Beschlussvorlage WBH - 0951/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Vorstand wird beauftragt, die Konzessionsverhandlungen mit dem Rechteinhaber zum Abschluss zu bringen und anschließend den Bau des Ewigkeitsbrunnens auf dem Friedhof Delstern zu realisieren.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Mit einer ewigen Grabart – dem Ewigkeitsbrunnen – mit individueller und würdiger Gestaltung will die Friedhofsverwaltung dem Wunsch nachkommen, auch nach Ablauf von Mindestruhezeiten, einen realen Ort für Verstorbene zu erhalten.

 

Gleichzeitig können im Ewigkeitsbrunnen auch Urnen gebührenpflichtig endbestattet“ werden, die aus abgelaufenen Urnennischen oder –stelen stammen.

 

Die Idee des Ewigkeitsbrunnens stammt vom Wetteraner Steinmetz Timothy C. Vincent. Dieser hat auch die Rechte an dem Konzept. Die Friedhofsverwaltung möchte zusammen mit dem Steinmetz den ersten Ewigkeitsbrunnen Deutschlands in Hagen realisieren.

Bereits in der Vergangenheit hat die Verwaltung mit Herrn Vincent einige Projekte durchgeführt, die teilweise weit über die Stadtgrenzen Anklang gefunden haben. Insbesondere sind hier die Andenkenstelen aber auch der Wettbewerb „Neue Wege auf dem Friedhof“ zu nennen.

 

 

Konzept:

 

Der spätere Umgang mit Aschen Verstorbener, die in Kolumbarien, Nischen oder Stelen beigesetzt wurden, stellt ein nicht ausartikuliertes Fragezeichen auf Deutschlands Friedhöfen dar.

Vielfach werden diese Urnen nach Ablauf der Ruhezeit bzw. Aufgabe der Grabstätte eng an eng auf gesonderten Flächen vergraben.

 

Das Konzept des Ewigkeitsbrunnens sieht vor, dass die Asche Verstorbener in einen zu diesem Zweck aus Betonringen erstellten Schacht, dessen Boden mit grobem Schotter bedeckt ist, beigesetzt wird. Wenn die Aufnahmekapazität des Brunnens erreicht ist, wird dieser für die Ewigkeit verschlossen. Die oberirdische Gestaltung soll an einen Brunnen erinnern, der nach jeder Beisetzung verschlossen wird. Die erfolgte Beisetzung ist in keinen zeitlichen Rahmen gezwängt und hat Bestand, so lange der Friedhof als solcher genutzt wird.

Die Namen der in diesem Gemeinschaftsgrab Beigesetzten werden in geeigneter Form für die Nachwelt festgehalten. Diese können z.B. auf Natursteinstelen aus dem heimischen Ruhrsandstein mit vertiefter Schrift eingehauen werden.

 

Die Bestattungsmentalität der Bevölkerung ist einem Wandel unterlegen, was mit einer Zunahme von Urnenbestattungen in anonymen Flächen, Kolumbarien und Gemeinschaftsgräbern seinen Niederschlag findet. Der erhöhte Pflegeaufwand der verbliebenen ungenutzten Flächen bei gleicher Abnahme des Gebührenumsatzes trägt zur prekären Haushaltslage der Friedhöfe bei. Hier ist der positive Effekt des beschriebenen Konzeptes zu verbuchen, dass bei einer Installation eines Ewigkeitsbrunnens der Unterhaltungsaufwand der Anlage für den Friedhofsträger gering ausfällt und der Ewigkeitsbrunnen über einen langen Zeitraum bei niedrigen Kosten genutzt werden kann.

 

Des Weiteren trägt die Gestaltung des Umfeldes des Ewigkeitsbrunnens zu einem positiven Gefühl des Friedhofbesuchers bei, denn es werden Räume zur Kommunikation und zum Verbleib geschaffen, die den Friedhof als Ruhepol und Ort der Kontemplation erfahrbar machen.

