Beschlussvorlage - 0753/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzbeschaffung von 3 Einsatzfahrzeugen für den Bereich Brandschutz / Technische Hilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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30.11.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
Es ist geplant, die Ersatzbeschaffung von drei Einsatzfahrzeugen für den Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung zu einem voraussichtlichen Gesamtauftrags-wert in Höhe von rd. 980.000 € Ersatz in Auftrag zu geben.
Pos | Fahrzeugtyp | Kenn-zeichen | Erst-zulas-sung | IST-Standort | Verwen-dung Altfahrzeug | Bemerkung |
1 | Gerätewagen Ölsperre
| HA 261 | 1985 | LG Boele Kabel | Ausmuste-rung über Zollauktion | Ersatz-beschaffung durch GW Ölsperre |
2 | Löschgruppen-fahrzeug, LF 16 TS | HA 2459 | 1987 | LG Dahl | Ausmuste-rung über Zollauktion | Ersatz-beschaffung durch LF 10 |
3 | Löschgruppen-fahrzeug 8/6
| HA 337 | 1997 | LG Garen-feld | Jugendfeu-erwehr Nord Ausmuste- rung über Zollauktion | Ersatz-beschaffung durch LF 10 |
Begründung
Zu Pos. 1:
Gerätewagen Ölsperre | HA 261 |
Ersatzbeschaffungen eines Einsatzfahrzeuges aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, das gem. Brandschutzbedarfsplan, Stand: 01.01.11, Ziffer 8. Ist- und Sollvergleich für die Feuerwehr - 8.2 Freiwillige Feuerwehr - 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 - Seiten 106 u. 108, vorgehalten wird.
Es ist geplant, einen geländegängigen Gerätewagen (GW) Ölsperre mit Ladebordwand und Rollwagen zu beschaffen, der u. a. auch als Zugfahrzeug für das Boot der Feuerwehr dienen kann und mit mehreren Ölsperren (Übernahme vom Altfahrzeug) beladen wird. Im Fall der Ölschadensbekämpfung auf Gewässern können schwimmende Flüssigkeiten eingedeicht oder Richtung Ufer geleitet werden.
Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 180.000 € inkl. MwSt.
Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung in mehreren Losen mit Beladung erfolgen.
Los 1 + 2 Fahrgestell u. Aufbau
Los 3 Beladung
Los 4 Funk
Der Gerätewagen Ölsperre HA 261 wurde als gebrauchtes Fahrzeug in 2007 erworben. Er verfügt nur über ein Straßenfahrgestell und kann die „Zugriffspunkte Ölsperre“ aufgrund mangelnder Geländetauglichkeit nur bedingt anfahren. Er ist nun 32 Jahre alt und muss auch aufgrund der hohen Laufleistung (km-Stand: ca. 200.000), des schlechten technischen Allgemeinzustandes, der fehlenden elektronischen Fahrwerks- u. Bremstechnik und den Gesichtspunkten der Einsatztaktik ausgemustert werden.
Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr eine Regellaufzeit von mindestens fünfzehn Jahren vorgegeben. Die Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Die Weiternutzung des zu ersetzenden FZ ist nicht geplant. Das Fahrzeug wird über die Zollplattform verkauft.
Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.
Die laut NKF-Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.
Die Ölschadensbekämpfung ist eine Pflichtaufgabe der Feuerwehren nach BHKG.
Die Aufwendungen müssen aus den zuvor dargestellten Gründen geleistet werden und sind für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Zu Pos. 2:
Löschgruppenfahrzeug 16 mit Tragkraftspritze | HA 2459 |
Ersatzbeschaffungen eines Einsatzfahrzeuges aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, das gem. Brandschutzbedarfsplan, Stand: 01.01.11, Ziffer 8. Ist- und Sollvergleich für die Feuerwehr - 8.2 Freiwillige Feuerwehr - 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 - Seiten 106 u. 108, vorgehalten wird.
Bei dem zu beschaffenden LF 10 für die Löschgruppe Dahl handelt es sich um ein Löschgruppenfahrzeug (LF) nach DIN 14530 Teil 5 mit Allradantrieb. Das LF 10 hat eine von Fahrzeugmotor angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe, eine Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einen Löschwasserbehälter und eine feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe, die überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen einfacher technischer Hilfeleistungen dient, mit seiner Besatzung eine selbstständige taktische Einheit bildet und dessen Besatzung aus einer Gruppe (1/8) besteht.
Ergänzend wird das Fahrzeug mit einer Waldbrandkomponente ausgestattet. Die Waldbrandkomponente verursacht Kosten i. H. v. ca. 2.000 € und beinhaltet den Schlauchtragekorb mit D-Rollschläuchen, -Strahlrohren und –Verteiler sowie Wasserrucksäcke.
Der Ortsteil Dahl verfügt über große Waldgebiete, hier kann es auch aufgrund der
globalen Klimaveränderungen zu einer erhöhten Waldbrandgefahr (z. B. lange Trockenperioden) kommen. Entsprechend wird ein Allradfahrgestell beschafft und als Sonderbeladung eine Waldbrandkomponente sowie eine Lagerung für eine Tragkraftspritze (TS) eingeplant (Wasserförderung im unwegsamen Gelände).
Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 400.000 € inkl. MwSt.
Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung in mehreren Losen mit Beladung (LF 10) erfolgen.
Los 1 Fahrgestell
Los 2 Aufbau
Los 3 Beladung
Los 4 Funk
Das kommunale LF 16 TS, HA 2459 verfügt über keinen Löschwassertank und hat nur eine Vorbaupumpe. Darüber hinaus verfügt das Fahrzeug über keine Sicherheitsgurte, keine elektronische Bremsassistenten und Fahrgestell stabilisierende elektronische Bauteile. Es entspricht sicherheitstechnisch nicht mehr dem Stand der Technik. Auch aufgrund des Fahrzeugalters von 30 Jahren ist eine Ersatzbeschaffung sinnvoll.
Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr eine Regellaufzeit von mindestens fünfzehn Jahren vorgegeben. Eine Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar. Bisher hatte der Bund eine Ersatzbeschaffung immer wieder in Aussicht gestellt. Eine Beschaffung durch den Bund der angekündigten Fahrzeuge des erweiterten Katastrophenschutzes ist weiterhin nicht in Sicht.
Die Weiternutzung des zu ersetzenden Fahrzeuges ist nicht geplant. Das Fahrzeug wird über die Zollplattform verkauft.
Der Fahrzeugbestand gem. Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.
Die laut NKF-Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.
Die Aufwendungen müssen aus den zuvor dargestellten Gründen geleistet werden und sind für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
zu Pos. 3:
Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 | HA 337 |
Ersatzbeschaffungen eines Einsatzfahrzeuges aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, das gem. Brandschutzbedarfsplan, Stand: 01.01.11, Ziffer 8. Ist- und Sollvergleich für die Feuerwehr - 8.2 Freiwillige Feuerwehr - 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 - Seiten 106 u. 108, vorgehalten wird.
Bei dem zu beschaffenden LF 10 für die Löschgruppe Garenfeld handelt es sich um ein Löschgruppenfahrzeug nach DIN 14530 Teil 5 mit Allradantrieb. Das LF 10 hat eine von Fahrzeugmotor angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe, eine Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einen Löschwasserbehälter und eine feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe, die überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen einfacher technischer Hilfeleistungen dient, mit seiner Besatzung eine selbstständige taktische Einheit bildet und dessen Besatzung aus einer Gruppe (1/8) besteht.
Ergänzend wird das Fahrzeug mit einer Waldbrandkomponente ausgestattet. Die Waldbrandkomponente verursacht Kosten i. H. v. ca. 2.000 € und beinhaltet den Schlauchtragekorb mit D-Rollschläuchen, -Strahlrohren und –Verteiler sowie Wasserrucksäcke.
Aufgrund der globalen Klimaveränderungen kann es zu einer erhöhten Waldbrandgefahr (z. B. lange Trockenperioden) kommen. Entsprechend wird ein Allradfahrgestell beschafft und als Sonderbeladung eine Waldbrandkomponente sowie eine Lagerung für eine TS eingeplant. (Wasserförderung im unwegsamen Gelände).
Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten für die Ersatzbeschaffung bei ca. 400.000 € inkl. MwSt.
Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung in mehreren Losen mit Beladung (LF 10) erfolgen.
Los 1 Fahrgestell
Los 2 Aufbau
Los 3 Beladung
Los 4 Funk
Im Rahmen des Ringtausches wird für das LF 8/6, HA – 337 der Freiwilligen Feuerwehr LG Garenfeld ein LF 10 beschafft. Das freiwerdende, 20 Jahre alte
LF 8/6, wird der Jugendfeuerwehr Nord zugeordnet. Dieses Fahrzeug kann aber im Einsatzfall von den ansässigen Löschgruppen – hier auch als Redundanz für die personalstarke LG Boele-Kabel – genutzt werden.
Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr eine Regellaufzeit von mindestens fünfzehn Jahren vorgegeben. Eine Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Die Weiternutzung des zu ersetzenden Fahrzeuges ist im Rahmen des Ringtausches geplant. Das 20 Jahre alte LF 8/6, wird der Jugendfeuerwehr zugeordnet. Dieses Fahrzeug kann dort zu Ausbildungszwecken genutzt werden und stellt hier eine besondere Wertschätzung der jugendlichen ehrenamtlich tätigen Kräfte dar.
Der Fahrzeugbestand gem. Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert. Das derzeit von der Jugendfeuerwehr genutzte LF 16 TS Bund, wird noch in 2017 über Zollauktion ausgemustert.
Die laut NKF-Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.
Die Aufwendungen müssen aus den zuvor dargestellten Gründen geleistet werden und sind für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Die Beschaffung der beiden Löschfahrzeuge erfolgt im Zuge einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung durch Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung 2017 zu Lasten der Haushaltsjahre 2018 und 2019.
Die Beschaffung des Gerätewagens wird im Rahmen der in 2017 eingeplanten Mittel vorgenommen. Die kassenwirksame Abwicklung erfolgt in 2018.
Es sollen zwei bauartgleiche LF 10 beschafft werden, um auf dem Beschaffungsmarkt einen Preisvorteil erzielen zu können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1260 | Bezeichnung: | Brandschutz |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | 44500 | Bezeichnung: | Fahrzeuge Brandbekämpfung |
| Kostenart | Lfd. Jahr | 2018 | 2019 | 2020 |
Ertrag (-) | 416200 | € | € | 42.105,- € | 42.105,- € |
Aufwand (+) | 571450 | € | € | 42.105,- € | 42.105,- € |
Eigenanteil |
| € | € | 0,- € | 0,- € |
Teilplan: | 1260 | Bezeichnung: | Brandschutz |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | 44501 | Bezeichnung: | Fahrzeuge Technische Hilfeleistung |
| Kostenart | Lfd. Jahr | 2018 | 2019 | 2020 |
Ertrag (-) | 416200 | € | 18.000,--€ | 18.000,- € | 18.000,- € |
Aufwand (+) | 571450 | € | 18.000,- € | 18.000,- € | 18.000,- € |
Eigenanteil |
| € | 0,- € | 0,- € | 0,- € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 1260 | Bezeichnung: | Brandschutz |
Finanzstelle: | 5000002 | Bezeichnung: | Erwerb von Fahrzeugen |
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | 2018 | 2019 |
Einzahlung(-) | 681150 | - 570.000,-€ | 0 | - 285.000,- € | - 285.000,- € |
Auszahlung (+) | 783100 | 980.000,-€ | 0 | 480.000,- € | 500.000,- € |
Eigenanteil |
| 410.000,-€ | 0 | 195.000,- € | 215.000,- € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben für die Anschaffung der Fahrzeuge in Höhe von insgesamt 980.000,- € sind als |
Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. |
Entsprechend der Nutzungsdauern ist mit einer jährlichen Abschreibung von 60.105,- € zu |
rechnen (siehe Buchstabe d) unter den Folgekosten). |
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Bezeichnung | Anschaffungs- und | Nutzungsdauer lt. städtischer | Jährliche |
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Fahrzeug | Herstellungskosten | Abschreibungstabelle | Abschreibung |
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2 Löschfahrzeuge | 800.000 € | 19 Jahre | 42.105 € |
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1 Gerätewagen | 180.000 € | 10 Jahre | 18.000 € |
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Ölsperre |
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| 980.000 € |
| 60.105 € |
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Eine Wertveränderung auf Sachanlagen ist nicht erforderlich, da die alten Fahrzeuge keinen Restbuchwert mehr haben. |
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Passiva:
(Bitte eintragen)
Auf der Passivseite der Bilanz sind Sonderposten in Höhe von insgesamt 980.000,- € (570.000,- € aus den Brandschutzpauschalen 2018/2019 für die beiden Löschgruppenfahrzeuge und |
410.000 € aus der allgemeinen Investitionspauschale) zu bilden. Die ertragswirksame Auf- |
lösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung und führt zu einem Ertrag in Höhe |
von insgesamt 60.105,- €. |
- Folgekosten (ab 2019):
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 6.150,00 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 60.105,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 66.255,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 60.105,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 6.150,00 € |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Thomas Huyeng Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
