Beschlussvorlage - 0981/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Mittelgarage mit 32 Stellplätzen auf dem Grundstück Bülowstraße 9-15Gemarkung Hagen, Flur 3, Flurstücke 568,567,459hier: Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB i.V.m. §§ 30, 31 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beteiligt:
- 63 Baurodnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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06.12.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.12.2005
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Sachverhalt
Der Stadtverwaltung
liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer Mittelgarage mit 32 Stellplätzen auf
dem Grundstück Bülowstraße 9-15 vor.
Der Antrag ist am 8.11.2005 im Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen eingegangen. Die Zwei-Monats-Frist nach § 36 Abs. 2 BauGB zur Erteilung des Einvernehmens beginnt mit diesem Datum.
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des seit dem 2.12.1985
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5/79 –Brucknerstraße- mit der
Festsetzung: nicht überbaubare Grundstücksfläche.
Gemäß § 31 (2) BauGB kann u.a. von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1.
Gründe des
Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2.
die Abweichung
städtebaulich vertretbar ist
und wenn die Abweichung auch unter
Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen
vereinbar ist.
Jetzige Situation:
Auf dem Grundstück Bülowstraße 9-15 befinden sich 4 Mehrfamilienhäuser
entlang der Bülowstraße und im Hintergelände eine Garagenanlage für 10 PKW
sowie eine Trafostation. Die Zufahrt zu diesen Stellplätzen erfolgt von der
Bülowstraße
-westlich des Gebäudes Bülowstraße 9- aus.
Geplante Maßnahme:
-
7 der
vorhandenen Garagen sind zum Abbruch bestimmt.
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Im
Hintergelände der Gebäude Bülowstraße 11-13 ist eine Mittelgarage mit 32
Stellplätzen geplant. (16 Stellplätze-Fahrstreifen-16 Stellplätze). Die Zufahrt
erfolgt nach wie vor über die Bülowstraße. Eine intensive Dachbegrünung ist lt.
Baubeschreibung vorgesehen.
Es wird vorgeschlagen, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB
i.V.m.
§§ 30,31 zu erteilen.
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Durch den
Bau der 32 PKW fassenden Mittelgarage wird der Parkdruck im Bereich
Lützowstraße/Bülowstraße/Brucknerstraße entschärft.
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Die
Wohnungen in den Gebäuden Bülowstraße 9-15 sind besser zu vermarkten, wenn
ihnen eine Garage zugeordnet ist.
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Die
geplanten Begrünungsmaßnahmen sind mit der Verwaltung abzustimmen.
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Die
Einverständniserklärung der Nachbarn, insbesondere die Zustimmung der Wohnungseigentümer der Grundbesitzung
Brucknerstraße 61, muß vorliegen.
Aufgrund der Zwei-Monats-Frist zur Erteilung des Einvernehmens der
Gemeinde ist o.g. Beratungsgang erforderlich.
