Beschlussvorlage - 0752/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag ergibt sich aus der Beratung.

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Sachverhalt

 

 

Kurzfassung

 

Im Rahmen der Bürgersprechstunde des Ausschusses für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften am 14.06.2017 trug die Beschwerdeführerin, Frau S., dem Ausschuss ihre Anregung/Beschwerde vor. In diesem Zusammenhang wies die Beschwerdeführerin darauf hin, dass ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes in seiner Freizeit Strafzettel im Sporbecker Weg verteilen würde.

Der Ausschuss für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften erklärte die Beschwerde für zulässig und bat um eine Stellungnahme der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Eine Anwohnerin aus dem Sporbecker Weg teilte mit, dass sie seit geraumer Zeit einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes beobachtet, der seit 2014 in seiner Freizeit Strafzettel im Sporbecker Weg verteilt.

 

Grundsätzlich ist es auch Privatpersonen erlaubt, Anzeigen einzureichen. Die Bußgeldstelle prüft die Opportunität der Einleitung eines Verfahrens. Ein Mitarbeiter der Bußgeldstelle wäre in seiner Freizeit gleichgestellt.

 

Eine Häufung von eingeleiteten Verfahren im Sporbecker Weg kann nicht bestätigt werden, ebenso nicht, dass ein Mitarbeiter dort in seiner Freizeit regelmäßig tätig wird.

 

Dieses wird bestätigt durch die im Sporbecker Weg insgesamt eingeleiteten Bußgeldgeldverfahren wg. Falschparkens. So wurde im gesamten Sporbecker Weg in 2017 bis heute 4x verwarnt (zuletzt im März) und in 2016 insgesamt nur 3x.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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22.11.2017 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung