Beschlussvorlage - 0743/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW: Verkehrssituation in der Wittekindstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Bibiane Stein-Majewski
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Vorberatung
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22.11.2017
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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25.01.2018
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21.02.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
Mit ihren Anregungen/Beschwerden wandten sich die Beschwerdeführer, Frau W. und Herr S., im Rahmen der Bürgersprechstunde am 14.06.2017 an den Ausschuss für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften. In ihren Anregungen/Beschwerden machten die Beschwerdeführer auf die angespannte Verkehrs- und Parksituation sowohl für den PKW- als auch für den Busverkehr in der Wittekindstraße aufmerksam.
Begründung
Der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften betrachtete die Anregung/Beschwerde als zulässig. Die Verwaltung wurde beauftragt, in der nächsten Sitzung eine Stellungnahme vorzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung
In der Wittekindstraße wurde das Gehwegparken geahndet. Es gab keine gesonderte Anordnung für eine gezielte Überwachung, durch die Erhöhung der Anzahl der Mitarbeiter des Außendienstes steigt insgesamt der Überwachungsdruck.
Das Gehwegparken ist nach §12 Abs. 4 StVO ohne weitergehende Beschilderung nicht zulässig.
Nach der Ahndung des Gehwegparkens wurde festgestellt, dass nunmehr die Fahrzeuge teilweise beidseitig in der Fahrbahn abgestellt wurden. Dabei wurde das ebenfalls gesetzliche Haltverbot nach §12 Abs. 1 Nr. 1 StVO nicht mehr berücksichtigt, wonach das Halten in engen Straßenstellen nicht erlaubt ist.
Daraus resultierte, dass der Rettungsweg nicht mehr gegeben war, weiterhin wurden HEB und Hagener Straßenbahn derart beeinträchtigt, dass sie nicht mehr passieren konnte.
Zur Behebung der massiven Verkehrsbehinderungen wurden daher im November 2016 nach einem Fahrversuch mit dem HEB Teilbereiche der Wittekindstraße (einseitig zwischen Funcke- und Königstraße und Ecke Vinckestraße) mit absolutem Haltverbot versehen.
Zusätzlich wurde in Abstimmung mit der Feuerwehr und der Hagener Straßenbahn am 26.6.17 zwischen der Kinkel- und Königstraße auf der geraden Haus- Nr.- Seite das Gehwegparken ermöglicht.
32 steht in ständigem Austausch mit der Feuerwehr, dem HEB und der Hagener Straßenbahn zu dieser Thematik.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,6 kB
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