Beschlussvorlage - 1090/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt die Umsetzung der vorgestellten Maßnahme mit den hier vorgelegten finanziellen Auswirkungen vorbehaltlich des entsprechenden Ratsbeschlusses im Doppelhaushalt..

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Sachverhalt

Begründung

 

Vorbemerkung:

 

Das zu planende Vorhaben liegt im Hagener Stadtteil Wehringhausen. Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ wurde bereits im September 2015 von der Bezirksvertretung Mitte die Baumaßnahme Freizeitpark „Bohne“ beschlossen, im darauf folgenden November zur Förderung angemeldet und im September 2016 vom Fördergeber bewilligt. Hierbei handelt es sich um eine ca. 13.000 m² große Fläche, die sich zwischen der ehemaligen B7 – Wehringhauser Straße – sowie der Bahnhofshinterfahrung, zwischen der Villa Post und der Dieckstraße erstreckt. Der Park unterteilt sich in zwei Bereiche: Der Bereich „Grünanlage“, der sich vom südlichen Teil bis zum Haus Nr. 56 erstreckt und der Bereich „Freizeitpark“ im nördlichen Bereich. Hier befinden sich der Pumptrack, das Streetballfeld, Tischtennisplatten sowie zur Wehringhauser Straße hin ein Aufenthaltsbereich mit Überdachung für die Gruppe von Methadonpatienten und anderen Substituierenden, inkl. einer Toilettenanlage.

 

 

Derzeitige Situation:

 

Da im Rahmen von zurückliegenden Haushaltskonsolidierungen die Unterhaltungskosten von öffentlichen Toiletten gestrichen wurden, hat man bei der Planung die Aufstellung von zwei mobilen WC´s („Dixi-Klos“) verfolgt. Zur Übernahme der laufenden Reinigungskosten hatte sich ein in der Substitutionsbehandlung tätiger Hagener Arzt, über den die Methadonausgabe in der Wehringhauser Straße läuft, bereit erklärt. Im Vorfeld der Baumaßnahmen im unteren Wehringhausen ist von ihm auch bereits mehrfach ein „Dixi-Klo“ an Übergangs-Standorten aufgestellt worden. Leider haben sich die Versuche, den Zugang mit einer Schlüsselausgabe in einem nahe gelegenen Kiosk zu kanalisieren, als unpraktikabel herausgestellt. Auch die zweimal wöchentlichen Reinigungsintervalle sind aufgrund der hohen Frequentierung von Nutzern nicht ausreichend, so dass die mobile Einheit enorm verunreinigt ist. Zudem ist sie mehrfach umgestoßen worden und es wurde der Nutzungsmissbrauch als „Fixerstube“ registriert. Im Zuge dessen hat der o. g. Arzt die Übergangslösung abtransportieren lassen und seine Finanzierungszusage zurückgezogen.

 

Zunächst ist angedacht nach der Eröffnung des Freizeitparks Bohne zwei „Dixi-Klos“ mit einem dreimal wöchentlichen Reinigungsintervall aufzustellen. Hierzu wird der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) beauftragt. Die erforderlichen Mittel stehen dafür aus dem Budget der allgemeinen Unterhaltungsmaßnahmen des WBH zur Verfügung. Bei einer Besichtigung der Baumaßnahme „Bohne“ im Juni 2017 hat der Fördergeber zum Ausdruck gebracht, dass der Bau einer stationären Anlage die Kriterien der Förderfähigkeit erfüllt. Die Notwendigkeit einer öffentlichen Toilette im Bereich „Bohne“ / Bodelschwinghplatz ist unbestritten. Nach dem Wegfall des Provisoriums des o. g. Arztes wird der öffentliche Raum dort von menschlichen Fäkalien so stark verunreinigt, dass eine unhaltbare Situation für die Anwohner entstanden ist.

Planung:

 

Da der Freizeitpark „Bohne“ mit dem größten asphaltierten Pumptrack Europas ein echtes Aushängeschild für die Stadt Hagen werden soll, ist angedacht die „Dixi-Klos“ durch eine stationäre WC-Anlage zu ersetzen. Die Station ist mit ca. 2,50m Breite x 2,80m Tiefe und einer Höhe von 2,60m Höhe dimensioniert und umfassend barrierefrei. Die Außenfassade ist aus Sichtbeton und soll für heimische Künstler zur Gestaltung freigegeben werden, analog zu den neu gestalteten Wandflächen in der Fußgängerunterführung am Bodelschwinghplatz, der neuen Kompaktstation am Wilhelmsplatz und sichtbaren Außenwänden der ehemaligen Bunkeranlage oberhalb der Ennepe hinter der Villa Post.

 

Von Innen ist die komplette Ausstattung (WC, Urinal, Waschbecken etc.) in Edelstahlbauweise, wie man es auch von modernen Anlagen von Autobahnparkplätzen her kennt. Dadurch wird ein maximaler Schutz vor Vandalismus erreicht und der Reinigungsaufwand gering gehalten. Angedacht ist eine tägliche Reinigung (werktags). Eine elektronische Schließanlage ermöglicht die variable Steuerung der Öffnungszeiten. Zudem soll die Innenraumbeleuchtung mit Blaulicht ergänzt werden, um möglichen Drogenkonsum per Nadel zu unterbinden.

 

Der Bau der Toilettenanlage soll voraussichtlich im Frühjahr 2019 beginnen und vor den Sommerferien abgeschlossen sein.

 

 

Finanzielle Situation:

 

Planungskosten:

1 freistehende, stationäre Toilettenanlage in Fertigbauweise:       90.000 €

Kanal-, Wasser-, Elektroanschluss         30.000 €

Fundamente:2.500 €

Bauleitung (WBH):     2.500 €                                                                                                                            ___________

                    125.000 €

 

Nicht förderfähige Kosten (WBH):2.500 €

Verbleibende förderfähige Kosten:       122.500 €

 

Fördergelder (80%):         98.000 €

Eigenanteil der Stadt Hagen:         27.000 €

 

Jährliche Reinigungskosten:8.000 €

Jährliche Unterhaltungskosten:           3.000 €

 

Der Bau der Toilettenanlage ist zu 80% förderfähig. Die Maßnahme ist bei der geplanten Aufstockung des Förderprogramms „Soziale Stadt“ mit aufgelistet und, kostenmäßig erfasst und damit Bestandteil der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes von 2008 als Integriertes Stadtteilentwicklungskonzeptes (INSEK) 2017.

 

Die jährlichen Reinigungs- und Unterhaltungskosten in Höhe von etwa 11.000,00 € sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2018/2019 ff nicht berücksichtigt worden. Eine Ausweitung des Budgets des Fachbereichs 65 kann aufgrund der derzeitigen Haushaltslage nicht erfolgen, so dass die Deckung dieser Aufwendungen durch Minderaufwendungen an anderer Stelle im Aufgabenbereich des Fachbereichs 65 sichergestellt werden muss.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Kostenstelle:

NN

Bezeichnung:

NN (Toilettenanlage Freizeitpark Bohne)

 

 

Kostenart

2019

2020

2021

Ertrag (-)

 

 

 

 

Aufwand (+)

521500

1.500

3.000

3.000

 

529102

4.000 €

8.000 €

8.000 €

Eigenanteil

 

5.500

11.000

11.000

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

x

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

3660

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Finanzstelle:

5000231

Bezeichnung:

Stadtteil Wehringhausen Projekt

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2019

2020

Einzahlung(-)

681100

98.000 €

98.000

 

Auszahlung (+)

785200

125.000 €

125.000

 

Eigenanteil

 

27.000 €

27.000

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im Haushalt 2018/2019 bereits eingeplant/gesichert

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die stationäre Anlage in Höhe von 125.000 € sind als Anschaffungs-/Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 13 Jahren ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 9.615 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Auf der Passivseite ist in Höhe von 98.000 € ein Sonderposten zu bilden. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer und führt zu einem Ertrag in Höhe von 7.538 €.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5 %)

405

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

3.000

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

8.000

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

9.615

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

21.020

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-7.538

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

13.482 €

 

 

 

 

gez.

 

(Thomas Grothe, Technischer Beigeordneter)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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05.12.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen