Mitteilung - 0948/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

gez. Thomas Grothe

Beigeordneter VB 5

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die dargestellten Schnitt- und Rodungsmaßnahmen dienen der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gehölzpflanzungen. Strauchpflanzungen sollen zurückgeschnitten werden, um die Wüchsigkeit und Austriebsfähigkeit zu erhalten. Gänzlich entfernt werden sollen Sträucher zum einen dann, wenn sie zu nah an Wegen und Gehsteigen gepflanzt wurden, so dass ein ständiger Rückschnitt des Überhanges erforderlich ist. Zum anderen werden Sträucher und bis zu 1 m hoch wachsende Bodendecker entfernt, wenn Fassaden, Fensterfronten, Einsichten an Straßeneinmündungen oder Grundstücksausfahrten nicht dauerhaft frei gehalten werden können. Diese Maßnahmen führen zu einer Reduzierung des jährlichen Pflegeaufwandes.

 

Begründung

 

Der WBH beabsichtigt die jährlichen Schnitt – und Rodungsmaßnahmen auf Gehölzflächen in den Wintermonaten 2017/2018 durchzuführen. Die aus Sicht des WBH erforderlichen Maßnahmen sind nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes § 39 Abs.5  Nr.2 bis zum 1. März 2018 abzuschließen.

 

Die vorgeschlagenen Schnitt – und Rodungsmaßnahmen dienen der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gehölzpflanzungen. Die Maßnahmen führen zu einer Verbesserung des Sichtschutzes sowie Trenn – bzw. Gliederungsfunktionen der betroffenen Gehölzflächen.

 

Die vorgenannten Funktionen gehen verloren, wenn der Aufwuchs im Laufe der Zeit zu stark wird. Durch die dicht wachsenden Gehölze wird der vorhandenen Strauchschicht das Licht entzogen, so dass diese nach und nach verloren gehen. Mit dem Verlust der Strauch- und Krautschicht ist ein wesentlicher ökologischer Wertverlust verbunden. 

 

Im Zuge der vorgesehenen Schnitt- und Rodungsmaßnahmen müssen demzufolge auch Bäume mit geringem Stammumfang entfernt werden. Erhaltenswerte Großbäume werden nur dann entfernt, wenn von ihnen offensichtliche Gefahren ausgehen werden (z. B. durch Zwieselbildungen). Hierzu wird der WBH den Bezirksvertretungen eine gesonderte Auflistung der betreffenden Gefahrenbäume zur Kenntnis geben.

 

Strauchpflanzungen sollen zurückgeschnitten werden, um die Wüchsigkeit und Austriebsfähigkeit zu erhalten. Gänzlich entfernt werden sollen Sträucher zum einen dann, wenn sie zu nah an den Wegen oder Gehsteigen gepflanzt wurden, so dass ein ständiger Rückschnitt des Überhanges erforderlich ist. Zum anderen werden Sträucher und bis zu 1m hoch werdende Bodendecker entfernt, wenn Fassaden, Fensterfronten, Einsichten an Straßeneinmündungen oder Grundstücksausfahrten nicht dauerhaft frei gehalten werden können. Diese Maßnahmen führen zu einer Reduzierung des jährlichen Pflegeaufwandes.

 

 

 

 

 

 

BV Mitte

 

1.Autobahnzubringer: Roden von Sträuchern in den Pflanzungen rechts und links von der Brücke Feithstraße. Die Gehölze haben sich im Laufe der Jahre immer mehr ausgedehnt und müssen wieder auf das alte Maß zurückgenommen werden. Die entstehenden Freiflächen werden eingesät.

 

2.Eppenhauser Straße 107: Hier grenzt eine städtische Grünfläche an private Grundstücke an. Auf Grund von Beschwerden wird der städtische Streifen (überwiegend Bodendecker) gerodet und anschließend eingesät).

 

3.Funckepark: Entlang der Zehlendorfer Straße sollen aus dem bisherigen Bestand zwei Sträucher und einige Quadratmeter Bodendecker entfernt werden. Die Fläche soll anschließend komplett neu bepflanzt bzw. eingesät werden. Ebenso soll der Grenzbereich zur neuen Hildegardisschule überarbeitet werden (Pergolabereich in Richtung Kinderspielplatz)

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die jedoch den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

  4.Fritz-Steinhoff-Park (Nahbereich der ehemaligen Gärtnerunterkunft und  am Jugendzentrum)

  5.Stadtgarten (Grenzbereiche zum China-Restaurant)

  6.Am Sportpark

  7.Randweg

  8.Bolzplatz Kuhle Hardt

  9.Karl-Ernst-Osthaus-Schule, Lützowstraße

10.Stadtplatz Altenhagen

 

 

BV Eilpe/Dahl

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

  1. Kinderspielplatz Alter Weg
  2. Gegenüber Eilper Straße 22
  3. Parkplatz Gesamtschule Eilpe, Wörthstraße
  4. Grundschule Volmetal (Ballfangzaun)

 

 

 

 

 

 

BV Haspe

 

  1. Spielbrinkschule: Entfernen von Sträuchern im Eingangsbereich entlang der Hauptfensterfront und im Bereich des Gehweges unterhalb der Hausmeisterwohnung, um die Bereiche transparenter zu gestalten und die zukünftige Pflege zu vereinfachen. Weiterhin werden auf dem gesamten Gelände Sträucher zurückgeschnitten, um den durch die vorübergehende Stilllegung entstandenen Pflegerückstand wieder aufholen zu können.

 

  1. Parkplatz Tillmannstraße: Auf Grund von Beschwerden soll hier ein Randstreifen zur Preußerstraße hin gerodet werden.

 

3.Realschule Haspe: Um die Pflege entlang der Parkplätze zu erleichtern, soll ein Gehölzstreifen entfernt werden. Der Streifen wird anschließend eingesät.

 

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

4.Haenelstraße (Grenze zu den Genossenschaftshäusern)

5.Fußweg Martinstraße zur Neue Straße

6.Treppenanlage Eichenkampstraße zur Hochofenstraße (Grenze zu Motomaxx)

7.Schulgarten Hestertschule

 

 

BV Nord

 

1.KSP Ehrenmal Boele: Hier sollen überwiegend Brombeerpflanzen gerodet werden.

 

2.Ortsumgehung Boele: Auf der Friedhofsseite sollen einige Gehölze zu Privatgrenzen hin gerodet werden, um den Gehölzüberhang zu minimieren. Die Randstreifen werden anschließend eingesät.

 

  1. Gesamtschule Am Bügel: Auf dem Schulhof sollen einige auf einem Wall stehende Gehölze gerodet werden, um die Pflege zu vereinfachen.

 

  1. Ketteler Straße/Wendehammer: Hier sollen kleinere Gehölzinseln gerodet werden, um die Mäharbeiten zu erleichtern. Die Flächen werden anschließend eingesät.

 

  1. Hameckepark: Unterhalb des Zuganges an der Stormstraße haben sich Brombeeren extrem ausgebreitet. Die Brombeeren sollen gerodet werden, um den Streifen dann neu zu bepflanzen.

 

 

 

 

  1. Herdecker Straße: Auf einem Mittelstreifen vor dem Kreisel sollen die Bodendecker gerodet werden, um die Fläche anschließend einsäen zu können.

 

7.Fußweg von der Helfer Straße zur Louise-Schröder-Straße (Siepen III): Hier sollen einzelne Sträucher gerodet werden, um die Mäharbeiten zu erleichtern. Die Flächen werden anschließend eingesät.

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die jedoch den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

  8.Schulzentrum Beolerheide

  9.Hameckepark (Zugang Lönsweg)

10.Hengsteysee (Randbereiche am Radweg, Abstimmung mit 69 ist erfolgt)

11.Pappelstraße

12.Kampfbahn Boelerheide

13.Hauptschule Voßacker

14.Liebfrauenschule

15.Turmstraße/Lütkenheider Straße

16.Helfer Straße

17.Fußweg vom Hellweg zum Helfer Siepen (Helfer Bach)

18.Bezirkssportanlage Helfe

19.Vinckeschule

20.Fuß – und Radweg Alter Hellweg

21.Lütkenheider Straße (entlang Grenze Fa. PV)

22.Haus Busch

23.Europaplatz (Randbereiche entlang der Holzwand)

24.Treppenweg parallel zur Stegerwaldstraße

 

 

BV Hohenlimburg:

 

  1. Schule Gasstraße: Die Außenanlagen der Schule sind durch das zweijährige Aussetzen der Grünpflege so verunkrautet, dass Gehölze und Bodendecker entfernt werden sollen, um die Pflege wieder gewährleisten zu können. Die entstehenden Flächen werden eingesät.

 

  1. Grundschule Schälker Landstraße: Hinter einer Hecke sollen einige Sträucher entfernt werden, um die Pflege zu vereinfachen. Die Fläche wird eingesät.

 

  1. Ehrenmal Schmalenbeckstraße: Hier sollen 3 abgängige Kiefern entfernt werden.

 

  1. Realschule Hohenlimburg: Vor den Fensterfronten sollen einige Gehölze entfernt werden die immer wieder den Lichteinfall einschränken. Die Fläche soll anschließend eingesät werden.

 

 

  1. Straßenbegleitgrün Gründelbusch: Im Wendehammer sollen zwei Bodendeckerflächen gerodet werden,60 um die Pflege zu erleichtern. Die entstehenden Flächen werden eingesät.

 

6.Fußwegeverbindung Ardeyweg-Rüggeweg: Im unteren Abschnitt sollen Großsträucher entfernt werden, die immer wieder in den Weg ragen. Die Flächen werden anschließend mit Bodendeckern bepflanzt.

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

 

  7.Gymnasium Wiesenstraße

  8.Kaufmannschule Letmather Straße

  9.Bahnstraße (ehemaliger Kinderspielplatz)

10.Industriestraße

11.Lennepark

12.Dümpelstraße

13.Pfarrweg

14.Exterweg

15.Damschkeweg (ehemaliger Kinderspielplatz)

16.Kinderspielplatz Kaiserstraße

17.Lennestraße

18.Grünanlage Hohenlimburger Straße

19.Hauptschule (Sudetenstraße/Wachtelweg)

20.Buschmühlenstraße

21.Fuß – und Radweg Lenne (Teilbereiche)

22.Unbebautes Grundstück Iserlohner Straße (unterhalb Friedhofszugang)

23.Kinderspielplatz Mozartstraße (Freischneiden Ballfangnetz)

24.Kita Sudetenstraße

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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23.11.2017 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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29.11.2017 - Bezirksvertretung Hohenlimburg

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05.12.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte

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06.12.2017 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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06.12.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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07.12.2017 - Umweltausschuss

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12.12.2017 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl