Beschlussvorlage - 0732/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW: Unverständliche Verkehrssituation im Hagen Stadtgebiet, hier: Fahrradschutzstreifenmarkierung Eugen-Richter-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Bibiane Stein-Majewski
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Vorberatung
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22.11.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Beschwerdeführer, Herr S., trug im Rahmen der Bürgersprechstunde des Beschwerdeausschusses am 14.6.2017 die Anregung/Beschwerde vor, beide Fahrbahnen auf der Eugen-Richter-Straße für den KFZ-Straßenverkehr symmetrisch aufzuteilen (Anlage I).
Begründung
Herr S. weist auf die unterschiedlichen Breiten der Fahrstreifen hin. Während der eine Fahrstreifen eine Breite von 3m umfasst, sei der zweite lediglich 2,45 m breit. Diese Verkehrssituation stelle bei Kolonnenfahrten und Gegenverkehr eine Gefahr dar.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Beschwerdeführer spricht von dem Bereich Gutenbergstraße und Pelmkestraße. Hier wurde in Fahrtrichtung Innenstadt rechts ein Fahrradschutzstreifen markiert. Gemäß maßgeblichem technischen Regelwerk „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen-ERA 2010“ sollen zwischen zwei Schutzstreifen noch min. 4,50 m Fahrbahnbreite, besser 5,00 m verbleiben. Außerdem soll bei vorhandener Mittelmarkierung noch 2,25 m „Restfahrbahn“ verbleiben.
Die Eugen-Richter-Straße zeigt im angesprochenen Bereich eine Breite von ca. 7,30 m. Richtung Haspe ist ein Längsparkstreifen angelegt. Von daher war die weitere Markierung eines Fahrradschutzstreifens „bergauf“ nicht möglich.
Eine Fahrspuraufteilung als Mittel der tatsächlich verbleibenden Fahrbahnbreiten ergäbe ca. 3,00 m je Fahrtrichtung. Dafür hätte aber die vorhandene Mittelmarkierung komplett entfernt und neu hergestellt werden müssen. Dadurch erhält man den sehr unerwünschten Effekt der sog. Phantommarkierungen. Im weiteren Verlauf der Eugen-Richter-Straße ist das ja ausgeführt worden, um beidseitig einen Fahrradschutzstreifen anlegen zu können.
Die jetzige Markierung ist korrekt, da der Schutzstreifen Bestandteil der („Bergab-„) Fahrspur ist.
Es wäre sicherlich auch möglich gewesen, auf die Mittelmarkierung ganz zu verzichten. Dies sollte aber im angesprochenen Bereich nicht erfolgen, da die Trasse der Eugen-Richter-Straße im Bereich Gutenbergstraße und auch Pelmkestraße jeweils Knicke zeigt, die eine Spurführung durch Markierung sinnvoll erscheinen lassen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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459,4 kB
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