Berichtsvorlage - 0967/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

  1. Reform des UVG / Fallzahlenentwicklung in Hagen

 

Bund und Länder haben sich im Rahmen der Verhandlungen zum Finanzausgleich grundsätzlich auf eine Reform des UVG zunächst zum 01.01.2017 verständigt. Verkündet wurde das Gesetz letztendlich  am 17.08.2017 rückwirkend zum 01.07.2017.

 

Die Änderungen sehen vor:

  • die Aufhebung der Altersgrenze von 12 Jahren auf künftig 18 Jahre für Leistungen nach dem UVG,
  • die Aufhebung der Befristung von max. 72 Monaten.

 

 

Mit dieser Änderung hat der Bund seinen Anteil an den UVG Kosten auf 40% erhöht.
Das Land NRW hat zwischenzeitlich seinen Finanzierungsanteil nach Abzug der Bundesbeteiligung von 20 auf 50% erhöht.

Im Ergebnis sinkt der kommunale Anteil von bisher 53,2 % auf 30%. Es bleibt der vereinbarten Auswertung vorbehalten, ob die gesetzliche Veränderung für die Kommunen aufwandsneutral gestaltet werden kann. Der personelle Aufwand ist bei diesen finanziellen Berechnungen ausgeklammert und somit von der Kommune zu tragen.

 

Zurzeit liegen ca. 1250 Anträge vor, dies entspricht einer Fallmehrung

von 80 %.

Für die Sachbearbeitung im Bereich UVG bedeutet dies konkret:

 

  • laufende Fälle Leistungsgewährung (einschl. Heranziehung): 1.264
  • Heranziehungsfälle (nach Auslaufen Leistungsgewährung): 1.830
  • bereits vorliegende Neuanträge (Stand  11.10.2017)           1.259

 

Es ergibt sich eine Gesamtsumme von 2.613 Fällen, in denen UVG-Leistungen zu gewähren sind, mithin sind zukünftig 4.353 Fälle zu bearbeiten, in denen Heranziehungsaufgaben zu leisten sind.

 

  1. Personelle Situation

 

Zur Bewältigung der Aufgabe entstehen personelle Bedarfe, die derzeit konservativ geschätzt mit 3 Stellen angenommen werden (derzeit 5,5 Stellen). Einige Städte gehen sogar von einer Verdoppelung der personellen Erfordernisse aus.

Diese Stellen wurden eingerichtet, konnten auch auf Grund personeller Wechsel nicht wie vorgesehen besetzt werden. Durch interne Stellenwechsel ist zusätzlich die Einarbeitung neuer Mitarbeiter zu leisten.

Aktuell sind zwei vorgesehene Stellen noch zu besetzen. Gemeinsam mit dem Fachbereich Personal und Organisation ist darauf  z.B. durch die Vermittlung von 3 Auszubildenden sowie durch interne Unterstützungsmaßnahmen innerhalb des Fachbereiches Jugend und Soziales reagiert worden.

 

Auf Grund der personellen Situation ist die Aufgabenbearbeitung priorisiert worden.

Zunächst werden alle Fälle, die keine SGB II Leistungen erhalten, bearbeitet und beschieden. Dies betrifft einen Anteil von ca. 15% der vorliegenden Anträge. 100 Anträge wurden bisher beschieden.

 

Falleingabe und Zahlbarmachung, Rechtswahrungsanzeige

Hier ist angestrebt, alle neuen Fälle (Neuanträge aufgrund gesetzlicher Änderung, sonstige Neuanträge) „lauffähig“ zu bekommen. Daneben erfolgen Falleinstellungen, Rückforderungen gem. § 5 UVG.

Heranziehungsaufgaben über den Versand der Rechtswahrungsanzeige hinaus sind nicht möglich. Nach aktueller Einschätzung wird hierfür der Zeitraum bis Ende März 2018 notwendig sein.

 

 

  1. Externe Beratung durch die GPA

Im Rahmen des Stärkungspaktes hat Stadt Hagen das Angebot der Gemeindeprüfungsanstalt  angenommen, eine externe Beratung zum Aufgabenfeld UVG in Anspruch zu nehmen.

Am 26.10.2017 gab es ein Eröffnungsgespräch mit der Firma IMAKA aus Leonberg. Danach arbeitet eine Projektgruppe mit der Unternehmensberatung direkt und zielorientiert zusammen.
Mit Ergebnissen wird nach jetzigem Stand nach dem 1 Quartal 2018 zu rechnen sein.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

gez.

gez. Margarita Kaufmann

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

08.11.2017 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen