Berichtsvorlage - 0912/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zum Integrierten Handlungskonzept Grüne Infrastruktur Harkort-/Hengsteysee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Stephanie Roth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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08.11.2017
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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14.11.2017
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Sachverhalt
Begründung
Das integrierte Handlungskonzept Grüne Infrastruktur Harkort-/Hengsteysee wurde in der Sitzung des Rates am 06.07.2017 mit einer Kosten- und Maßnahmenübersicht beschlossen. In einer Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses und des sog. Umweltausschusses am 20.09.2017 wurde eine Modifikation dieser Kosten- und Maßnahmenübersicht beschlossen, die zum Inhalt hatte, die Entwicklung des Südufers Hengsteysee in der Zeitleiste vorzuziehen in den aktuellen Zeitraum der OP EFRE-Förderung 2014 bis 2020. Hintergrund war die Aussage der Vertreter der BR Arnsberg bei einem Fördergespräch am 11.08.2017 in Hagen, dass das Förderprogramm ‚Grüne Infrastruktur NRW‘ in dieser OP EFRE-Förderperiode umgesetzt und bis spätestens 2022 vollständig abgewickelt sein muss.
Da es sich bei dem Förderaufruf um ein Wettbewerbsverfahren handelt und somit keine Garantie auf Förderung besteht, zeigten die Vertreter der BR Arnsberg bei o. g. OT auch alternative Förderwege auf, für den Fall, dass eine positive Entscheidung des Interministeriellen Arbeitskreises ausbleibt und damit der Zugang zu diesem Förderprogramm verschlossen bleibt. Diese alternativen Förderwege werden weiter parallel verfolgt ebenso wie die Ideen und Anträge, die im Laufe des Prozesses eingebracht wurden und noch werden.
Um die Entwicklung von Harkort- und Hengsteysee gem. Integriertem Handlungskonzept und den zusätzlich aus den politischen Gremien gestellten Anträgen zu bearbeiten, wird eine Organisationsstruktur zu entwickeln, die eine kontinuierliche Zu- und Mitarbeit der verschiedenen Fachämtern gewährleisten soll. Denn die Förderanträge sind aus den verschiedenen zuständigen Fachbereichen bzw. Fachämtern heraus zu stellen und können nicht allein aus dem Fachbereich 61 erfolgen, dem lediglich die Federführung obliegen kann.
Inzwischen wurde dem RVR durch das Bundeseisenbahnvermögen mitgeteilt, dass ein Kaufvertrag über die gesamte Fläche in Kürze zustande kommen kann. Die Stadt Hagen hat ebenfalls ein Schreiben mit gleichlautender Nachricht erhalten. Der Verkauf einer Teilfläche an die DB Energie GmbH, so wie es Mitte Juli 2017 vom Bundeseisenbahnvermögen in Erwägung gezogen worden war, ist nunmehr endgültig vom Tisch. Dem RVR sollten in diesen Tagen die Nebenbestimmungen des Vertrags übermittelt werden.
In einem Gespräch mit dem RVR am 12.05.2017 hat dieser seine Erwartungshaltung gegenüber der Stadt Hagen zum Ausdruck gebracht, dass nach dem Erwerb der Flächen durch den RVR, diese der Stadt Hagen zu deren Lasten und Pflichten überlassen werden. Die Rahmenbedingungen und damit zusammenhängenden Folgen werden derzeit noch geklärt. Durch die Überlassung dieser ca. 20,7 ha großen Fläche werden der Stadt Hagen zukünftig für die Verkehrssicherung, Pflege und Unterhaltung vor, während und nach der Herstellung des Seeparks Hengstey laufende Kosten entstehen, die noch zu ermitteln sind.
