Beschlussvorlage - 0673-2/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB mit dem Vorhabenträger HD Investitions- und Verwaltungs GmbH wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

Realisierungszeitpunkt: 05.10.2017

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Sachverhalt

Begründung

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung zu dem TOP " Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/14 (657) Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße-Zwieback Brandt-, Abschluss eines Durchführungsvertrages (Vorlage: 0673/2017) folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Beschlussfassung wird auf den Rat geschoben.

 

Bis zur Ratssitzung am 05.10.2017 sind folgende Fragestellungen zu klären:

1. Wie kann durch weitergehende Regelungen im Durchführungsvertrag sichergestellt werden, dass das Gesundheitszentrum tatsächlich realisiert wird?

2. Die Verwaltung wird gebeten, eine Flächenbilanz vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Nutzfläche das Gesundheitszentrum beinhaltet. Besteht die Möglichkeit eine Mindestgröße dieser Nutzfläche im Durchführungsvertrag festzuschreiben?

3. Kann die fristgemäße Durchführung des Vorhabens durch eine Vertragsstrafe gesichert werden?

 

Zu 1:

In § 4 Ziff. 2 des Durchführungsvertrages wurde eine entsprechende Verpflichtung des Vorhabenträgers aufgenommen. Der Bauausführung erfolgt in folgender Reihenfolge: Bürogebäude, Gesundheitszentrum, Fachmarktzentrum, Umbau der denkmalgeschützten Werkshalle.

 

Zu 2:

Die Gesamtfläche des Gesundheitszentrums  beträgt gem. § 2 Ziff. 3 insgesamt ca. 6.020 m², davon ca. 920 m² seniorengerechtes Wohnen.

 

Zu 3:

In § 4 Ziff. 3 wurde eine Vertragsstrafe aufgenommen für den Fall, dass der Vorhabenträger seiner Verpflichtung, das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten zu vollenden, schuldhaft nicht nachkommt.

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Huyeng

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.10.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen