Beschlussvorlage - 0921/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme entsprechend der vorgelegten Pläne und Kosten durchzuführen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Maßnahme Hasper Fußgängerzone ist entsprechend der vorgelegten Pläne und Kosten in einer Höhe von 169.800 € durchzuführen.

 

 

Begründung

Mit dem Beschluss zur Vorlage 0150/2014 wurde die Verwaltung zur Planung der Umgestaltung der Hasper Fußgängerzone beauftragt. Die Planung soll in  erster Linie die Belichtung der Straße verbessern. Die BV Haspe hat mit der Vorlage 0843/2014 der Planung am 04.12.2014 geändert zugestimmt und folgende wesentlichen Änderungen in den gefassten Beschluss beauftragt:

 

- Es sollen 17 Bäume gefällt und dafür 11 Bäume gepflanzt werden.

- Die Baumscheiben sollen größer und nicht bodenbündig ausgeführt werden.

- Die Möblierung ist an die neuen Baumstandorte anzupassen.

- Die Anzahl der Fahrradbügel ist zu reduzieren.

- Die Esel Skulptur soll an einen neuen Standort kommen.

 

Die Änderungen wurden von der Stadtverwaltung in die vorhandene Planung wunschgemäß integriert. Die ursächlich ermittelten Herstellungskosten konnten so von 170.000 € auf 126.000 reduziert werden.

 

Auf der Grundlage der überarbeiteten Entwurfsplanung wurden die nötigen Mittel von 126.000 € für die reinen Baukosten in den Haushalt 2016/17 aufgenommen. Die Ausführungsplanung konnte bislang nicht von der Stadtverwaltung in Angriff genommen werden, da die zwei damit beauftragten Fachplaner im Fachbereich 61 ausschließlich mit den Projekten der Fördermaßnahme „Soziale Stadt“ beschäftigt sind. Um eine Bearbeitung des Projekts zu ermöglichen und den Stadtteil weiterentwickeln zu können, konnten kurzfristig Kapazitäten bei dem Wirtschaftsbetrieb Hagen genutzt werden.

 

Nach Abschluss der Ausführungsplanung durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen wurden die Gesamtkosten nun mit 169.800 € brutto ermittelt. Die Gründe für die Kostensteigerung liegen insbesondere in einer allgemeinen Baukostensteigerung, dem Honorar für den WBH für die zusätzliche Bearbeitung der Leistungsphase 5 nach HOAI, umfangreicher Baustellensicherungsmaßnahmen und dem Leitungsschutz.

 

Die Maßnahme kann nicht aus dem laufenden WBH-Budget finanziert werden. Aus diesem Grunde wird der Betrag in Höhe von 169.800 € zur Finanzierung der Maßnahme überplanmäßig gemäß § 83 GO NRW bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwand bei dem Produkt 1.61.20.01 Zinsen Liquiditätskredite.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

54.10

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Produkt:

1.54.10.02

Bezeichnung:

Unterhaltung Gemeindestraßen

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

2018

2019

Ertrag (-)

 

 

 

 

Aufwand (+)

524201

169.800

 

 

Eigenanteil

 

169.800

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist durch Bereitstellung gem. § 83 GO NRW sichergestellt.

 

 

 

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez.

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung / Unterschriften

 

Veröffentlichung

 

Ja

 

Nein, gesperrt bis einschließlich

 

 

 

Oberbürgermeister

 

 

Gesehen:

 

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Stadtsyndikus

 

Beigeordnete/r

 

Die Betriebsleitung

Amt/Eigenbetrieb:

 

 

 

Gegenzeichen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussausfertigungen sind zu übersenden an:

Amt/Eigenbetrieb:

 

Anzahl:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.11.2017 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen