Beschlussvorlage - 1002/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Erweiterungen bestehender Tempo-30-Zonen in der dargestellten Form werden beschlossen.

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Sachverhalt

Veränderungen im Straßennetz einerseits (Haspe) und Anpassungen an örtliche Bedingungen (Mitte) legen eine Erweiterung bestehender Tempo-30-Zonen nahe.


 
Stadtbezirk Haspe

 

Nach der Unterbrechung der Hördenstraße als Durchgangsstraße im Zuge des Baus der Südumgehung Haspe haben sich Verkehrsbedeutung und -belastung dieser Straße erheblich verändert. Der zwischen der Südumgehung und der Berliner Straße gelegene Abschnitt mündet als Sackgasse an der Bahntrasse und schließt an der Bebelstraße an eine bestehende Tempo-30-Zone an. Der Charakter dieses Straßenabschnitts der Hördenstraße legt eine Einbeziehung in die westlich gelegene Tempo-30-Zone nahe, zumal die offizielle Radroute im NRW-Radverkehrsnetz nach Schließung des Bahnübergangs Rehsieper Weg von der neu gebauten Fußgänger- und Radfahrerrampe über diesen Teil der Hördenstraße verläuft.

 

Die “Schlackenmühle” südlich des Konrad-Adeneuer-Rings kann ebenfalls in eine bestehende Tempo-30-Zone einbezogen werden, nachdem sie als behelfsmäßige Durchgangsstraße während des Baus der Südumgehung nicht mehr benötigt wird und jetzt einen untergeordneten Verkehrswert hat.

 

 

Stadtbezirk Mitte

 

Die Straße “Am Hauptbahnhof” ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, wegen des Geschäftsbesatzes und des hohen Fußgängeraufkommens und damit aus Verkehrssicherheitsgründen auf maximal Tempo 30 zu begrenzen. Dies empfiehlt nachdrücklich die Polizeibehörde. Da die gesamte Innenstadt nahezu flächendeckend als Tempo-30-Zonen ausgewiesen ist, wird die Erweiterung der innerstädtischen Zonen um die Straße “Am Hauptbahnhof” empfohlen. 

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Beschlüsse

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06.12.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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08.12.2005 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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13.12.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen