Beschlussvorlage - 0963/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der  Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten im Advent für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg, die als Anlage II Gegenstand dieser Vorlage ist.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten im Advent für den Stadtteil Hagen - Hohenlimburg.

Begründung

Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg hat beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hohenlimburg aus Anlass des Lichtermarktes am 03.12.2017 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet zu halten.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2006 dürfen Verkaufsstellen aus Anlass an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

Die Verbände - Industrie- und Handelskammer, Gewerkschaft und Einzelhandelsverband - sowie die Kirche sind gemäß § 6 Abs. 5 LÖG angehört worden.  Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen befürwortet den verkaufsoffenen Sonntag. Die Stellungnahmen der anderen Verbände lagen am Tag der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass nur die ver.di Vereinte Dienstleistungsgesellschaft Einwände gegen den verkaufsoffenen Sonntag erhebt.

In den mittelständischen Betrieben wird die Verlängerung der Öffnungszeiten durch die Inhaber und Familienangehörigen aufgefangen. Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, erfolgt die Teilnahme auf freiwilliger Basis. Bei Betrieben, in denen die Mitbestimmungsregelungen gelten, müssen Vereinbarungen mit den Betriebsräten über Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.

Grundsätzlich ist das Schutzbedürfnis der Angestellten im Einzelhandel  auf eine ungestörte Wochenendruhe abzuwägen mit dem dringenden Bedürfnis zur Versorgung der Besucher. Danach ist festzustellen, dass nach Abwägung aller Kriterien der Attraktivitätssteigerung des Stadtteils Hagen - Hohenlimburg Vorrang vor dem Schutzbedürfnis einer geringen Zahl von Beschäftigten im Einzelhandel einzuräumen ist.

Der Bereich des Stadtteils Hagen Hohenlimburg / Mitte umfasst folgendes Gebiet:

Stennertstraße, Grünrockstraße, Preinstraße, Freiheitstraße, Herrenstraße, Lohmannstraße, Gaußstraße, Dieselstraße und Bahnstraße.

Es wird daher gebeten, die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.11.2017 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.11.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen