maßnahme für B-Plan 1/16und „SeePark Hengstey“
Die ASP – Stufe I und II für die Fläche des eingeleiteten B-Planes Nr. 1/16 (669) – „Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee“ (ca. 38 ha) ist eine zwingend erforderliche vorbereitende Maßnahme. Alle weiteren Schritte wie Maßnahmenplanungen sowie auch die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes können nur sinnvoll auf den Informationen dieser Untersuchung aufbauen: Die Artenschutzprüfung hat also sehr wesentlichen Einfluss sowohl auf die weitere Planung des „SeeParks“ also auch auf den Bebauungsplan. Aus diesem Grund soll die ASP ohne weitere Wartezeit beauftragt und begonnen werden (siehe auch ‚Zeitlicher Rahmen‘ unten).
Der gesetzliche Hintergrund für die ASP im Rahmen von Planungsverfahren und die Notwendigkeit zur Durchführung ergibt sich aus § 44 Abs.1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs.5 und 6 und § 45 Abs.7. Die ASP hat damit gesetzlichen Stellenwert, dem Rechnung zu tragen ist und es besteht dabei auch nicht die Möglichkeit einer Abwägbarkeit (z.B. im Sinne einer ‚Abwägung nach unten‘).
Vorhabenbereich – Untersuchungsgebiet:
Übersichtsplan/ Sitzungsplan
Auf den in der Sitzung ausgehängten Übersichtsplan M = 1:4000 mit Ausweisung der Vorhabenfläche (B-Plan 1/16 - 669) und des gesamten Untersuchungsgebietes wird verwiesen.
Vorhabenbereich
Die Bebauungsplanfläche stellt die eigentliche Vorhabenfläche dar, auf der mögliche Eingriffe durch die im B-Plan definierten Flächennutzungen bzw. durch die beabsichtigte Flächenentwicklung zu bewerten sind. Sie wird im Westen durch die „Seestraße“ (Erschließungsstraße zum Wehrgebäude des Laufwasserkraftwerk) begrenzt, im Osten durch die „Dortmunder Straße“, im Norden durch die Uferlinie des Hengsteysees und im Süden durch die Bahngeleise. Dies umfasst insgesamt eine Fläche von ungefähr 35 Hektar mit einer Uferlänge von ca. 2,6 km und mit sehr unterschiedlichen Biotopstrukturen.
Untersuchungsgebiet
In der unter 1.) oben aufgeführten fachlichen Grundlage „Leitfaden - Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW“ wird für die Abgrenzung des Untersuchungsbereichs empfohlen, den „Vorhabenbereich zuzüglich eines Radius von 500m“ zu wählen „oder ein anderer fachlich begründet abgegrenzter Raum; Abklärung unter Beteiligung der Naturschutzbehörde“. Nach Rücksprachen mit Gutachtern, insbesondere der Biologischen Station – Umweltzentrum Hagen wird unter Berücksichtigung der örtlichen Situation und der Biotopstrukturen von folgender Abgrenzung ausgegangen:
Im Westen soll der Vorhabenbereich des Bebauungsplanes ergänzt werden um die Waldparzelle zwischen Seestraße und dem Autobahndamm der BAB-A1.
Im Norden soll die Wasserfläche des Hengsteysees in einer vorläufigen Breite von 75 m dazu genommen werden.
Im Osten soll der Uferbereich bis circa zur östlichen Gebäudekante des Bootshauses des Ruhrverbandes bzw. der Wochenendhaus-Anlage des Ruhrverbandes dazu genommen werden (südlich begrenzt durch die Bahntrasse).
Auf der Südseite, jenseits der Bahntrasse, soll aufgrund des Naturschutzgebietes „Uhlenbruch“ und des Zusammenhangs zwischen der NSG-Fläche und den Sukzessionsflächen zwischen Bahntrasse und See für die Avifauna ein Flächenstreifen von ungefähr ca. 150m Tiefe südlich im Anschluss an die ca. 50m breite Bahntrasse dazu genommen werden (Orientierungslinie vor Ort kann die vorhandene Hochspannungsleitung sein). Die Breite des zusätzlichen Flächenstreifens soll im westlichen Anschluss im Bereich der Dorflage von Hengstey beibehalten werden bis auf Höhe des Gehöftes an der „Hengsteyer Straße“. Der mit Gehölzen bestandene Bereich südlich des Bahn-Umspannwerks (ehemalige Abbaufläche) soll mit etwa 100m Tiefe mit einbezogen werden.
