Vorschlag zur Tagesordnung - 0849/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität missbilligt ausdrücklich die nichtgenehmigte Öffnungsklausel im Vertrag mit dem Käufer des Grundstücks Berchumer Straße/Rüggeweg, da sie im Widerspruch zum ursprünglich fixierten Schutzziel des Beschlusses steht.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Sitzung des UWA am 7. Dezember zu prüfen, ob sich seit dem Verkauf des o.g. Grundstücks im Jahr 2011 wesentliche Fakten hinsichtlich der dort befindlichen Bäume geändert haben. Bis zu dieser Sitzung sind weitere Rodungsmaßnahmen auf dem genannten Grundstück zu unterbinden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Kontakt mit dem Bauherrn des o.g. Grundstücks eine einvernehmliche Lösung zum Erhalt der Ortsbild prägenden Bäume zu erwirken.
  4. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht zustande kommen, wird die Verwaltung hilfsweise beauftragt, den Bauherrn des Grundstücks auf die grundbuchlich fixierte Verpflichtung zum Erhalt der Ortsbild prägenden Bäume hinzuweisen und die Einwilligung zu einer Rodung zu versagen. Bei Zuwiderhandlungen sind ihm entsprechende Ordnungsgelder anzudrohen.
  5. Dem Bauherrn ist der Beschluss des Umweltausschusses unverzüglich anzuzeigen und darauf hinzuweisen, dass eine Abholzung der Ortsbild prägenden Bäume untersagt wird.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

 

Begründung

Siehe Anlage.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

28.09.2017 - Umweltausschuss - vertagt

Erweitern

09.11.2017 - Umweltausschuss - zurückgezogen