Beschlussvorlage WBH - 0950/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsrat der AöR WBH beschließt den XV. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen vom 19.12.2003, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.             

Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Gebührenbedarf:

Für 2018 ergibt sich ein Gesamtgebührenbedarf in Höhe von 43.853.450 € (Gesamtkosten Anlage A abzgl. der Nebeneinnahmen Anlage B). Dieser liegt um 1,9 % (804 T€) über dem Vorjahreswert.

Kosten gemäß Anlage A):

Die Gesamtkosten beruhen, soweit sie gebührenfähigen Aufwand darstellen und nicht kalkulatorischer Natur sind, auf den Daten des Wirtschaftsplanes 2018.

Die für die Kalkulation wesentlichen Positionen und die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr werden im Folgenden erläutert:

Der Materialaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um rd. 326 T€ auf 15.923 T€ (+ 2,1 %). Im Bereich der Entwässerungsplanung wird ein Gutachten zur Kanalzustandsprognose vergeben, Dies soll die Basis schaffen für künftige Kanalsanierungsmaßnahmen und Eingang finden in das dann anstehende Abwasserbeseitigungskonzept. Die Kosten wurden mit 180 T€ vorkalkuliert.             
Nach der Neufassung des Landeswassergesetzes NRW im vergangenen Jahr gehören Maßnahmen, der Niederschlagswasserableitung und Niederschlagswasserbewirtschaftung, die dem Schutz vor Überflutung und Verschlammung von Gemeingütern, öffentlichen Abwasseranlagen und Grundstücken dienen, zu den ansatzfähigen Kosten in der Kalkulation der Benutzungsgebühren. Für derartige Maßnahmen sind im Jahr 2018 erstmalig Kosten in Höhe von 150 T€ angesetzt.

Der Personalaufwand steigt gegenüber dem Planwert für das Jahr 2017 um 144 T€ (2,6 %) auf 5.753 T€. Berücksichtigt wurde neben der Tarifsteigerung die nach der Neuregelung der Entgeltgruppen im TVöD erforderliche Anpassung der Eingruppierung der betroffenen Beschäftigten.

Die Kalkulatorischen Abschreibungen erhöhen sich gegenüber dem Ansatz 2017 im Rahmen der Baukostensteigerung um 2,3 % (258 T€) auf insgesamt 11.473 T€.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen können um 60 T€ (- 6,9 %) reduziert werden.

 

Abgrenzungen gemäß Anlage B:

Die Abgrenzungen gemäß Anlage B stellen Aufwandskorrekturposten zu sämtlichen anderen hoheitlichen Leistungen der Sparte Stadtentwässerung dar. Diese nicht die Abwasserbeseitigung betreffenden Positionen belaufen auf 1.545 T€. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr beträgt 164 T€, die im Wesentlichenaus der erwarteten geringeren Höhe der aktivierbaren Eigenleistungen resultiert.

 Entwicklung des Wasserverbrauchs:

In den vergangenen Jahren ist ein stetiger Rückgang des Wasserverbrauches zu verzeichnen gewesen. Dem hat der WBH in seiner Gebührenkalkulation Rechnung getragen und den für die Schmutzwassergebühr maßgeblichen Wasserverbrauch kontinuierlich abgesenkt. Da sich der Verbrauch zuletzt verstetigt hat wird für das Jahr 2018 ein gegenüber dem Jahresabschluss 2016 konstanter Verbrauch in Höhe von 9.950 Tm³ unterstellt. Dies bedeutet gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2017 einen Rückgang um 50 Tm³.

 

 

Kostenüber- bzw. –unterdeckungen aus Vorjahren:

Durch die Nachkalkulation festgestellte Kostenüber- bzw. -unterdeckungen sind gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW binnen 4-Jahresfrist auszugleichen.

Im Ergebnis wird die über die Nachkalkulation für die Jahre 2014 bis 2016 ausgewiesene Überdeckung für den Bereich der Niederschlagswassergebühr in Höhe von rd. 80 T€, für den Bereich der Schmutzwassergebühr in Höhe von ca. 1.221 T€ gebührenmindernd berücksichtigt.

Gebührenentwicklung:

Aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018 werden folgende Gebührensätze ermittelt:

Betrachtet man einen durchschnittlichen Privathaushalt mit 4 Personen (200 cbm Wasserverbrauch; 130 qm befestigte Fläche), so wie er beim Gebührenvergleich des Bundes Deutscher Steuerzahler zu Grunde gelegt wird, dann ergibt sich für diesen Haushalt für 2017 eine Abgabenlast von 653,40 € (+9,10 €/ + 1,4%).

 

gez.gez.

 

Thomas GrotheHans-Joachim Bihs

VorstandssprecherVorstand

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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09.11.2017 - WBH-Verwaltungsrat - ungeändert beschlossen