Beschlussvorlage - 1035/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rückbau des Pavillons sowie die Errichtung eines Ersatzbaus in Massivbau-weise an der Grundschule Goethe wird auf Grundlage der beiliegenden Planung beschlossen. Finanziert wird die Maßnahme aus den Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“.

Die Maßnahme wird zum 31.07.2019 umgesetzt. 

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit der Vorlage 0033/2017 hat der Rat der Stadt Hagen am 16.02.2017 ein umfang-reiches Maßnahmenpaket im Rahmen des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ in Höhe von 27,7 Mio. € beschlossen. Darin vorgesehen sind der Rückbau des abgängigen Pavillons und die Errichtung eines Ersatzpavillons (Maßnahme Nr. 30).

 

In der Vorlage 0528/2017 (siehe Anlage) wurde dem Schulausschuss ein erster konzeptioneller Entwurf zur Errichtung eines Ersatzpavillons vorgestellt. Der Schulausschuss hat die Verwaltung beauftragt, anhand der Planungsskizzen die Ausbauplanung zu erstellen. Der beigefügte Plan zeigt ein zweigeschossiges Gebäude an gleicher Stelle in massiver Bauweise mit barrierefreier Zuwegung und einem innenliegenden Personenaufzug für Menschen mit Behinderungen. Der baulich notwendige zweite Rettungsweg erfolgt aus dem Obergeschoss über Treppen.

 

Eine zunächst angedachte Modulbauweise könnte zwar die eigentliche Bauzeit verkürzen, demgegenüber steht jedoch eine verlängerte Vergabeabwicklung, sodass eine wesentliche Verkürzung der Gesamtbauzeit nicht eintreten wird. Bei Ausführung der Wände und Decken im Rasterformat mit massiven Fertigbauteilen kann eine schnelle und wirtschaftliche Bauweise als Massivbau gewährleistet werden. Darüber hinaus haben Kostenanalysen des beauftragten Architekten ergeben, dass mit der Modulbauweise keine Kostenverringerung einhergeht.

 

Es ist daher beabsichtigt, vor dem Hintergrund einer längeren nachhaltigen Nutzung, eines besseren Raumklimas und einer angemesseneren Einbindung in die vorhandene Bebauung, das Gebäude in massiver Bauweise mit Klinkerfassade zu errichten. Damit ist eine nachhaltige, hochwertige und wartungsarme Fassadenoberfläche gegeben. Die Wärme-, Strom- und Medienversorgung kann aus dem Hauptgebäude übernommen werden.

 

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten gestalten sich die Baustellenzufahrt sowie die Baustelleneinrichtung sehr schwierig. Eine Baustellenzufahrt über den Schulhof kann aufgrund der räumlichen Situation und des weiterhin laufenden Schulbetriebs nicht erfolgen. Es wurden Gespräche mit der Kath. Kirchengemeinde und dem Kath.         St.-Johannis-Hospital über zwei mögliche Baustellenzufahrten, jeweils über den Krankenhausparkplatz, geführt. Als beste Lösung wird eine Baustellenzufahrt über den unteren Parkplatz von der Schulbushaltestelle aus (siehe Anlage) von allen Beteiligten präferiert.

 

Durch die Baustelleneinrichtung wird ein Teil der Schulhoffläche vorübergehend nicht genutzt werden können. Dieser Aspekt wurde vorab mit der Schule erörtert, die die zeitlich befristete Verringerung der Schulhoffläche für noch vertretbar ansieht. Für die Zeit der baulichen Maßnahme werden zwei Klassen in die benachbarte Grundschule Vincke verlegt.

 

Die Finanzierung aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ stellt sich wie folgt dar und wird bei der Haushaltsplanung 2018/2019 berücksichtigt:

 

 

 

Insgesamt

2017

2018

2019

2020

Abriss Pavillon

     75.000 €

 

     75.000 €

 

 

Neubau

1.533.000 €

 33.000 €

1.000.000 €

500.000 €

 

insgesamt

1.608.000 €

33.000 €

1.075.000 €

500.000 €

 

 

Zusätzlich zur ursprünglichen Planung wurde im modifizierten Vorentwurf neben dem barrierefreien Zugang auch ein Aufzug für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Gemäß der Kostenschätzung (DIN 276) eines externen Architekten sind Gesamtkosten in Höhe von ca. 1,608 Mio. € zu veranschlagen. Mit in die Kalkulation einbezogen wurden die aufwendige Baustelleneinrichtung sowie die Wiederherstellung des Geländes der Baustellenzufahrt über den Parkplatz. Aufgrund der aktuell angespannten Marktsituation kann nicht ausgeschlossen werden, dass darüber hinaus Mehrkosten entstehen, die quantitativ noch nicht beziffert werden können.

 

Es ist geplant, mit der Bautätigkeit im Sommer 2018 zu beginnen. Die Inbetriebnahme erfolgt zum Schuljahresbeginn 2019/2020. Da es sich um einen Ersatzbau handelt, wird von einem gleichbleibenden Betriebskostenniveau ausgegangen.

 

Die Mittel aus dem Förderprogramm  Gute Schule 2020“ sind insgesamt verplant. Die Kostensteigerung für die Investition in Höhe von 608.000 € wird dadurch kompensiert, indem die Maßnahme Nr. 2 (Grundschule Friedrich-Harkort, Fenster-/Fassaden-/Dachsanierung, 1.900.000 €) aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ genommen wird und stattdessen für das Förderprogramm „3. Kommunalinvestitionsgesetz, Kapitel 2“ vorgemerkt wird. Die Kompensation gilt ebenfalls für die Kostensteigerungen bei den Einzelmaßnahmen Grundschule Helfe (Vorlage-Nr. 1036/2017) und Theodor-Heuss-Gymnasium (Vorlage Nr. 1037/2017).

Die Fortschreibung der Gesamtmaßnahmenliste „Gute Schule 2020“ wird dem Schulausschuss am 13.02.2018 vorgelegt.

 

 

Anlage:Lageplan mit Standort und Baustelleneinrichtung

Vorlage 0528/2017  

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

10729

Bezeichnung:

Grundschule Goethe

 

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

547100

22.001

Eigenanteil

 

22.001

 

Der Restbuchwert des alten Pavillons zum 31.12.2017 beträgt 22.001 €. Durch den Rückbau entstehen außerplanmäßige Abschreibungen in derselben Höhe.

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im  Haushalt 2018/2019 bereits eingeplant/gesichert

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Finanzstelle:

5000316

Bezeichnung:

Gute Schule 2020, Grundschule Goethe

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2017

2018

2019

 

Einzahlung(-)

685150

-1.608.000 €

-33.000

-1.075.000

-500.000

 

Auszahlung (+)

785100

1.608.000 €

33.000

1.075.000

500.000

 

Eigenanteil

 

0 €

0

0

0

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt und im Haushalt 2018/19 bereits eingeplant/gesichert

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Kosten für den Ersatzbau einschließlich Abbruch des alten Pavillons in Höhe von 1.608.000 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren.

Hiervon entfallen laut Baukostenschätzung 1.467.000 € auf den Ersatzbau (ND 70 Jahre) und 141.000 € auf  Außenanlagen (ND 7 Jahre).

Somit beläuft sich der jährliche Abschreibungsaufwand auf 41.100 €.

 

Durch den Rückbau des alten Pavillons entsteht ein Anlagenabgang i.H.v. 22.001 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen aus Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“  in Höhe von 1.608.000 € sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren.

Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände.

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

41.100

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-          41.100

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.12.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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12.12.2017 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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14.12.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen