Beschlussvorlage - 0694/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)  Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes.

 

b)  Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/14 (662) „Erweiterung Fachklinik Deerth“ und beauftragt die Verwaltung, diesen Entwurf mit der Begründung vom 29.08.2017 und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung und der Umweltbericht sind Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im 2. Quartal 2018 der Satzungsbeschluss gefasst werden.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Damit die Klinik erweitert werden kann, ist die Änderung des Planungsrechtes durch die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Nachdem Anfang 2017 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und anschließend die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt wurden, ist nunmehr die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beabsichtigt.

 

 

Begründung

 

1. Anlass der Planung  und  Verfahrensablauf

1.1 Anlass und Ziel der Planung

Die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis betreibt in Hagen mehrere Einrichtungen für Suchtpatienten im Maßregelvollzug. In  diesen Einrichtungen werden ausschließlich Patienten behandelt, die aufgrund ihrer Sucht straffällig geworden sind und deshalb nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt wurden. Sexualstraftäter bzw. psychisch Kranke nach § 63 StGB werden in Hagen nicht behandelt. Die Einrichtungen bilden eine Therapiekette, die aufeinander abgestimmt sind. Die AWO beabsichtigt die Erweiterung der Klinik Deerth um eine geschlossene Abteilung, die im Weiteren als „Eingangseinrichtung“ genannt wird. Hierzu ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

1.2 Verfahrensablauf

28.06.2014-

25.07.2014

Beteiligung der umweltrelevanten Behörden und sonstigen TöB zur Festlegung des Untersuchungsumfangs (Scoping)

TöB: Träger öffentlicher Belange

 

26.02.2015

 

 

Ratsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Nr. 8/14 Erweiterung Fachklinik Deerth 

Drucksachennummer: 0658/2014

 

24.01.2017

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung -

Bürgerinformationsveranstaltung

 

20.03.2017–

21.04.2017

 

Frühzeitige Behördenbeteiligung

 

2. Flächennutzungsplan

Zur Erlangung des Planungsrechtes für die Klinikerweiterung ist zusätzlich die Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Hagen erforderlich. Hierfür wird das FNP-Teiländerungsverfahren Nr. 100 –Im Deerth- parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Die nachfolgend aufgeführten frühzeitigen Beteiligungen wurden zeitgleich für beide Verfahren durchgeführt. Die Beratung über den Beschluss zur öffentlichen Auslegung in den gleichen Gremien (Drucksachennummer 0683/2017).

 

3. Frühzeitige Beteiligungen

3.1 Hinweise zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungen

Nachfolgend sind die Fragen und Bedenken zur frühzeitigen Öffentlichkeit auszugsweise und eingegangene Stellungnahmen zur frühzeitigen Behördenbeteiligung in Stichworten aufgeführt. Die endgültige Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen ist der Beratung über den Satzungsbeschluss mit der abschließenden Entscheidung des Rates vorbehalten. 

 

3.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand am 24.01.2017  im Ratssaal der Stadt eine Bürgerinformationsveranstaltung zur geplanten Erweiterung der Fachklinik Deerth statt. Die Ergebnisse der Bürgeranhörung können dem beiliegenden Protokoll entnommen werden. Das Protokoll beinhaltet auch die Beantwortung der Fragen und die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen, die während dieser Veranstaltung vorgebracht wurden.

 

Nachfolgend werden die Hauptkritikpunkte und gestellte Fragen aufgeführt:

Thema 1  Klinik und Therapie

Wann wurde Nutzungsänderung von Kinderheim zu einer Suchtklinik beschlossen?

  • Warum wird in Hagen eine Maßregelvollzugsklinik gebaut, wenn das Land den Bau von 5 Kliniken in NRW angeordnet hat?
  • Wieviel Patienten bleiben nach Abschluss der Therapie in Hagen?

 

Thema 2   Sicherungskonzept

  • Sind die Mitarbeiter und das Wachpersonal bewaffnet?
  • Was passiert bei Ausbrüchen?
  • Das Land hat sich bereits für fünf neue Kliniken entschieden. Wer hat die Entscheidung  für einen weiteren Standort in Hagen getroffen?

 

Thema 3  Grundstücksverkauf

  • Wann wurden die städtischen Grundstücke an die AWO verkauft?
  • Welche Gremien waren beteiligt?
  • Werden noch weitere städtische Flächen an die AWO verkauft?

 

 

 

 

Thema 4  Erschließung

  • Es werden mehrere Bedenken wegen der Verkehrszunahme auf der Pelmkestraße  und der Deerthstraße geäußert.
  • Sind die vorhandenen Straßen ausreichend oder müssen die Verkehrswege ausgebaut werden?
  • Nimmt der Lieferverkehr zu?

 

Thema 5 Freizeit / Wanderweg

  •   Das Naherholungsgebiet sollte erhalten bleiben.
  • Der Premiumwanderweg führt an einem Gefängnis vorbei.
  • Beeinträchtigung für erholungsuchende Menschen

Thema 6   Naturraum / Variantenprüfung

  • Die Klinik liegt im Landschaftsschutzgebiet. Warum soll das Schutzgebiet aufgegeben werden?
  • Wurden von der AWO Alternativstandorte geprüft?

 

3.3 Stellungnahmen zu nicht beantworteten Fragen in der Bürgeranhörung

Zum Thema 1 „Klinik und Therapie“ / Protokoll Seite 5

  • Wer und wann hatte die Nutzungsänderung von einem Kinderheim zu einer Suchtklinik beschlossen?

Stellungnahme:

Seit 1920 wird das Areal Deerthstraße 6 für soziale Zwecke genutzt. Die AWO hat das ehemalige Kinderheim 1981 von der Stadt Hagen erworben und die Fachklinik „Im Deerth“ am 05.11.1982 mit dem damaligen Ministerpräsidenten Johannes Rau offiziell eröffnet.

 

Zum Thema 3 „Grundstücksverkauf“ / Protokoll Seite 7

  • Welche Gremien waren an dem Grundstücksverkauf beteiligt?

Stellungnahme:

Fragen zum Grundstücksverkauf hat die Verwaltung mit der Vorlage („Akteneinsicht zu den Grundstücksverkäufen „Im Deerth“ an die AWO“ Drucksachennummer 0663/2017) in der Ratssitzung am 31.08.2017 beantwortet.

 

 

 

 

Zum Thema 4 „Erschließung“ / Protokoll Seite 9

  • Es erfolgt der Hinweis, dass viele Fußgänger die Deerthstraße benutzen und diese durch die Zunahme des Verkehrs gefährdet werden. Außerdem ist die Deerthstraße ab der Waldlust nur für Fußgänger und Anlieger ausgeschildert. Insofern stellt sich die Frage, ob die Straße überhaupt öffentlich ist.

 

Stellungnahme:

Zur Beurteilung der Erschließung liegt eine verkehrstechnische Stellungnahme von „Bramey.Bünermann Ingenieure“ vor. (s. Kapitel 7. Gutachten)

Entsprechend den Angaben der AWO und den Berechnungen des Ingenieurbüros erhöht sich die heutige Belastung (Klinikverkehr) von täglich insgesamt 74 Fahrten  auf zukünftig 200 Fahrten am Tag. „Da die Deerthstraße eine Sackgasse ist, an der neben der Klinik lediglich 15 weitere Wohnhäuser angeschlossen sind und die nur für Anwohner und Lieferanten freigegeben ist, ist von einer sehr geringen Verkehrsbelastung auszugehen. Somit kann die Deerthstraße die durch die Erweiterung der Klinik entstehenden zusätzlichen 125 Fahrten am Tag aufnehmen.“

Bei der Deerthstraße handelt es sich um eine öffentliche Straße, die als „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ ausgeschildert ist. Das vorhandene Zusatzschild “Anlieger Klinik und Anwohner frei“ soll mit einem neuen Schild mit der Aufschrift Klinik, Wohnanlieger und Forstwirtschaft frei“ ausgetauscht werden.

Fazit:

Weil die Deerthstraße nur gering mit KFZ-Verkehr belastet ist und mit einer angepassten Geschwindigkeit gefahren werden muss, wird keine Gefährdung der Fußgänger gesehen.

 

3.4  Frühzeitige Behördenbeteiligung

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die städtischen Ämter wurden in der Zeit vom 20.03.2017 bis zum 21.04.2017 beteiligt. Eingegangene Stellungnahmen, die mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen versehen sind, werden nachfolgend aufgeführt.