Auf der nördlichen Seeuferseite -also jenseits der ca. 300-400m breiten Seefläche- soll der Prallhang der Ruhr (Dortmunder bzw. Herdecker Flächen) mit seinen bewaldeten Schutzgebieten in begrenztem Umfang mit in die ASP einbezogen werden.
Zeitlicher Rahmen:
Zeitlicher Rahmen ASP I
Die Artenschutzprüfung Stufe I soll bis ca. Ende Dezember dieses Jahres noch vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung beauftragt werden. Die Unterlagen zur Angebotsabgabe sollen unmittelbar nach der Beiratssitzung an vier Fachbüros aus der Empfehlungsliste der Unteren Naturschutz-behörde abgesandt werden. Bei den Büros wird vorher durch Nachfrage sichergestellt, dass sie zeitlich in der Lage sind, einen Auftrag im vorgegebenen Zeitrahmen Ende Dezember bis Ende Februar 2018 einschließlich den Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde zu bearbeiten. Die Auswahl der Büros erfolgt mit der Maßgabe, dass sie durch vorangegangene Gutachten bereits über örtliche Kenntnisse der Landschaftsräume an der Ruhr (Hagen u. Umgebung) verfügen.
Auf Basis der ASP I sollen direkt anschließend Angebote für die Artenschutzprüfung II eingeholt und so zeitnah vergeben werden, dass die Begehungen für die sog. ‚Art-für-Art-Betrachtung‘ schon Anfang März begonnen können.
Zeitlicher Rahmen ASP II
An ASP I soll sich ab März die ASP Stufe II anschließen. In ASP II erfolgt dann die sog. ‚Art-für-Art-Betrachtung‘ und sie wird die Vorgaben, Einschränkungen und Verbote aus ASP I bezogen auf die Planungskonzeption des „SeeParks Hengstey“ näher präzisieren. Eine Verknüpfung von ASP I und ASP II in einem Auftrag ist sachlich-fachlich nicht möglich, weil das Leistungsprofil der ASP II erst auf Grundlage der Ergebnisse aus ASP I beschrieben werden kann.
Das Leistungsprofil der Artenschutzprüfung Stufe II wird so organisiert werden, dass Anfang Mai 2018 ein Zwischenbericht ab zu geben ist. Dieser liefert dann erste Informationen über den wichtigen Zeitraum der Vogelbrut im Frühjahr und zum Vorkommen geschützter Arten. Diese Erkenntnisse können dann unmittelbar bei der weiteren Bearbeitung der Planungskonzeption „SeePark Hengstey“ berücksichtigt werden.
Begehungen/ Erfassungen im Winterzeitraums 2017/2018
Da die Artenschutzprüfung Stufe I voraussichtlich ca. Ende Februar 2018 vorliegen und ab März 2018 erst die ASP Stufe II beginnen wird, wird durch einen zusätzlichen, vorgezogenen Auftrag die ‚Biologische Station - Umweltzentrum Hagen‘ beauftragt drei Begehungen/ Erfassungen im Zeitraum Dezember 2017 bis März 2018 durch zu führen. Dabei sollen schwerpunktmäßig die Rastvögel bzw. Überwinterungsgäste erfasst und dokumentiert werden. Die Biologische Station führt parallel auch Recherchen bei den Naturschutzverbänden, zu Alt-Kartierungen und Auswertungen zurückliegender Planungen sowie einen Abgleich mit den LANUV-Listen durch.
Der Auftrag wird so angelegt, dass er für die Beurteilung des Winterzeitraums im Rahmen der ganzjährigen ASP verwendet werden kann bzw. dass die Begehungen der Biologischen Station sowohl in die ASP I als auch in die spätere ASP II integriert werden können. Dies erfolgt mit der Zielsetzung, die ASP Stufe II dann bereits im Herbst 2018 (anstelle erst nach dem Winter 2018/2019) abschließen zu können, was wiederum wichtig ist für die anstehende Planung am „SeePark Hengstey“.
Artenerfassung im NSG Uhlenbruch in 2018
Die Biologische Station Umweltzentrum Hagen beabsichtigt zudem in 2018 Begehungen/ Erfassungen im NSG Uhlenbruch. Diese werden zeitlich und inhaltlich mit der Artenschutzprüfung für die Fläche des Bebauungsplanes bzw. der ehemaligen Rangierbahnhofsfläche eng abgestimmt und verzahnt. Die Auswertungen zum NSG Uhlenbruch können also dann für die Artschutzprüfung Stufe II mit verwendet werden und dort in die gutachterlichen Aussagen einfließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) |
| € | € | € | € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
- Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
| € | € | € | € | € |
Auszahlung (+) |
| € | € | € | € | € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
