Beschlussvorlage - 0745/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergaberichtlinien für städtische Sportstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Jessica Röhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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27.09.2017
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15.11.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die städtischen Sportstätten stehen für den Hagener Schul- und Vereinssport zur Verfügung. Es gibt partiell mehr Bedarf an Trainings- und Spielzeiten in den Sportanlagen, als Plätze oder Hallen vorhanden sind.
Insbesondere bei den Kunstrasenplätzen kommt es zunehmend zu Schwierigkeiten, den Vereinen alle beantragten Belegungszeiten zur Verfügung stellen zu können.
Es bedarf einer objektiven, konkreten Richtlinie, nach der die Sportstätten zukünftig vergeben werden. Die zugrundeliegenden Punktesysteme wurden auch schon in der Vergangenheit verwaltungsintern vom Servicezentrum Sport angewandt.
Begründung
Die im Anhang dargestellten Vergaberegeln sind zunächst in Zusammenhang mit der Bewirtschaftungsumlage erarbeitet und wären Gegenstand einer entsprechenden Vorlage geworden.
Auf Grund der immer wieder auftretenden Nachfragen, Beschwerden und Ansätze der Vereine unabhängig vom SSB unmittelbar in eine eigene Diskussion mit dem Servicezentrum Sport einzusteigen, schlägt die Verwaltung vor, diese Vergaberegeln zu entscheiden, um die anstehenden Platz- und Hallenvergaben objektivierbarer durchführen zu können.
Die Anregungen der Vereine und des SSB zu den Vergaberegeln sind eingearbeitet worden.
Zunehmend kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuteilung von Trainings- und Spielbelegungen in den städtischen Sportstätten. Gerade für die großen und modernen Sporthallen und die Kunstrasenplätze übersteigen die eingehenden Anträge die zur Verfügung stehenden Belegungszeiten.
Bei konkurrierenden Anträgen werden häufig die Entscheidungen des SZS angezweifelt, da eine objektive Richtlinie fehlt.
Insbesondere die Situation bei der Zuteilung von Trainings- und Spielbelegungen auf den bisher 6 städtischen Kunstrasenplätzen ist äußerst schwierig.
Um bei einer guten Pflege eine mittlere Lebensdauer der Plätze von 12 – 15 Jahren zu erreichen, empfiehlt der DFB und auch der jeweilige Hersteller eine Nutzung von ca. 2000 Betriebsstunden jährlich nicht zu übersteigen.
Jedoch gibt es immer mehr Vereine, die den Wunsch äußern, auch auf dem Kunstrasen trainieren und spielen zu können.
Hinzu kommt, dass Vereine, die einen Kunstrasenplatz bereits nutzen, immer weitere Mannschaften melden und für diese ebenfalls weitere Belegungszeiten auf dem Kunstrasen beantragen. Mittlerweile ist es üblich, dass während der Trainingszeiten, insbesondere im Jugendbereich, die Plätze mit bis zu 4 Mannschaften belegt werden, gleichzeitig aber vorhandene Tennenplätze vollkommen ungenutzt bleiben.
Zunehmende Vandalismusschäden, wie z. B. demolierte Trainerbänke, zerschnittene Tornetze, Glasscherben auf den Plätzen, gelegtes Feuer auf dem Kunstrasen, die durch die rechtswidrige Nutzung trotz vorhandener Einzäunung entstehen, tragen zusätzlich dazu bei, dass die durchschnittliche Lebensdauer des Belages von
12 – 15 Jahren vermutlich nicht erreicht werden kann.
Dies würde ebenfalls dazu beitragen, dass über die Erhöhung der Rückstellungen für Ersatzbeschaffungen nachgedacht werden müsste. Alternativ kann nur eine deutlich stringentere Vergabepraktik verfolgt werden.
Bewerben sich mehrere Vereine um Belegungszeiten auf einem Sportplatz, kann die Vergabe nur erfolgen, wenn die Voraussetzung bestimmter Kriterien erfüllt wird. Unter anderem war ein wichtiger Faktor, dass der antragstellende Verein auch eine nachhaltige Jugendarbeit leistet. Dieses Kriterium wurde bisher und sollte auch weiterhin gefördert und honoriert werden. Im Gegenzug sollten Vereine, die keinerlei Jugendarbeit leisten bzw. in den vergangenen 3 Jahren geleistet haben, bei der Vergabe zuletzt berücksichtigt werden. Für eine nachvollziehbare Jugendarbeit kann es auch nicht ausreichen, von einem anderen Verein ganze Mannschaften abzuwerben, hier also keine eigene Nachwuchsarbeit zu leisten.
Weitere wichtige Kriterien neben der Jugendarbeit sind die Anzahl der Mannschaften und die jeweilige Klassenzugehörigkeit.
Dies alles wird neben dem Verfahren in den Vergabekriterien abgebildet und geregelt. Um diese Richtlinien transparent und nachvollziehbar für alle zu machen, sollten sie durch den Sport- und Freizeitausschuss bestätigt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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648 kB
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