 

Behörden, TöB, Ämter

 

Stellungnahme

ENERVIE  Vernetze GmbH

Sachgebiet Netzinformation

Planauskunft

Keine Bedenken

Aussage zu vorhandenen Leitungen

Wirtschaftsbetriebe Hagen

(WBH)

Hinweise zur Entwässerung

Vertrag AWO-WBH erforderlich

Forstweg darf durch Versickerung nicht beeinträchtigt werden

Instandsetzung der durch Baufahrzeuge beschädigten Forstwege

Waldabstand 20m einhalten

Polizeipräsidium Hagen

Aus verkehrsunfall- und kriminalpräventiver Sicht keine Bedenken

Empfehlung einer Videoüberwachung innerhalb Zaunanlage oder Überwachung

Landesbetrieb Wald und Holz NRW

Regionalforstamt Ruhrgebiet

In Umweltbericht Kapitel Wald aufnehmen

Erstaufforstungsantrag für Kompensationsmaßnahmen

Kompensationsanforderungen

Anlage: Plan Wald i.S.d. Gesetze

Amt für Brand- und Katastrophenschutz

Anforderungen für Baugrundstück zur Löschwasserversorgung, Zufahrt sowie Aufstellflächen auf Baugrundstück

Untere Naturschutzbehörde

Auswirkungen auf Landschaftsbild u. Quellenbereiche bewerten

Umweltgutachten fehlen

Weitere Hinweise

Untere Wasserbehörde

Erforderlich sind:

Antrag zur Versickerung

Überflutungsnachweis (10-jährig)

Nachweis über Nichtbeeinträchtigung des Forstweges

Untere Bodenschutzbehörde

keine Altlasten vorhanden

Alternativstandorte sind zu prüfen

Hauptziele des Bodenschutzes sind nicht ausreichend berücksichtig

Umweltbericht fehlt

Hinweise zum Umgang mit Boden

Bodenaushub sollte auf Gelände verbleiben

Untere Immissionsschutzbehörde

Energiekonzept erforderlich

Energetisch vorteilhafte Gebäudeausrichtung planen

Empfehlung des überdurchschnittlichen Einsatzes von erneuerbaren Energien

Maßnahmen zur Verringerung des Individualverkehrs prüfen

Klimatische Auswirkungen sind darzustellen

Vermeidungs- u. Kompensationsmaßnahmen zur Anpassung an Klimawandel

 

 

 

4. Schreiben von HAGEN AKTIV

 

Die Fraktion HAGEN AKTIV hatte für die Ratssitzung am 07.05.2015 einen Fragenkatalog (Drucksachennummer: 0444/2015) überreicht. Die Fragen werden wie gewünscht im Bebauungsplanverfahren als Abwägungsmaterial behandelt. Aufgrund der fortgeschrittenen Planungsphase können die Fragen 2 bis 6 beantwortet werden:

 

  • Frage 2:

Es wird der Entzug  der Zertifizierung des Drei-Türme-Weges als Premiumwanderweg befürchtet.

 

Stellungnahme:

 

Die geplante Klinikerweiterung ist ausschließlich auf den Grundstücken der AWO vorgesehen. Die an das Grundstück angrenzenden Forstwege, die auch zum  Wandern genutzt werden, bleiben sowohl von dem Baustellenbetrieb als auch von der Baumaßnahme unberührt. Es erfolgt keine Veränderung der Wegeführungen und auch keine Umgestaltung der Wegeoberflächen.

Der Drei-Türme-Weg ist als Premiumwanderweg zertifiziert und hat eine Länge von ca. 11,6 km. Für die Zertifizierung sind 34 Kriterien mit kapp 200 Merkmalen einzuhalten. Der Wanderweg verläuft auf einer Länge von 280 m entlang des Grundstücks der AWO. Weil Teile des Waldes auf dem Grundstück der AWO erhalten bleiben, wird die Sichtbeziehung auf diese Fläche lediglich auf einer Wegelänge von ca. 150 m verändert. Zur landschaftlichen Einbindung sollen entlang der Forstwege Verwallungen angelegt und Bäume sowie Sträucher gepflanzt werden.

Die HAGENagentur Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing &Tourismus mbH hat die Weiterentwicklung und Zertifzierung zu einem Premiumweg initiiert und ist für die Nachzertifizierungen, die jeweils nach drei Jahren von dem Deutschen Wanderinstitut durchgeführt werden, verantwortlich. Der HAGENagentur wurde die geplante Baumaßnahme und die Auswirkungen vorgestellt und die Veränderungen erörtert.

Die HAGENagentur sieht keine Gefährdung des Premiumgütesiegels durch die Klinikerweiterung. 

 

  • Frage 4:

Eltern von Kindern des Waldkindergartens sind wegen der geplanten Klinikerweiterung besorgt. Es wird um eine Stellungnahme des Jugendamtes gebeten, ob das Konzept Waldkindergarten unter den geänderten Bedingungen gefährdet sein könnte.
 

Stellungnahme:

Der Fachbereich Jugend und Soziales hat mehrere Gespräche mit der AWO und den Johannitern als Träger der Kindertageseinrichtung geführt.

 

Der Träger hat in diesen Gesprächen keine Bedenken bezüglich der räumlichen Nähe der Kita zur Therapieeinrichtung geäußert. Eine Existenzgefährdung auf Grund von Bedenken der Eltern wurde ebenfalls nicht geäußert. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Einrichtung  voll belegt.

 

 

  • Frage 5:

Eltern von Kita-Kindern befürchten, dass die Anordnung des Plexiglaszaunes und des mit Bäumen bepflanzten Walles in Verbindung mit der Einsamkeit des Waldes Ausbruchsmöglichkeiten bieten könnte.

 

Stellungnahme:

Das Sicherungskonzept wird von dem Land NRW nach den Vorschriften des Maßregelvollzugs vorgeben. So wird z. B. ein 5,50 m hoher Sicherungszaun die geschlossene Einrichtung begrenzen. Zum Schutz der Vögel soll dieser Zaun nicht aus Plexiglas sondern aus einem Drahtgeflecht gefertigt werden. Zur Verhinderung von Ausbruchsversuchen ist vor der gesamten Zaunanlage in einer Tiefe von 5 m ein Sicherheitsstreifen anzulegen, der von Bäumen, Büschen oder auch Wällen freizuhalten ist.

In Verbindung mit weiteren Maßnahmen werden ausreichende Vorkehrungen zum Schutz vor Ausbrüchen vorgenommen.

 

  • Frage 6:

Es wird um Stellungnahme zu den beiden Grundstücksverkäufen der Stadt Hagen bzw. WBH an die AWO gebeten.

 

Stellungnahme:

Fragen zum Grundstücksverkauf hat die Verwaltung mit der Vorlage („Akteneinsicht zu den Grundstücksverkäufen „Im Deerth“ an die AWO“ Drucksachennummer 0663/2017) in der Ratssitzung am 31.08.2017 beantwortet. 

 

 

 

 

 

 

 

5. Beschlüsse

Zum Beschluss  a) Erweiterung des Plangebietes

Damit der Anschluss des Sondergebietes an das öffentliche Straßennetz eindeutig zu erkennen ist, wird eine Teilfläche der Deerthstraße in das Plangebiet einbezogen.

 

Zum Beschluss b) Öffentliche Auslegung

Mit diesem Beschluss erhält die Verwaltung den Auftrag, den Bebauungsplanentwurf und die Begründung für die Dauer eines Monats die öffentlich auszulegen. Zeitgleich wird die Beteiligung der der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der städtischen Ämter durchgeführt.

 

 

6. Bestandteile der Vorlage

  • Begründung zum Bebauungsplan vom 29.08.2017

Teil A Städtebau

Teil B Umweltbericht

  • Protokoll über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 24.01.2017
  • Übersichtsplan mit Bebauungsplangebiet

 

7. Gutachten

Folgende Gutachten wurden für die Aufstellung des Bebauungsplanes erstellt und können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:

  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag vom 29.08.2017
  • Artenschutzvorprüfung vom 07.08.2017
  • Verkehrstechnische Stellungnahme aus Juni 2017
  • Versickerungsgutachten / Antrag auf wasserrechtliche Genehmigungen vom 01.07.2017

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister                                                  

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.11.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)  Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes.

 

b)  Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/14 (662) „Erweiterung Fachklinik Deerth“ und beauftragt die Verwaltung, diesen Entwurf mit der Begründung vom 29.08.2017 und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung und der Umweltbericht sind Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im 2. Quartal 2018 der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

 

5

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

1

 

Hagen Aktiv

 

1

 

FDP

-

-

-

Die Linke.

 

1

 

AfD

-

-

-

Parteilos

 

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

5

Dagegen:

9

Enthaltungen:

0

 

Frau Buchholz hat sich gem. § 43 i.V.m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

 

Erweitern

08.11.2017 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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08.11.2017 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

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09.11.2017 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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14.11.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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30.11.2017 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

Antrag der CDU-Fraktion:

 

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

SPD

 

16

 

CDU

19

1

 

Bündnis 90/ Die Grünen

4

1

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

1

2

 

AfD

3

 

 

FDP

 

3

 

BfHo/Piraten Hagen

2

1

 

Pro Deutschland

-

-

-

fraktionslos

 

2

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

33

Dagegen:

27

Enthaltungen:

0