Als Kommunikationsort stärkt er das Gefühl des kollektiven Trauerns und des Eingebunden-Seins in eine Solidargemeinschaft. Abschiednehmen muss hier keine Privatsache sein.

 

Mit dem Ewigkeitsbrunnen bietet sich die Möglichkeit die Toten zu ehren und wertzuschätzen und sich mit dieser neuen Abschiedskultur einer sich breitmachenden Entsorgungsmentalität entgegen zu stellen.

 

 

Tradition

 

Ewigkeitsgräber sind Gräber mit einem Grabnutzungsrecht auf unbegrenzte Dauer - oder zumindest "solange es den Friedhof gibt". Wir kennen Ewigkeitsgräber primär als Pastorengräber, Ehrengräber, Kriegsgräber und Gräber ziviler Kriegsopfer. Einen Sonderstatus hatten schon immer jüdische Gräber.

 

Bis in die 1970er Jahre waren unbefristete Grabnutzungsrechte nichts Ungewöhnliches. Erst Platzmangel auf den Friedhöfen und eine Zunahme der Bevölkerungszahl brachten eine allgemeine zeitliche Begrenzung der Nutzungsrechte.

 

Derzeit werden wieder verstärkt Ewigkeitsgräber von einer bestimmten Bevölkerungsgruppe und Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften nachgefragt.

 

Dem Wunsch nach "ewigem" Bestand wird in der Realität kaum mit einem geeigneten Angebot begegnet, das an den Verstorbenen namentlich erinnert. Das Konzept "Ewigkeitsbrunnen" setzt hier an und schafft ein Angebot, das auch über die Grenzen des eigenen Friedhofs hinaus Interessenten finden kann.

 

 

Ritus

 

"Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zum Staube" - diese Formel der Beerdigungszeremonie weist darauf hin, dass der Verstorbene dorthin zurückkehrt, von wo er gekommen ist. Das letztendliche Grab wird somit zum Ort der natürlichen Rückverwandlung irdischen Lebens. Die Asche wird den Elementen übergeben. Dies kann in einem religiösen oder weltlichen Ritus geschehen - ausgeführt von Hinterbliebenen, einem Kirchenvertreter oder einem Mitglied der Friedhofsverwaltung.

 

Nachdem sich die Gäste der Beisetzung auf dem Vorplatz des Ewigkeitsbrunnens versammelt haben, wird der Brunnen geöffnet und die Zeremonie beginnt.

Die Asche kann durch Beisetzen und Absenken einer ungebrannten Bio-Tonurne vermittels eines speziellen Mechanismus ausgeführt werden. Abschließend wird der Brunnen wieder verschlossen.

 

 

Zeitschiene

 

Die Totengedenktage stehen wieder vor der Tür. Es bietet sich an, in diesem Rahmen einen symbolischen Spatenstich durchzuführen und im nächsten Frühjahr mit den eigentlichen Arbeiten zu beginnen. Die Friedhofsverwaltung hat eine grobe Kostenschätzung für den Bau und die spätere Unterhaltung aufgestellt. Die Baukosten belaufen sich auf rund 100.000 Euro.

Ein Ort für den Brunnen wurde ausgesucht. Dieser soll zentral auf dem zweiten Parallelweg unterhalb der Andachtshalle im Bereich der Wegekreuzung in vertikaler Verlängerung zur Freitreppe positioniert werden. Eine entsprechende Probeschachtung ist erfolgt.

 

Bis zum Beginn der eigentlichen Bauarbeiten sollen folgende Aufgaben erledigt werden:

 

  • Vertragsabschluss mit dem Rechteinhaber des Konzeptes Ewigkeitsbrunnen
  • Ausschreibung und Beschaffung der Materialien
  • Endgültige Gebührenkalkulation und Satzungsanpassung

 

 

 

gez.

 

 

Thomas GrotheHans-Joachim Bihs

VorstandsprecherVorstand

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

09.11.2017 - WBH-Verwaltungsrat - ungeändert beschlossen