Beschlussvorlage WBH - 0827/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Vorstand wird beauftragt, den Bau eines muslimischen Waschhauses auf dem Friedhof Vorhalle auf Basis dieser Vorlage vorbehaltlich der Zustimmung der zu beteiligenden Gremien vorzubereiten.

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Sachverhalt

Begründung

 

Vorgeschichte

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung vom 08. Oktober 2002 die Verwaltung beauftragt, ein Grabfeld für muslimische Bestattungen auf dem neuen Teil des kommunalen Friedhofs Vorhalle einzurichten.

 

Die entsprechende Vorlage 0264/2005 wurde am 13. April 2005 vom Integrationsrat, der Bezirksvertretung Hagen-Nord sowie dem Landschaftsbeirat vorberaten und am 14.04.2005 vom Umweltausschuss einstimmig beschlossen.

 

In der Sachverhaltsdarstellung zu og. Vorlage wurde bereits auf die Herrichtung eines Platzes verwiesen, auf dem zu einem späteren Zeitpunkt ein Gebäude für rituelle Waschungen errichtet werden könnte.

 

In vorherigen Abstimmungsgesprächen mit Vertretern verschiedener muslimischer Vereine wurden sowohl Reihen-, Kinder- und Wahlgräber angelegt. Die Grabausrichtung erfolgte entsprechend den muslimischen Regelungen in Richtung Mekka, die Friedhofssatzung wurde um die Tuchbeisetzung (vorher Sarg- und Urnenbeisetzungen) ergänzt. Am Dienstag, den 05. Dezember 2006 wurde der Friedhofsteil offiziell in Dienst gestellt, die erste Bestattung fand schon vorab am 26.09.2006 statt.

 

Damals wurde bereits eine Fläche für ein eventuell später zu errichtendes Waschhaus eingeplant und sogar entsprechende Ver- und Entsorgungsleitungen für Frisch- und Abwasser vorgesehen. Die Mark-E hält im Straßenbereich eine Stromtrasse zur Versorgung des Schützenheims vor. Die Leistungsreserve dieser Leitung müßte allerdings noch im Rahmen der konkreteren Bauplanung geprüft werden.

 

Aktuelle Situation

 

Derzeit müssen die Angehörigen durch die fehlende Möglichkeit für religiöse Waschungen auf dem Friedhof Vorhalle entweder auf den Obduktionsraum auf dem Friedhof Loxbaum oder auf Räumlichkeiten in den Moscheen ausweichen. Die Nutzung des Obduktionsraumes zum Zwecke der religiösen Waschung kostet derzeit 225 Euro.

 

Viele Verstorbene – insbesondere aus der ersten Generation hier lebender Migranten – werden noch zu einem Grab in der Heimat zurückgebracht. Bei der zweiten und dritten Generation scheint mittlerweile ein Wandel in den Bestattungsvorstellungen stattzufinden.

Bei der Eröffnung wies der damalige Vorsitzende des Integrationsrates, Mehmet Gür, darauf hin, dass der Toten nun auch „in Ihrer Heimat Deutschland gedacht werden kann.“

 

 

 

In Hagen versterben jährlich rund 2500 Menschen. Bei einer Ausländerquote von 14,5 % sind dies rechnerisch 362 verstorbene Ausländer. Von den hier lebenden Ausländern sind rechnerisch 42 % muslimisch geprägt. Somit wären dies rund 150 verstorbenen Menschen mit muslimischem Glauben.

 

Da mittlerweile auch viele Muslime eingebürgert worden sind, dürfte sich die Zahl der potentiellen Kunden eher noch erhöhen.

 

Bau des Waschhauses

 

Um den damals vom Rat der Stadt Hagen eingeschlagenen Weg konsequent zu Ende zu gehen ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit, ein Waschhaus auf dem Friedhof anzubieten.

 

 

Dabei bleibt die Verwaltung des Gebäudes in den bewährten Händen der Friedhofsverwaltung. Dieses bietet den Vorteil, dass alle Muslime, egal welcher religiösen Strömung dieses Gebäude nutzen können und nicht auf die Mitgliedschaft in einem bestimmten Moscheeverein angewiesen sind.

 

Weiterhin verkürzen sich die Wege, der Verstorbene kann vor Ort gewaschen werden, religiöse Handlungen und Gebete können am selben Ort vorgenommen werden. Der Transport zum Friedhof entfällt, es gibt keinen langen Trauerzug, alle Trauergäste können individuell zum Friedhof kommen.

 

Das geplante Gebäude soll sich in die bestehende Situation einfügen. Auf dem vorhandenen Platz am muslimischen Gräberfeld wird ein rechteckiges eingeschossiges Gebäude errichtet. Dieses soll zwei Funktionen erfüllen, zum einen den geeigneten Raum für die Waschung bieten und zum anderen einen Ort für die Gemeinschaftsgebete. Der massive Teil des Gebäudes wird den Waschraum, eine Toilette für die Wäscher bzw. Angehörigen sowie einen Nebenraum enthalten.

Weiterhin befindet sich hier, durch eine offene Holzverschalung verdeckt, eine Art Waschbrunnen, der zur rituellen Reinigung der Wäscher selbst und der Besucher dient.

Daran schließt sich eine überdachte Fläche für die Trauergemeinde an. Hier steht auch der nach Mekka ausgerichtete Sargstein.

Das Gebäude wird barrierearm ausgeführt.

 

Die gesamten Baukosten liegen nach einer ersten Schätzung des Architekturbüros bei rund 350.000 Euro. Optimierungen werden intern noch vorgenommen.

 

Für das Waschhaus ist auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung bei rd. 100 Nutzungen ein positives Ergebnis von ca. 34.000,-- € zu erwarten.

 

gez.

 

Thomas Grothe                                    Hans-Joachim Bihs

Vorstandsprecher                                 Vorstand

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.11.2017 - WBH-Verwaltungsrat - ungeändert beschlossen

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06.12.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen