Mitteilung WBH - 0955/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit (KEZ)Projekt "Know-how in Wasser- und Abwasserwirtschaft für HandwerkerInnen in Burkina Faso, Westafrika" - Phase II- Bericht zum Projektstatus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung WBH
- Federführend:
- WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
- Bearbeitung:
- Gabriele Zmarowski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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WBH-Verwaltungsrat
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Anhörung
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09.11.2017
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Sachverhalt
Dem Verwaltungsrat wurde regelmäßig (zuletzt mit Mitteilung in der Sitzung am 05.10.2016) über den Sachstand des überwiegend aus Mitteln des Landes NRW für Zwecke der sogenannten Kommunalen Entwicklungszusammenarbeit (KEZ) finanzierten Projekts „Errichtung einer Pflanzenkläranlage in Burkina Faso“ berichtet. Im Folgenden wird zusammenfassend zunächst der bis zum 28.02.2017 planmäßig erreichte Sachstand der damit abgeschlossenen Projektphase II dargestellt. Außerdem wird der in der Zwischenzeit aufrechterhaltene Betrieb erläutert sowie sich auf dieser Basis ergebende Entwicklungen skizziert.
Aktueller Projektstand:
Die Einweihung der Pflanzenkläranlage (PKA) in Ouidtenga am Stadtrand von Ouagadougou am 15. Mai 2015 markierte bereits einen wesentlichen Projektfortschritt. Seit diesem Zeitpunkt wird die PKA auch kontinuierlich betrieben, insbesondere, um als Demonstrationsprojekt dienen zu können.
Ergebnisse der Verlängerung der Phase II bis zum 31.12.2016/28.02.2017
In Abstimmung mit dem Fördermittelgeber (Engagement Global gGmbH (EG)) verfolgte der WBH in der genehmigten Verlängerung der Projektphase II die folgenden operationalen Teilziele/Maßnahmen:
- Aufrechterhaltung des Betriebs einer technisch weniger aufwändigen PKA-Demo-Anlage,
- Einbindung und Stärkung der Verantwortlichkeit der Projektpartner bzw. auch weiterer bedeutender Entscheidungsträger,
- Ausarbeitung einer Bau- und Bedienungsanleitung ("PKA-Kit") für weitere Siedlungsschwerpunkte (wie im Rahmen der ersten Mittelaufstockung bereits vorgesehen),
- Information zum „PKA-Kit" im Rahmen einer nationalen Messepräsentation in der Landeshauptstadt sowie weitere Aktivitäten zur Verbreitung der entwickelten Bau- und Bedienungsanleitung im Land Burkina Faso.
Ausweislich des zwischenzeitlich erteilten Testats über den bei EG vorgelegten letzten Verwendungsnachweis über die zweckgemäße Verwendung der gewährten Fördermittel sind die v. g. Ziele erreicht worden.
In der Zwischenzeit wurde vom Projektpartnerverein Yilemde´ weiterhin die Sammlung von Grauwasser zur Beschickung der Anlage sichergestellt. Nicht zuletzt dem tatkräftigen Einsatz von Herrn Ibrahim Ouedraogo als fachkundiger Ortskraft und Betriebsleiter der PKA ist es zu verdanken, dass bislang die Funktionsfähigkeit der Technologie anschaulich präsentiert werden kann. Der Projektpartnerverein sowie Herr Ouedraogo erhalten für ihre Arbeiten monatlich eine Aufwandsentschädigung i. H. v. insgesamt 245, -- €.
Insgesamt sind für diesen Aufwandsersatz und für einen weiteren Einsatz zweier Experten des WBH unter Beteiligung der bislang eingebundenen Projektorganisation für Fragen des Anlagenbetriebs sowie der Technologieverbreitung im Land Aufwendungen (inkl. kalkulatorischer Personalaufwendungen) i. H. v. rd. 25.000, -- € angefallen.
Ein zweiter Experteneinsatz ist im November 2017 geplant. Dieser wird zeitgleich mit dem Aufenthalt einer weiteren Gruppe von Nachwuchskräften des WBH im Rahmen des vom Land geförderten Konkreten Friedensdienstes NRW stattfinden.
Das bislang verfolgte Ziel, den technologischen Ansatz einer PKA in Burkina Faso weiter zu verbreiten, konnte mittlerweile mit verschiedenen Interessenten erörtert werden und ist in Gestalt verschiedener Projektskizzen konkretisiert worden.
Außer dem Oberbürgermeister der Hauptstadt, der mittels PKA eine nachhaltige Bewässerung eines ausgedehnten Grüngürtels der Hauptstadt favorisiert und des Staatlichen Wasserver- und Entsorgers (ONEA), der PKA für die Nachklärung des Wassers aus der Grubenschlammentwässerung nutzen möchte, zeigt das Landwirtschaftsministerium Interesse an der Technologie zur Installation vereinfachter PKA im ländlichen Raum.
Sowohl der Oberbürgermeister wie auch die Vertreter der ONEA beabsichtigen, auf der Basis zweier, an dieser Stelle nicht im Detail beschriebener Projektskizzen eigene Fördermittelquellen zu erschließen.
Das denkbare Weiterführungs-Projekt des Landwirtschaftsministeriums, für das ev. eine Finanzierungsunterstützung aus Mitteln von EG bzw. des (Bundes-)Service für Kommunen in der einen Welt (SKEW) verfügbar sind, ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Eine erste Kalkulation der sich hieraus ergebenden Projektaufwendungen ergibt folgendes Bild:
Aufwand: |
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Baukosten, Materialkosten, Personalkosten | 6.500,00 € | ||
Kosten WBH (u.a. Personal, Flug, Verwaltungskostenpauschale) | 67.200,00 € | ||
Projektorganisation (u.a. Tagessatz, Flug, Unterkunft) | 24.500,00 € | ||
Gegenbesuch | ./. | ||
Summe | 98.200,00 € | ||
In einem zuletzt mit Vertretern von EG geführten Abstimmungsgespräch wurde von dort in Aussicht gestellt, für dieses auf 1 ½ Jahre konzipierte Projekt grundsätzlich Fördermittel einplanen zu können.
Mit Blick auf den bislang obligatorischen Eigenanteil des WBH von mind. 20% besteht eventuell die Chance, zukünftig bei der v. g. SKEW ebenfalls verfügbare Fördermittel für Entwicklungszusammenarbeit beantragen zu können, um auf diese Weise den WBH-Eigenmittelanteil signifikant durch eine „Deckungslücken-Finanzierung“ seitens EG auf nur noch 10% zu reduzieren. Entsprechende Abstimmungsgespräche stehen nach einer vorherigen Kontaktaufnahme zwischen EG NRW und SKEW noch aus. Es wird erwartet, dass hierüber im November d. J. Details bekannt werden.
gez.gez.
Thomas GrotheHans-Joachim Bihs
Vorstand(Sprecher)Vorstand
Anlage:
Projektskizze vereinfachte Pflanzenkläranlage (PKA) im ländlichen Raum
Diese Projektskizze stellt zunächst einen Entwurf dar und dient als Grundlage für einen weitergehenden Informationsaustausch zwischen den Projektpartnern zur Entwicklung einer konkreten Realisierungsvereinbarung.
Es ist geplant an 3 Standorten im ländlichen Raum Pflanzenkläranlagen zur Reinigung des Grauwassers (Wasch- und Spülwasser) der anliegenden Haushalte zu installieren.
Es soll der durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH AöR entwickelte Typ der vereinfachten Bauform der Pflanzenkläranlage gebaut werden, allerdings müssen kleinere Änderungen vorgenommen werden.
Vorgesehen ist die Anlieferung des Grauwassers in Form der direkten Anlieferung durch die Haushalte. Auf das Sammeln des Grauwassers mit Eselskarren durch hierfür beauftragte Sammlerinnen soll auf Grund der Kosten verzichtet werden. Auch auf die Zuleitung durch eine Mikrokanalisation soll zunächst verzichtet werden, da diese Anlagen mit den einfachsten Mitteln erstellt und später auch betrieben werden sollen.
Diese Projektskizze bezieht sich darauf, 3 grauwasseraufbereitenden Pflanzenkläranlagen testweise zu errichten und zu betreiben.
Vorhandene Partner:
Direction generale des amenagements et du developpment de l’irrigation DGADI
Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH AöR
Projektablauf:
Phase 1:Standortsuche unter Einbeziehung der Anwohner, mit entsprechendem Grauwasseranfall (die anfallende Grauwassermenge sollte zwischen 1000 -2000 l am Tag betragen) und nachgeschalteten Nutzungsmöglichkeiten des gereinigten Grauwassers den Mengen entsprechend
Phase 2:Beantragung von finanziellen Mitteln zur Durchführung des Projektes
Phase 3:Nach Bewilligung finanzieller Mittel, Sicherung der erforderlichen Flächen durch Erwerb o. ä. gemäß Planunterlagen des WBH für die Errichtung der Pflanzenkläranlagen
Phase 4:Angebotseinholung, Beauftragung des/der Bauunternehmer/s und Bereitstellung der vom WBH finanzierten Baumaterialien bzw. des zugesagten Baukostenzuschusses
Phase 5:Errichtung der Pflanzenkläranlagen durch den beauftragten Bauunternehmer ggf. unter Einbeziehung der Bevölkerung
Phase 6:Errichtung der Nutzungseinrichtungen des gereinigten Grauwassers (Beete usw.) durch die nutzende Bevölkerung
Phase 7:Schulung der Bevölkerung im Hinblick auf anzuliefernde Grauwasserqualität (keine Farben, Lacke, Lösungsmittel, Altöle usw.), grobe Funktionsweise der Pflanzenkläranlage, Wartung/Unterhaltung der Pflanzenkläranlage
Phase 8: Betrieb der Anlagen in der Trockenzeit aber auch in der Regenzeit begleitet durch entsprechendes Wartungspersonal
Phase 9:Dauerbetrieb der Anlagen mit Weitermeldung von evtl. auftretenden Problemen an den WBH, begleitet durch entsprechendes Wartungspersonal
Phase 10Vervielfältigung der der Anlagen im ländlichen Bereich (erfolgt möglicherweise in einem Anschlussprojekt)
Rollenverteilung bzw. Anforderungen an die Partner:
Direction generale des amenagements et du developpment de l’irrigation DGADI:
-Die DGADI sucht zur Errichtung von 3 Pflanzenkläranlagen mehrere mögliche Standorte unter folgenden Randbedingungen: Grunderwerb oder Verpachtung der erforderlichen Errichtungsfläche sollte möglich sein, die Grauwassermenge zwischen 1000 l – 2000 l am Tag sollte in der Trockenzeit von den unmittelbaren Anliegern geliefert werden können, es müssen noch Flächen für eine Nutzung des gereinigten Grauwassers zur Verfügung stehen und es muss eine Akzeptanz der Bevölkerung für die Anlage und deren Betrieb vorhanden sein.
-Von der DGADI werden die zusätzlich noch erforderlichen finanziellen Mittel für den Grunderwerb bzw. Pacht der erforderlichen Grundstücke usw. von entsprechenden Geldgebern besorgt.
-Seitens der DGADI werden Angebote für die Errichtung der Anlagen eingeholt und es wird von der DGADI ein Bauunternehmer mit der Errichtung der Anlage beauftragt. Hierbei kann es sinnvoll sein, die Anlieger in den Bau mit einzubeziehen.
Die DGADI berät die Anlieger auf dem Bereich der Nutzung des aufbereiteten Grauwassers, begleitet die Errichtung entsprechender Beete usw. und stellt Pedalpumpen zur Förderung und Verteilung des aufbereiteten Wassers zur Verfügung.
Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH AöR:
-Der WBH stellt Planunterlagen zur Verfügung, aus denen der benötigte Flächenbedarf hervorgeht.
-Im Zuge eines Ortstermins werden die möglichen Standorte für 3 Pflanzenkläranlagen gemeinsam durch WBH und DGADI besichtigt und es werden die zukünftigen Standorte festgelegt.
-Der WBH beteiligt sich (gegen Nachweis mit entsprechenden Belegen) mit 5.000 € an den Baukosten. Zudem soll mit diesen Geldern der burkinische Baubegleiter und Unterhaltungsarbeiter, Ibrahim Ouedraogo gezahlt werden.
-Der WBH stellt entsprechende Baupläne zur Verfügung.
-Der WBH stellt dem von der DGADI beauftragten Bauunternehmer einen erfahrenen burkinischen Baubegleiter (Ibrahim Ouedraogo) zur Seite.
-Die Anlieger (Brauchwasserlieferanten) werden in Hinblick auf die anzuliefernde Brauchwasserqualität (keine Farben, Lacke, Lösungsmittel, Altöle usw.), grobe Funktionsweise der Pflanzenkläranlage, Wartung/Unterhaltung der Pflanzenkläranlage durch einen vom WBH gestellten, erfahrenen, burkinische Mitarbeiter geschult (Ibrahim Ouedraogo).
-Der burkinische Mitarbeiter (Ibrahim Ouedraogo) gilt als Ansprechpartner für die DGADI und die Anlagennutzer bei auftretende Probleme an der Anlage.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) |
| € | € | € | € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
- Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
| € | € | € | € | € |
Auszahlung (+) |
| € | € | € | € | € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | € |
- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
