Beschlussvorlage - 1016/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB "Springe"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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05.12.2017
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.12.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2017
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Sachverhalt
Begründung:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 24.9.1992 die Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB „Springe“ beschlossen.
Folgende Planungsziele sollten verfolgt werden:
- Erhaltung und Aufwertung des Freiraumes Springe,
- Städtebauliche Integration entsprechend der Rahmenbedingungen des Verkehrsentwicklungsplanes,
- Behandlung der Uferbereiche der Volme,
- Langfristige Neuordnung von gewerblichen Fläüchen im Bereich südöstlich der Springe.
Diese Planungsziele wurden im Wesentlichen in den Bebauungsplänen Nr. 6/99 „Bereich ehemalige Elbersdrucke“ und V+E-Plan „Medienzentrum Springe“ planungsrechtlich genehmigt und teilweise schon umgesetzt.
Ein öffentliches Interesse am Weiterbestehen der Satzung besteht nicht mehr, so dass die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung der Satzung zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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544,5 kB
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