Beschlussvorlage - 0921/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgestaltung der Fußgängerzone Voerder Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Torsten Deppe
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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23.11.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Maßnahme Hasper Fußgängerzone ist entsprechend der vorgelegten Pläne und Kosten in einer Höhe von 169.800 € durchzuführen.
Begründung
Mit dem Beschluss zur Vorlage 0150/2014 wurde die Verwaltung zur Planung der Umgestaltung der Hasper Fußgängerzone beauftragt. Die Planung soll in erster Linie die Belichtung der Straße verbessern. Die BV Haspe hat mit der Vorlage 0843/2014 der Planung am 04.12.2014 geändert zugestimmt und folgende wesentlichen Änderungen in den gefassten Beschluss beauftragt:
- Es sollen 17 Bäume gefällt und dafür 11 Bäume gepflanzt werden.
- Die Baumscheiben sollen größer und nicht bodenbündig ausgeführt werden.
- Die Möblierung ist an die neuen Baumstandorte anzupassen.
- Die Anzahl der Fahrradbügel ist zu reduzieren.
- Die Esel Skulptur soll an einen neuen Standort kommen.
Die Änderungen wurden von der Stadtverwaltung in die vorhandene Planung wunschgemäß integriert. Die ursächlich ermittelten Herstellungskosten konnten so von 170.000 € auf 126.000 reduziert werden.
Auf der Grundlage der überarbeiteten Entwurfsplanung wurden die nötigen Mittel von 126.000 € für die reinen Baukosten in den Haushalt 2016/17 aufgenommen. Die Ausführungsplanung konnte bislang nicht von der Stadtverwaltung in Angriff genommen werden, da die zwei damit beauftragten Fachplaner im Fachbereich 61 ausschließlich mit den Projekten der Fördermaßnahme „Soziale Stadt“ beschäftigt sind. Um eine Bearbeitung des Projekts zu ermöglichen und den Stadtteil weiterentwickeln zu können, konnten kurzfristig Kapazitäten bei dem Wirtschaftsbetrieb Hagen genutzt werden.
Nach Abschluss der Ausführungsplanung durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen wurden die Gesamtkosten nun mit 169.800 € brutto ermittelt. Die Gründe für die Kostensteigerung liegen insbesondere in einer allgemeinen Baukostensteigerung, dem Honorar für den WBH für die zusätzliche Bearbeitung der Leistungsphase 5 nach HOAI, umfangreicher Baustellensicherungsmaßnahmen und dem Leitungsschutz.
Die Maßnahme kann nicht aus dem laufenden WBH-Budget finanziert werden. Aus diesem Grunde wird der Betrag in Höhe von 169.800 € zur Finanzierung der Maßnahme überplanmäßig gemäß § 83 GO NRW bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwand bei dem Produkt 1.61.20.01 Zinsen Liquiditätskredite.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 54.10 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Produkt: | 1.54.10.02 | Bezeichnung: | Unterhaltung Gemeindestraßen |
| Kostenart | Lfd. Jahr | 2018 | 2019 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 524201 | 169.800€ |
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Eigenanteil |
| 169.800€ |
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Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist durch Bereitstellung gem. § 83 GO NRW sichergestellt. |
gez. Erik O. Schulz Oberbürgermeister | gez. Thomas Grothe Technischer Beigeordneter |
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gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Verfügung / Unterschriften
Veröffentlichung | ||||||||
| Ja | |||||||
| Nein, gesperrt bis einschließlich |
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Oberbürgermeister |
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Gesehen: | ||||||||
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Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
| Stadtsyndikus |
| Beigeordnete/r | ||||
| Die Betriebsleitung | |||||||
Amt/Eigenbetrieb: |
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| Gegenzeichen: | ||||
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Beschlussausfertigungen sind zu übersenden an: | ||||||||
Amt/Eigenbetrieb: |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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