Beschlussvorlage - 0751/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag ergibt sich aus der Beratung.

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Sachverhalt

 

 

 

 

Kurzfassung

 

Mit Schreiben vom 15.06.2017 wandte sich das Ehepaar J. mit einer Anregung/Beschwerde an den Ausschuss für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaft (siehe Anlage I). In ihrer Anregung/Beschwerde machten die Beschwerdeführer auf die angespannte Verkehrssituation – insbesondere hervorgerufen durch das erhöhte LKW-Aufkommen – im Sporbecker Weg aufmerksam.

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

In der Tat befindet sich der Bereich des Sporbecker Wegs ab Ulmenstraße in einem reinen Wohngebiet. Diesem Tatbestand wurde mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h Rechnung getragen.

 

Durch die im Sporbecker Weg ab Herdecker Str. angesiedelten Industriebetriebe ist grundsätzlich ein erhöhtes LKW- Aufkommen anzunehmen. Aufgrund der Topografie ist jedoch insgesamt nicht von Abkürzungsfahrten von Fahrzeugen ohne Ziel im Sporbecker Weg auszugehen.

 

An eine dauerhafte Streckensperrung für bestimmte Verkehrsarten sind strenge Vorgaben geknüpft. Die Beschilderung muss zwingend geboten sein. Voraussetzung ist die Erhebung der tatsächlichen Verkehrsbelastung. Eine solche Messung ist aktuell leider nicht aussagekräftig, da derzeit das Neubaugebiet In den Erlen gegenüber der Einmündung Ulmenstraße erschlossen wird. Dieses führt temporär insgesamt zu erhöhtem LKW-Verkehrsaufkommen.

 

Dass die Daten nicht aussagekräftig sind, gilt derzeit auch aufgrund der Baumaßnahmen an der Brücke der A1 im Wolfskuhler Weg, auf der der Verkehr einspurig geführt wird.

 

Nach Abschluss der Bauarbeiten - insbesondere des Neubaugebiets - ist eine Verkehrserhebung sinnvoll/ aussagekräftig.

 

Die Bezirksvertretung Nord erhält eine Durchschrift der Stellungnahme.

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.11.2017 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung