Beschlussvorlage - 0753/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt die Ersatz-beschaffung von 3 Einsatzfahrzeugen für den Bereich Brandschutz / Technische Hilfeleistung zu einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert in Höhe von rd. 980.000 €.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

Es ist geplant, die Ersatzbeschaffung von drei Einsatzfahrzeugen für den Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung zu einem voraussichtlichen Gesamtauftrags-wert in Höhe von rd. 980.000 € Ersatz in Auftrag zu geben.

 

 

Pos

Fahrzeugtyp

Kenn-zeichen

Erst-zulas-sung

IST-Standort

Verwen-dung Altfahrzeug

Bemerkung

1

Gerätewagen Ölsperre

 

HA 261

1985

LG Boele Kabel

Ausmuste-rung über Zollauktion

Ersatz-beschaffung durch GW Ölsperre

2

Löschgruppen-fahrzeug,

LF 16 TS

HA 2459

1987

LG Dahl

Ausmuste-rung über Zollauktion

Ersatz-beschaffung durch

LF 10

3

Löschgruppen-fahrzeug 8/6

 

HA 337

1997

LG Garen-feld

Jugendfeu-erwehr Nord

Ausmuste-

rung über

Zollauktion

Ersatz-beschaffung

durch

LF 10

 

 

Begründung

 

Zu Pos. 1:

Gerätewagen Ölsperre

HA 261

 

Ersatzbeschaffungen eines Einsatzfahrzeuges aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, das gem. Brandschutzbedarfsplan, Stand: 01.01.11, Ziffer 8. Ist- und Sollvergleich für die Feuerwehr  - 8.2 Freiwillige Feuerwehr - 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 - Seiten 106 u. 108, vorgehalten wird.

 

Es ist geplant, einen geländegängigen Gerätewagen (GW) Ölsperre mit Ladebordwand  und Rollwagen zu beschaffen, der u. a. auch als Zugfahrzeug für das  Boot der Feuerwehr dienen kann und mit mehreren Ölsperren (Übernahme vom Altfahrzeug) beladen wird. Im Fall der Ölschadensbekämpfung auf Gewässern können schwimmende Flüssigkeiten eingedeicht oder Richtung Ufer geleitet werden.

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 180.000 € inkl. MwSt.

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung in mehreren Losen mit Beladung erfolgen.

 

 

Los 1 +  2 Fahrgestell u. Aufbau

Los 3 Beladung

Los 4 Funk

 

 

Der Gerätewagen Ölsperre HA 261 wurde als gebrauchtes Fahrzeug in 2007 erworben. Er verfügt nur über ein Straßenfahrgestell und kann die „Zugriffspunkte Ölsperre“ aufgrund mangelnder Geländetauglichkeit nur bedingt anfahren. Er ist nun 32 Jahre alt und muss auch aufgrund der hohen Laufleistung (km-Stand: ca. 200.000), des schlechten technischen Allgemeinzustandes, der fehlenden elektronischen Fahrwerks- u. Bremstechnik und den Gesichtspunkten der Einsatztaktik ausgemustert werden.

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr eine Regellaufzeit von mindestens fünfzehn Jahren vorgegeben. Die Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.

 

Die Weiternutzung des zu ersetzenden FZ ist nicht geplant. Das Fahrzeug wird über die Zollplattform verkauft.

 

Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.

 

Die laut NKF-Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg.  Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.

 

Die  Ölschadensbekämpfung ist eine  Pflichtaufgabe der Feuerwehren nach BHKG.

Die Aufwendungen müssen aus den zuvor dargestellten Gründen geleistet werden und sind für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Pos. 2:

Löschgruppenfahrzeug 16 mit Tragkraftspritze

HA 2459

 

Ersatzbeschaffungen eines Einsatzfahrzeuges aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, das gem. Brandschutzbedarfsplan, Stand: 01.01.11, Ziffer 8. Ist- und Sollvergleich für die Feuerwehr  - 8.2 Freiwillige Feuerwehr - 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 - Seiten 106 u. 108, vorgehalten wird.

 

Bei dem zu beschaffenden LF 10 für die Löschgruppe Dahl handelt es sich um ein Löschgruppenfahrzeug (LF) nach DIN 14530 Teil 5 mit Allradantrieb. Das LF 10 hat eine von Fahrzeugmotor angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe, eine Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einen Löschwasserbehälter und eine feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe, die überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen einfacher technischer Hilfeleistungen dient, mit seiner Besatzung eine selbstständige taktische Einheit bildet und dessen Besatzung aus einer Gruppe (1/8) besteht.

 

Ergänzend wird das Fahrzeug mit einer Waldbrandkomponente ausgestattet. Die Waldbrandkomponente verursacht Kosten i. H. v. ca. 2.000 € und beinhaltet den Schlauchtragekorb mit D-Rollschläuchen, -Strahlrohren und –Verteiler sowie Wasserrucksäcke.

 

Der Ortsteil Dahl verfügt  über große Waldgebiete, hier   kann es  auch  aufgrund der

globalen Klimaveränderungen zu einer erhöhten Waldbrandgefahr (z. B. lange Trockenperioden) kommen. Entsprechend wird ein Allradfahrgestell beschafft und als Sonderbeladung eine Waldbrandkomponente sowie eine Lagerung für eine Tragkraftspritze (TS) eingeplant (Wasserförderung im unwegsamen Gelände).

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 400.000 € inkl. MwSt.

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung in mehreren Losen mit Beladung (LF 10) erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell

Los 2 Aufbau

Los 3 Beladung

Los 4 Funk

 

 

 

 

 

 

 

 

Das kommunale LF 16 TS, HA 2459 verfügt über keinen Löschwassertank und hat nur eine Vorbaupumpe. Darüber hinaus verfügt das Fahrzeug über keine Sicherheitsgurte, keine elektronische Bremsassistenten und Fahrgestell stabilisierende  elektronische Bauteile. Es entspricht sicherheitstechnisch nicht mehr dem Stand der Technik. Auch aufgrund des Fahrzeugalters von 30 Jahren ist eine Ersatzbeschaffung sinnvoll.

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr eine Regellaufzeit von mindestens fünfzehn Jahren vorgegeben. Eine Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar. Bisher hatte der Bund eine Ersatzbeschaffung immer wieder in Aussicht gestellt. Eine Beschaffung durch den Bund der angekündigten Fahrzeuge des erweiterten Katastrophenschutzes ist weiterhin nicht in Sicht.

 

Die Weiternutzung des zu ersetzenden Fahrzeuges ist nicht geplant. Das Fahrzeug wird über die Zollplattform verkauft.

 

Der Fahrzeugbestand gem. Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.

 

Die laut NKF-Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg.  Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.

 

Die Aufwendungen müssen aus den zuvor dargestellten Gründen geleistet werden und sind für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.

 

 

 


 

zu Pos. 3:

Löschgruppenfahrzeug LF 8/6

HA 337

 

Ersatzbeschaffungen eines Einsatzfahrzeuges aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, das gem. Brandschutzbedarfsplan, Stand: 01.01.11, Ziffer 8. Ist- und Sollvergleich für die Feuerwehr  - 8.2 Freiwillige Feuerwehr - 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 - Seiten 106 u. 108, vorgehalten wird.

 

Bei dem zu beschaffenden LF 10 für die Löschgruppe Garenfeld handelt es sich um ein Löschgruppenfahrzeug nach DIN 14530 Teil 5 mit Allradantrieb. Das LF 10 hat eine von Fahrzeugmotor angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe, eine Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einen Löschwasserbehälter und eine feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe, die überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen einfacher technischer Hilfeleistungen dient, mit seiner Besatzung eine selbstständige taktische Einheit bildet und dessen Besatzung aus einer Gruppe (1/8) besteht.

 

Ergänzend wird das Fahrzeug mit einer Waldbrandkomponente ausgestattet. Die Waldbrandkomponente verursacht Kosten i. H. v. ca. 2.000 € und beinhaltet den Schlauchtragekorb mit D-Rollschläuchen, -Strahlrohren und –Verteiler sowie Wasserrucksäcke.

 

Aufgrund der  globalen Klimaveränderungen kann es zu einer erhöhten Waldbrandgefahr (z. B. lange Trockenperioden) kommen. Entsprechend wird ein Allradfahrgestell beschafft und als Sonderbeladung eine Waldbrandkomponente sowie eine Lagerung für eine TS eingeplant. (Wasserförderung im unwegsamen Gelände).

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten für die Ersatzbeschaffung bei ca. 400.000 € inkl. MwSt.

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung in mehreren Losen mit Beladung (LF 10) erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell

Los 2 Aufbau

Los 3 Beladung

Los 4 Funk

 

 

Im Rahmen des Ringtausches wird für das LF 8/6, HA – 337 der Freiwilligen Feuerwehr LG Garenfeld ein LF 10 beschafft. Das freiwerdende, 20 Jahre alte
LF 8/6, wird der Jugendfeuerwehr Nord zugeordnet. Dieses Fahrzeug kann aber im Einsatzfall von den ansässigen Löschgruppen – hier auch als Redundanz für die personalstarke LG Boele-Kabel – genutzt werden.

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr eine Regellaufzeit von mindestens fünfzehn Jahren vorgegeben. Eine Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.

 

Die Weiternutzung des zu ersetzenden Fahrzeuges ist im Rahmen des Ringtausches geplant. Das 20 Jahre alte LF 8/6, wird der Jugendfeuerwehr zugeordnet. Dieses Fahrzeug kann dort zu Ausbildungszwecken genutzt werden und stellt hier eine besondere Wertschätzung der jugendlichen ehrenamtlich tätigen Kräfte dar.

 

Der Fahrzeugbestand gem. Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert. Das derzeit von der Jugendfeuerwehr genutzte LF 16 TS Bund, wird noch in 2017 über Zollauktion ausgemustert.

 

Die laut NKF-Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg.  Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.

 

Die Aufwendungen müssen aus den zuvor dargestellten Gründen geleistet werden und sind für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.

 

Die Beschaffung der beiden Löschfahrzeuge  erfolgt im Zuge einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung durch Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung 2017 zu Lasten der Haushaltsjahre 2018 und 2019.

 

Die Beschaffung des Gerätewagens wird im Rahmen der in 2017 eingeplanten Mittel vorgenommen. Die kassenwirksame Abwicklung erfolgt in 2018.

 

Es sollen zwei bauartgleiche LF 10 beschafft werden, um auf dem Beschaffungsmarkt einen Preisvorteil erzielen zu können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brandschutz

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

44500

Bezeichnung:

Fahrzeuge Brandbekämpfung

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

2018

2019

2020

Ertrag (-)

416200

42.105,-

42.105,-

Aufwand (+)

571450

42.105,-

42.105,-

Eigenanteil

 

0,-

0,-

 

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brandschutz

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

44501

Bezeichnung:

Fahrzeuge Technische Hilfeleistung

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

 2018

2019

2020

Ertrag (-)

416200

18.000,--

18.000,-

18.000,-

Aufwand (+)

571450

18.000,-

18.000,-

18.000,-

Eigenanteil

 

0,-

0,-

0,-

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brandschutz

Finanzstelle:

5000002

Bezeichnung:

Erwerb von Fahrzeugen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

2018

2019

Einzahlung(-)

681150

- 570.000,-€

0

- 285.000,- €

- 285.000,- €

Auszahlung (+)

783100

980.000,-€

0

480.000,- €

500.000,-

Eigenanteil

 

410.000,-€

0

195.000,-

215.000,-

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Anschaffung der Fahrzeuge in Höhe von insgesamt 980.000,- € sind als

Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren.

Entsprechend der Nutzungsdauern ist mit einer jährlichen Abschreibung von 60.105,- € zu

rechnen (siehe Buchstabe d) unter den Folgekosten).

 

 

 

 

 

Bezeichnung

Anschaffungs- und

Nutzungsdauer lt. städtischer

Jährliche

 

Fahrzeug

Herstellungskosten

Abschreibungstabelle

Abschreibung

 

2 Löschfahrzeuge

800.000 €

19 Jahre

42.105 €

 

1 Gerätewagen

180.000 €

10 Jahre

18.000 €

 

Ölsperre

 

 

 

 

 

980.000 €

 

60.105 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Wertveränderung auf Sachanlagen ist nicht erforderlich, da die alten Fahrzeuge  keinen  Restbuchwert mehr haben.

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Auf der Passivseite der Bilanz sind Sonderposten in Höhe von insgesamt 980.000,- €  (570.000,- € aus den Brandschutzpauschalen 2018/2019 für die beiden Löschgruppenfahrzeuge und

410.000 € aus der allgemeinen Investitionspauschale) zu bilden. Die ertragswirksame Auf-

lösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung und führt zu einem Ertrag in Höhe

von insgesamt 60.105,- €.

 

  1.                Folgekosten (ab 2019):

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

6.150,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

60.105,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

66.255,00 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

60.105,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

6.150,00 €

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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30.11.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen