Beschlussvorlage - 0905/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität beschließt, einen Teil des erforderlichen städtischen Eigenanteils zur naturnahen Umgestaltung der Lenne (Teilabschnitt 1) mit einem Betrag in Höhe von 50.000 € aus Ersatzgeldern zu finanzieren.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

Mit Beschluss vom 22.09.2016 hat der Rat der Stadt Hagen einstimmig beschlossen, die Lenne nach dem Umsetzungsfahrplan „Untere Lenne“ der Wasserrahmenrichtlinie, an drei Stellen naturnah umzugestalten (Vorlage 0686/2016). Mit Schreiben vom 22.05.2017 hat die Bezirksregierung Arnsberg inzwischen die erforderliche Plangenehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz für das Vorhaben erteilt. Teilabschnitt 1 der Maßnahme soll nun umgesetzt werden.

 

Die Gesamtausgaben der geplanten Maßnahmen belaufen sich nach der aktuellen Kostenberechnung und unter Berücksichtigung der ingenieurfachlichen Planungsleistungen inkl. Sonderleistungen sowie örtlicher Bauüberwachung auf rund 4.170.500 € (brutto). Da sich die Stadt Hagen in der Haushaltssicherung befindet, ist davon auszugehen, dass die Maßnahme zu 90 % vom Land NRW gefördert wird. Untergeordnete Teile des erforderlichen städtischen Anteils entstammen der Ausgleichsverpflichtung aus dem Umbau der Kanu-Slalomstrecke, ein weiterer Anteil wurde in den städtischen Haushalt eingestellt.

 

Zur Schließung einer absehbaren Finanzierungslücke im Eigenanteil und zur Erlangung einer planerischen Sicherheit zur Umsetzung der ökologisch wertvollen Maßnahme, beabsichtigt die untere Naturschutzbehörde, einen Betrag von bis zu 50.000 € aus Ersatzgeldern aus der Eingriffsregelung als städtischen Eigenanteil für die Maßnahme zur Verfügung zu stellen.

 

Gem. § 15 (6) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Ersatzzahlungen zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst in dem betroffenen Naturraum zu verwenden, für die nicht bereits nach anderen Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht. Gem. § 15 (2) BNatSchG steht die Darstellung von Maßnahmen in Maßnahmenprogrammen im Sinne des § 82 des WHG der Anerkennung solcher Maßnahmen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht entgegen. Seitens der Verwaltung wird sichergestellt, dass die Ersatzgelder bei dem Projekt nicht für Maßnahmen eingesetzt werden, für die eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

Das Ersatzgeld ist insbesondere für die Finanzierung des Eigenanteils der Erdarbeiten vorgesehen. Im Rahmen dieser Erdarbeiten soll die bestehende Aue um bis zu 2,0 m vertieft werden, um so wieder einen natürlichen Überschwemmungsbereich mit den speziellen morphodynamischen Prozessen zu erhalten. Im 1. BA ist mit konsumtiven Kosten für die Erdarbeiten in Höhe von ca. 1.8 Mio. € zu rechnen. Der hierfür anzurechnende Eigenanteil in Höhe von 180.000 € soll u.a. aus den bereitgestellten Ersatzgeldern finanziert werden.

 

 

 

Insofern empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität die Ersatzgelder gem. dem Beschlussvorschlag freizugeben.

 

Erwartungsgemäß werden mit dem Einsatz des o. g. Ersatzgeldbetrages 450.000 € Fördermittel für die Stadt Hagen generiert.

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5520

Bezeichnung:

Wasserwirtschaft, Natur und Landschaft

Produkt:

1552041

Bezeichnung:

Wasserwirtschaft

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

Ertrag (-)

458390

 

-50.000

 

 

Aufwand (+)

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

- 50.000 €

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

gez.

gez.

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

08.11.2017 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.11.2017 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen