Mitteilung WBH - 0961/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Die Skulptur (ca. 1,5 Tonnen schwer und ca. 4,70 Meter hoch) wurde bekanntlich dem WBH von der Stadt Münster letztlich kostenlos überlassen. Der WBH musste allerdings den Abtransport sicherstellen und bewerkstelligen, da auch angesichts von Korrossions-Vorbelastungen die Demontage und Verladung nicht von der Stadt Münster erwartet werden konnte.

Dem Verwaltungsrat wurde in der Sitzung am 29. Juni 2017 bereits darüber berichtet, dass die Freiplastik „Verwirrung“ des Lavesumer Künstlers Helmut Schlüter im Zuge der Demontage und Verladung vom Standort in Münster zurück nach Hagen im oberen Teil bedauerlicher Weise beschädigt wurde. Sie wurde unmittelbar nach dem Rücktransport daher zunächst auf dem Betriebsgelände der Kompostierungsanlage für eine Schadens-Begutachtung und Sanierungsabschätzung durch einen Sachverständigen gelagert.

Ein in Auftrag gegebenes Gutachten einer Kunstsachverständigen und Restauratorin liegt mit Datum vom 27.09.2017 vor.

Die Gutachterin kommt zu dem Ergebnis, dass die Behebung des Transportschadens, die notwendige Korrosionsbeseitigung im Schadensbereich sowie für den erforderlichen Transport zur Restauration und den Rücktransport zur Aufstellungsstelle Kosten i. H. v. insgesamt 19.000, --€ entstehen werden. In Anbetracht der nicht zuletzt erst über die Schadensstellen sichtbar gewordenen Korrosionsschäden der gesamten Plastik wird dringend empfohlen, die Korrosion an sämtlichen Metallteilen zu entfernen und außerdem einen dauerhaften Schutzanstrich aufzutragen. Es wäre daher davon auszugehen, dass die Gesamtkosten für eine fachgerechte Beseitigung der Vorschäden, des Transportschadens, des Korrosionsschutzes sowie der damit im Zusammenhang stehenden Transportaufwendungen rd. 40.000, -- betragen werden.

Hinzu kommen Aufwendungen für die Fundamenterrichtung, eine im Zuge einer Baugenehmigung benötigte Statik sowie für das abschließende Aufstellen des Kunstwerks am derzeit favorisierten Standort „Volmeblick“ im Stadtteil Hagen-Eilpe.

 

 

gez.gez.

 

Thomas Grothe             Hans-Joachim Bihs

VorstandssprecherVorstand

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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09.11.2017 - WBH-Verwaltungsrat - ungeändert beschlossen