Beschlussvorlage - 1046/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt

 

a)     der Feststellung des vorgelegten Konzernabschluss 2015,

 

b)     der Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 und

 

c)     der Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für den Konzernabschluss 2017

 

zu.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

Die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.), an der die Stadt Hagen zu 100 % beteiligt ist, beabsichtigt die erforderlichen Beschlüsse zum Konzernabschluss 2015 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese wurden in der Sitzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft am 09.11.2017 wie folgt gefasst:

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen als Gesellschafter der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH folgende Beschlüsse zum Konzernabschluss 2015 zu fassen:

 

1. Feststellung des Konzernabschlusses 2015:

Der vorgelegte Konzernabschluss 2015 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 234.485.768,18 € und einem Jahresfehlbetrag nach Einstellung der Ausgleichsposten anderer Gesellschafter von -1.003.233,72 € festgestellt.

 

2. Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates:

Dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

 

3. Bestellung des Abschlussprüfers:

Herr Dr. Reiner Deussen wird zum Prüfer des Konzernabschlusses 2017 bestellt.

 

 

Die Details zu dem Konzernabschluss können der nicht öffentlichen Vorlage Drucksachennummer 1025/2017 entnommen werden.

 

      Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

 

 

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Beschlüsse

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30.11.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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14.12.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen