Mitteilung - 0920/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantwortung einer BürgeranfrageSkater-Park Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Torsten Deppe
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales; SZS - Servicezentrum Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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07.11.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
Nach einer Bürgeranfrage von 12.04.2017 wurde die Verwaltung damit beauftragt zu prüfen, ob in der Innenstadt ein Skater-Park errichtet werden kann.
Nach eingehender Prüfung konnte von der Verwaltung kein optimaler Standort gefunden werden.
Aufgrund des Flächenbedarfs und wegen der nötigen Abstandsflächen zu schutzbedürftiger Bebauung konnte nur ein Standort gefunden werden, welcher prinzipiell eine Aussicht auf Realisierbarkeit haben könnte. Dieser befindet sich im östlichen Teil des Stadtgartens direkt neben dem vorhandenen Bolzplatz. Aufgrund der relativ schlechten Erreichbarkeit ist jedoch in Frage zu stellen, ob der Skater-Park an dieser Stelle die gewünschte Attraktivität bietet. Zudem ist als Grundvoraussetzung der Immissionsschutz zu prüfen.
Der von Seiten der Bürgerschaft präferierte Standort am Volmepark bietet zwar eine sehr gute Erreichbarkeit und ausreichend Platz, aufgrund der in der Planung befindlichen U3-Kita steht diese Fläche nach jetzigem Stand aber nicht zur Verfügung.
Begründung
Nach einer Bürgeranfrage vom 12.04.2017 wurde die Verwaltung damit beauftragt zu prüfen, ob im Volmepark ein Skater-Park eingerichtet werden kann. Neben der gewünschten Lage im Volmepark wurde die Stadtverwaltung gebeten, alternative Standorte im Innenstadtgebiet vorzuschlagen und zu prüfen, ob dort ein Skater-Park errichtet werden könnte. Neben dem Volmepark wurden als weitere Örtlichkeiten der Stadtgarten, der Grünzug Buschey und der Funckepark untersucht.
Bei der Bewertung wurden die Integration in den Bestand, die Integration in die vorhandene Nutzung, die Erreichbarkeit, die Kosten und der Mindestabstand zu schutzbedürftiger Bebauung berücksichtigt.
Grundlagen
Mindestabstand zu schutzbedürftiger Bebauung
Bei einem großen Skater-Park mit ganztäglicher Nutzung ist zur reinen Wohnbebauung ein Mindestabstand von 360 m einzuhalten, bei allgemeiner Wohnbebauung liegt der Mindestabstand bei ganztäglicher Nutzung bei 210 m. Außerhalb der Ruhezeiten verringern sich die nötigen Mindestabstände auf 210 m, respektive 130 m. Bei einem Mischgebiet liegen die Mindestabstände bei ganztäglicher Nutzung bei 130 m und außerhalb der Ruhezeiten bei 60 m. Aufgrund der großen Bandbreite von Skate-Elementen und Bauweisen dienen die Werte nur als grobe Orientierung ob eine Anlage überhaupt in Betracht kommt oder nicht. Die Gesamtgröße der Anlage und die Positionierung einzelner Elemente können Einfluss auf die nötigen Mindestabstände haben. Erst im Rahmen einer detaillierten Immissionsprognose auf der Grundlage einer konkreten Planung kann die Realisierbarkeit bestätigt werden.
Die genannten Abstandsflächen entstammen dem Projekt „Geräusche von Trendsportanlagen – Teil 1: Skateanlagen“, Bayer. Landesamt für Umwelt, Augsburg, 2005. Die Ergebnisse lassen sich auf die hier vorliegende Aufgabenstellung übertragen. Da die Werte häufig zitiert werden, kann von einer grundlegenden Akzeptanz in der Fachwelt ausgegangen werden.
Kosten
Im Allgemeinen liegt der Preis für die Herstellung eines Skaterparks bei 150 €/m² bis 250 €/m², wobei bei einem Preis von 150€/m² nur von einer einfachen Bauweise mit geringer Ausstattungsqualität ausgegangen werden kann. Um einen Skater-Park mit der erwünschten Signetwirkung herzustellen ist mit einem Preis von 250 €/m² zu rechnen.
Für einen Skater-Park ist eine Mindestfläche von 20 x 30 Meter anzunehmen. Bei der damit verbundenen Mindestfläche ergibt sich ein Baupreis von 150.000 €, zuzüglich ca. 20.000 € für Gutachten und ca. 50.000 € Architektenhonorar. Somit ergibt sich für eine Skateanlage ein Mindestpreis von ca. 220.000 € brutto. Bei den Kosten für die Gutachten wurde ein vorbereitendes Immissionsschutzgutachten als auch die Begleitung der Planung aus Sicht des Lärmschutzes berücksichtigt.
Bei den Kosten handelt es sich um Erfahrungswerte. Da zum Zeitpunkt der Untersuchung keine Planung vorliegt und die Ausstattung und die Topographie einen großen Einfluss auf die Kosten haben handelt es sich bei den genannten Kosten um Richtwerte.
Ergebnisse
Volmepark
Die südliche Seite des Volmeparks bietet nicht die nötige Mindestfläche die für einen Skater-Park notwendig ist. Die Abstände zwischen den Wegen, Einbauten und Bäumen sind zu gering. Daher ist die Errichtung eines Skater-Parks aus diesem Aspekt aus bautechnischer Sicht auf dieser Seite der Volme nicht möglich. Da es sich hier zudem um eine Fördermaßnahme handelt welche erst kürzlich fertiggestellt wurde, wären mögliche Rückzahlungen der Fördermittel zu prüfen, da es sich bei einem Skater-Park um eine Nutzungsänderung handelt.
Auf der nördlichen Seite der Volme befindet sich direkt südlich an das Ricarda-Huch Gymnasium anschließend eine freie Grünfläche zwischen einem Streetballfeld und einem Spielplatz. Hier ließe sich prinzipiell ein großzügiger Skater-Park mit einer Fläche von ca. 30 x 50 Metern unterbringen. Aufgrund der Nähe zur Straße und dem offenen Zuschnitt ist hier auch eine optimale soziale Kontrolle möglich. In direkter Nähe zur Innenstadt und wenige Meter vom Sparkassenkarree entfernt ist der Standort auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln optimal erreichbar. Bei der verfügbaren Fläche von 1.500 m² würden die Baukosten ca. 375.000 € betragen. Dazu kämen ca. 20.000 € für Gutachten und ca. 100.000 € Architektenhonorar. Die gesamten Herstellungskosten würden somit ca. 495.000 € betragen. Allerdings liegt in 90 Metern Entfernung ein Mischgebiet, was eine ganztägige Nutzung wahrscheinlich ausschließt. Inwieweit die Wohnbebauung am Märkischen Ring beeinflusst wird wäre ebenfalls zu prüfen, diese scheint aber weniger betroffen zu sein. Für eine genaue Beurteilung der Marchbarkeit wäre ein Lärmschutzgutachten zu beauftragen. Zudem soll auf der Fläche kurzfristig eine U3-Kita entstehen. Daher steht die Fläche nach jetzigem Stand der Planung nicht für einen Skater-Park zur Verfügung.
Zusammenfassung
Der Volmepark bietet eine optimale Erreichbarkeit und genügend Platz. Wegen der in der Planung befindlichen U3-Kita steht die Fläche derzeit aber nicht zur Verfügung. Zudem ist zu prüfen, ob der Abstand zu schutzbedürftiger Bebauung ausreichend ist.
Stadtgarten
Im Stadtgarten liegen zwei Flächen welche für einen Skater-Park in Frage kommen könnten. Im westlichen Bereich zwischen dem vorhandenen Spielplatz und dem „Parkhaus“, sowie im östlichen Bereich direkt neben dem vorhandenen Bolzplatz.
Westlicher Stadtgarten
Im westlichen Bereich des Stadtgartens zwischen dem Spielplatz und dem Parkhaus befindet sich eine Fläche mit ca. 30 x 40 m, welche aus topographischen Gesichtspunkten einen Skater-Park ermöglichen würde. Jedoch wären dafür Eingriffe in den Baumbestand nötig. Da es sich bei den Exemplaren um große prägnante Bäume an der Eingangssituation handelt, würde ein Eingriff den Charakter des Parks an dieser Stelle deutlich verändern. Die Baukosten würden ca. 300.000 € betragen, zuzüglich ca. 20.000 € für Gutachten und 85.000 € Architektenhonorar. Die Gesamtkosten betragen an diesem Standort somit ca. 405.000 €. Die Entfernung von ca. 50 m zur Wohnbebauung und ca. 90 m zum Krankenhaus lassen es aber eher unwahrscheinlich erscheinen, dass die nötigen Grenzwerte eingehalten werden können.
Östlicher Stadtgarten
Im östlichen Bereich des Stadtgartens befindet sich ein Bolzplatz, welcher ausreichende Restflächen für einen Skater-Park bietet. Die mögliche Flächengröße beträgt ca. 20 x 40 m. Durch das Zusammenlegen der beiden Freizeiteinrichtungen könnten beide an Attraktivität gewinnen. Räumlich ist der Bolzplatz vom Stadtgarten durch eine Abpflanzung getrennt, wodurch sich auch gestalterisch keine Restriktionen ergeben. Die Erreichbarkeit ist prinzipiell gegeben, aber bereits schlechter als an der westlichen Seite des Parks. Es wäre mit den Nutzern zu prüfen, ob die Lage für die Zielgruppe die nötige Attraktivität bietet. Die Baukosten würden ca. 200.000 € betragen, zuzüglich ca. 20.000 € für Gutachten und 60.000 € Architektenhonorar. Die Gesamtkosten betragen an diesem Standort somit ca. 285.000 €. Direkt angrenzend an den Bolzplatz befindet sich bereits reine Wohnbebauung. Das nächste Wohngebäude ist etwa 50 Meter entfernt. Da sich die Fläche aber in einem Einschnitt befindet wäre mit einem Lärmschutzgutachten zu prüfen, wie sich dies auf die nötigen Abstandsflächen auswirkt. Wenn dadurch die Grenzwerte eingehalten werden können, käme dieser Standort auch aufgrund des Immissionsschutzes in Frage.
Zusammenfassung
Wenn der Standort aus Sicht des Immissionsschutzes in Frage kommt und eine Beteiligung mit den Nutzern über den Standort positiv verläuft wäre die Örtlichkeit im östlichen Teil des Stadtgartens ein möglicher Standort.
Grünzug Buschey
Zwischen dem Kultopia und dem Bergischen Ring bietet sich im Grünzug Buschey eine Fläche an, welche einen Skater-Park mit einer Größe von ca. 20 x 40 Metern ermöglichen würde. Aufgrund der Nachbarschaft zum Kultopia ist dies ein besonders interessanter Standort. Durch die Nähe zur Innenstadt und an der Schnittstelle zu Wehringhausen ist die Fläche auch sehr gut erreichbar. Aufgrund der Topographie wären die Kosten an diesem Standort im Vergleich zu anderen Standorten aber höher. Neben den Baukosten für den Skater-Park von ca. 200.000 € kämen hier weitere Kosten für Erdarbeiten in Höhe von ca. 40.000 € zuzüglich Hangsicherungsmaßnahmen hinzu. Dazu käme noch ein Architektenhonorar von ca. 60.000 € und ca. 20.000 € für Gutachten. Insgesamt läge der Preis für einen Skater-Park im Grünzug Buschey bei ca. 365.000 €. Aufgrund des direkt anliegenden Seniorenheims ist der Standort jedoch aus Gründen des Immissionsschutzes wahrscheinlich nicht realisierbar.
Zusammenfassung
Insgesamt ist der Grünzug Buschey aufgrund der Nähe zum Kultopia ein sehr interessanter Standort. Aus Gründen des Immissionsschutzes und wegen der im Vergleich hohen Kosten kann nicht empfohlen werden den Standort weiter für einen Skater-Park zu verfolgen.
Funckepark:
Am Märkischen Ring im Funckepark konnte in der Nähe der Hildegardis Schule
eine Fläche mit einer Größe von 20 x 30 m gefunden werden, welche aufgrund der Topographie prinzipiell einen Skater-Park ermöglichen würde. Da es sich bei dem Park jedoch um ein landschaftliches Gesamtensemble handelt, kann hier aus gestalterischen Gesichtspunkten ein Skater-Park nur schwer integriert werden. Die Baukosten würden ca. 150.000 € betragen, zuzüglich ca. 20.000 € für Gutachten und 50.000 € Architektenhonorar. Die Gesamtkosten betragen an diesem Standort somit ca. 220.000 €. Aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung mit einem Abstand von ca. 80 m scheint hier eine Realisierung wenig Aussicht auf Erfolg zu haben. Dies wäre durch ein Immissionsschutzgutachten zu prüfen.
Zusammenfassung
Aufgrund des Immissionsschutzes und der Gesamterscheinung der Parkanlage kann nicht empfohlen werden den Standort weiter zu verfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
x | Ohne Bindung |
gez.
| gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Thomas Grothe Technischer Beigeordneter |
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Anlagen
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(wie Dokument)
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