Beschlussvorlage - 0661/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christina Ott
- Beteiligt:
- FB11 - Personal und Organisation; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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07.09.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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13.09.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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13.09.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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13.09.2017
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.09.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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26.09.2017
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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28.09.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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05.10.2017
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Beschlussvorschlag
I.Sachentscheidung:
1. Der Rettungsdienstbedarfsplan 2017 für die Stadt Hagen (siehe Anlage 1) wird beschlossen.
2. Die festgelegten Schutzziele werden bestätigt.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kostenträger im Gesundheitswesen von der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes in der Stadt Hagen überzeugt sind und die in dieser Vorlage dargelegten personellen, organisatorischen und technischen Veränderungen refinanzieren werden.
4. Zur Umsetzung des fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplanes ist es erforderlich, für den Stellenplan 2018/2019 Stellen wie folgt einzurichten.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende Verträge mit den Hilfsorganisationen für die rettungsdienstlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu erweitern.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Ziele mittels personeller,
organisatorischer und technischer Maßnahmen umzusetzen und den Rettungsdienst der Stadt Hagen weiter zu entwickeln.
II.Refinanzierung
1. Die Kosten des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstbedarfsplan werden durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert (TP1270).
2. Die Aufwendungen für die Besetzung von Rettungswagen bzw. Krankentransportwagen durch die gemeinnützigen Hilfsorganisationen fließen in der vollen Höhe in die Gebührenkalkulation ein..
Sachverhalt
Begründung
Der Rettungsdienst mit seinen Bereichen Notfallrettung und Krankentransport ist nach § 2 RettG NRW ein Kernelement der Daseinsvorsorge der Stadt Hagen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Eine schnelle und professionelle medizinische Hilfe, insbesondere bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen, bedeutet Lebensqualität und ist Voraussetzung für die Verwirklichung stadtstrategischer Ziele auf anderen kommunalen Handlungsfeldern. Die Organisation des Rettungsdienstes ist gem. § 6 Abs. 1 Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) städtische Pflichtaufgabe.
Vorlauf
Der erste Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes mit seinen Anlagen ist den Trägern der Rettungswachen, den anerkannten Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband (West) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zugeleitet worden.
Der nunmehr vorliegende Rettungsdienstbedarfsplan berücksichtigt die jeweiligen Stellungnahmen und Änderungen redaktioneller Art.
Der als Anlage beigefügte Rettungsdienstbedarfsplan schafft die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die Wahrnehmung des Rettungsdienstes in der Stadt Hagen. Mit dem Rettungsdienstbedarfsplan legt die Verwaltung eine umfassende Darstellung über die Aufgabenstellung, die Organisation und die Leistungsdaten der Stadt Hagen in den Bereichen Notfallrettung und Krankentransport vor.
Das RettG NRW verpflichtet die kreisfreie Stadt Hagen als Trägerin des Rettungsdienstes, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Beide Aufgabenbereiche bilden eine medizinisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr (§ 6 Abs. 1 RettG NRW). Die Stadt Hagen nimmt die Aufgaben des RettG NRW als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr (§ 6 Abs. 3 RettG). Das RettG NRW verpflichtet die kreisfreie Stadt Hagen ferner, Rettungsdienstbedarfspläne aufzustellen (§ 12 RettG NRW) und regelmäßig, spätestens alle fünf Jahre, fortzuschreiben.
Zu I.2:
Die Rettungsdienstbedarfsplanung beinhaltet die bedarfsgerechten Festlegungen zur Anzahl und zu den Standorten der Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeuge, Krankenkraftwagen und Rettungswachen sowie die Festlegungen von Maßnahmen und Planungen für Vorkehrungen bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker.
Insbesondere werden mit dem Rettungsdienstbedarfsplan die nachfolgenden Schutzziele des Rettungsdienstes auf kommunaler Ebene beschlossen. Die Festlegung der Schutzziele hat einen unmittelbaren Einfluss auf die benötigten Ressourcen. Die seitens der Verwaltung für die Stadt Hagen vorgeschlagenen Schutzziele entsprechen den rechtlichen Regelungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Demgemäß erfolgen für den Aufgabenbereich Notfallrettung folgende Festlegungen der Schutzziele in Kapitel V, Ziffer 2 des Rettungsdienstbedarfsplanes:
1. Hilfsfristen für die Notfallrettung:
1.1 Eintreffzeit im städtischen Bereich: max. 8 Minuten
1.2 Eintreffzeit im ländlichen Bereich: max. 12 Minuten
2. Erreichungsgrad für die Notfallrettung: > 90 %
Diese Schutzziele wurden bereits mit dem Rettungsdienstbedarfsplan aus dem Jahr 2000, Ziffer 2.2 und 2.3 festgelegt und werden mit dieser Vorlage von Seiten der Verwaltung erneut vorgeschlagen.
Zu I.3:
Die Krankenkassen als Kostenträger haben mit Schreiben vom 25.08.2017 ihr Einvernehmen zu der geplanten Fortschreibung erteilt.
Zu I.4:
Der Bedarf resultiert insbesondere aus den gestiegenen Anforderungen seit der letzten Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes. Die Einsatzzahlen in der Notfallrettung sind in dem Zeitraum 2006 bis 2016 um 22,4 % gestiegen (15.740 zu 20.275 Einsätze). Darüber hinaus belegen die festgestellten Versorgungsgrade in den einzelnen Versorgungsbereichen für die Stadt Hagen, dass die Vorgabe zur Hilfsfrist in NRW flächenmäßig in den Versorgungsbereichen der Stadt Hagen nicht eingehalten wird.
Die daraus resultierenden Maßnahmen zur Umsetzung des Soll-Konzeptes führen, aufgrund einer von den Kostenträgern anerkannten Berechnungsmethode, nach der insbesondere die Einsatzhäufigkeit und Paralleleinsätze bewertet werden, zu einem zusätzlichen Bedarf an Rettungsmitteln, die entsprechend personell zu besetzen sind.
Dabei kalkulieren sich Personalbedarfe wie folgt:
- Besetzung eines RTW im Tagesdienst (Rettungssanitäter, Notfallsanitäter)
- 2 Funktionen x Personalfaktor 1,3[1]
- Besetzung eines RTW im 24-h-Dienst (Rettungssanitäter, Notfallsanitäter)
- 2 Funktionen x Personalfaktor 5,0[2]
Zu I.5:
Die Einbindung von Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Malteser Hilfsdienst (MHD) und Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) in die öffentliche Notfallrettung ist bereits in der Vergangenheit erfolgt. Grundsätzlich wird die Notfallrettung wie bisher aber von der Stadt Hagen als Trägerin des Rettungsdienstes sichergestellt.
Der überwiegende Anteil von Rettungswagen bleibt aufgrund der Synergien zum Brandschutz, zur technischen Hilfeleistung und zum Katastrophenschutz mit multifunktional im Brandschutz und Rettungsdienst ausgebildetem trägereigenem Personal besetzt. Damit erfolgt die Spitzenabdeckung sowohl im Brandschutz, als auch im Rettungsdienst unverändert in sehr wirtschaftlicher Personalunion durch multifunktional ausgebildetes Personal der Stadt Hagen.
Zunächst wird die Erweiterung der bestehenden Verträge nach § 13 RettG NRW geprüft, anschließend die Bereichsausnahme für die Bereiche „Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr“ (§ 107 Abs. 1 Ziffer 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB) angewendet. Danach findet förmliches Vergaberecht keine Anwendung auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu „Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr, die von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden […]; gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne dieser Nummer sind insbesondere die Hilfsorganisationen, die nach Bundes- oder Landesrecht als Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen anerkannt sind.“
Weiterhin weist die Verwaltung darauf hin, dass auch bei Nutzung der Bereichsausnahme weitere, außerhalb des Vergaberechts fortbestehende, rechtliche Bindungen der Stadt Hagen bestehen (z.B. EU-Beihilferecht, Gleichbehandlung Art. 3 Abs. 1 GG und Berufsfreiheit Art. 12 GG, Preisprüfungsrecht sowie dem Wirtschaftlichkeitsgebot in § 2a RettG NRW i. V. m. §§ 133, 60 SGB V).
Sollten die vg. Verfahren nicht zum Tragen kommen, müsste vor der Einbindung Dritter ein umfangreiches formelles Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller potentieller Interessenten einschließlich der gewerblichen Anbieter durchgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass die angestrebte Synergie durch die Förderung des Ehrenamtes in den Hilfsorganisationen dann nicht mehr wie geplant realisiert werden kann.
Zu I.6:
Der Auftrag an die Verwaltung beinhaltet insbesondere die Umsetzung der Maßnahmen des Rettungsdienstbedarfsplanes sowie dessen Fortschreibung bei Eintritt deutlicher Bedarfsänderungen. Gemäß RettG NRW muss die Fortschreibung spätestens alle fünf Jahre stattfinden. Aufgrund allgemeiner Entwicklungen ist davon auszugehen, dass auch die zukünftige Fortschreibung deutlich unterhalb der 5-Jahresfrist erfolgen muss. Dazu finden nach aktueller Vereinbarung turnusmäßige Quartalsgespräche mit den Kostenträgern statt.
Zu II.1:
Der Rettungsdienst (TP 1270) wird als kostenrechnende Einrichtung betrieben. Die jährlich anfallenden Kosten werden in voller Höhe über Gebührenerträge refinanziert. Sofern zur Kostendeckung eine entsprechende Gebührenanpassung erforderlich wird, wird die „Gebührensatzung Rettungsdienst“ entsprechend aktualisiert und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf diese Weise erfolgt grundsätzlich ein regelmäßiger Ausgleich der Aufwendungen und Erträge in TP 1270.
Personalaufwände
Stellenplan | Stelle | Stellenwert | Funktion |
2018 | 20,0 VZÄ
1,0 VZÄ |
div.[3]
| Einsatzdienst/Notfallrettung
Desinfektor |
2019 | 18,0 VZÄ | Einsatzdienst/Notfallrettung |
a) Einsatzdienst/Notfallrettung gem. § 4 RettG NRW
► Krankentransport
- Versorgung Patienten = Rettungssanitäter
- Fahrer = Rettungshelfer
► Notfallrettung
- Versorgung Patienten= Notfallsanitäter bzw. Rettungsassistent
- Fahrer = Rettungssanitäter bzw. Rettungsassistent
b) Desinfektor, Sachbearbeiter
Das Aufgabenprofil der neu einzurichtenden Planstelle soll die Umsetzung der nach der Verordnung zur Verhütung übertragener Krankheiten (Hygiene-VO) sowie die in den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der in den Unfallverhütungsvorschriften vorgegebenen Standards umfassen und sicherstellen. Hierbei sind insbesondere Koordination und Dokumentation der Reinigung bzw. Desinfektion der Rettungsdienstfahrzeuge sowie Krankentransportwagen und des medizinischen-technischen Geräts ein zentraler Tätigkeitsschwerpunkt. Damit einhergeht die Ausrüstung von rettungsdienstlichen Fahrzeugen mit medizinisch-technischen Geräten, im Sinne der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV). Durch die Einrichtung der Stelle Desinfektor ist beabsichtigt, die Standzeit des Rettungsmittels (derzeit im Durchschnitt 1 Stunde 16 Minuten) zu verringern. Zukünftig wird das zu reinigende Fahrzeug der Desinfektion übergeben und gleichzeitig übernimmt die Besatzung ein aufbereitetes Fahrzeug und kann direkt erneut eingesetzt werden.
Aufwände für Sach- und Dienstleistungen
Die Aufwände für die Notarztgestellung durch die Krankenhäuser richten sich nach der „Vereinbarung zur Gestellung von Notärztinnen und Notärzten für den Rettungsdienst der Stadt Hagen“. Das Krankenhaus erhält von der Stadt Hagen eine kostendeckende Vergütung für die Gestellung der Notärzte und die nachgewiesenen Sachkosten.
Aufwände für bauliche Maßnahmen
Die Umsetzbarkeit der erforderlichen baulichen Maßnahmen sowie deren Aufwände werden von der zuständigen Fachverwaltung geprüft. Die kostenmäßige Bezifferung liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. Betroffen sind hiervor die folgenden Standorte
- in Ergänzung zum Bestand: Umbau/Erweiterung des Gerätehauses Dahl zur 24-Stunden Rettungswache
- in Ergänzung zum Bestand: Umbau/Erweiterung des Gerätehauses Haßley zur 24-Stunden Rettungswache
- Umbau/Erweiterung des Gerätehauses Gasstraße als Außenstandort
- Erweiterung der Rettungswache Vorhalle für einen Tagesdienst RTW, alternativ Ansiedlung des RTW am St. Johannes Hospital[4]
- Erweiterung der Rettungswache HATÜWE für einen Tagesdienst RTW, alternativ Ansiedlung des RTW am Evangelischen Krankenhaus Haspe4
Zu II.2:
Die Einbindung der in der Gefahrenabwehr mitwirkenden gemeinnützigen Hilfsorganisationen gemäß Ziffer I.4 umfasst gemäß Rettungsdienstbedarfsplan (Kap. 5, Ziff. 3.2) die Besetzung von insgesamt 2 Rettungswagen und 3 Krankentransportwagen im Tagesdienst.
Der Hinweis sei gegeben, dass der vorstehend genannte Bedarf, insbesondere der Stellenbedarf, durch die Kostenträger anerkannt wurde, wobei gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes in Hagen bestätigt wurde.
Bei der Darstellung der investiven Maßnahmen wurde der Fokus ausschließlich auf Aufwände für Neubeschaffungen gelegt.
Anlagen:
Anlage 1: Rettungsdienstbedarfsplan für die Stadt Hagen Stand Juli 2017
Anlage 2: Darstellung RD-Fahrzeuge IST-Soll-Abgleich, Aufwände für investive Maßnahmen
[1] Personalfaktor Tagesdienst
[2] Personalfaktor 24-h-Dienst
[3] Planungsgrößen: Besoldungsgruppe A 7/ A 8
[4] Krankenhaus hat die Errichtung eines Standortes nach DIN signalisiert
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 1270 | Bezeichnung: | Rettungsdienst |
Finanzstelle: | 5.000.005 | Bezeichnung: | Erwerb von Krankenkraftwagen |
| Finanzpos. | lfd. Jahr | 2018 | 2019 | 2020 |
Einzahlung(-) |
| € | € | € | € |
Auszahlung (+) | 783100 | ./. | 1.000.000,- € | 400.000,- € | ./. |
Eigenanteil |
| € | 1.000.000,- € | 400.000,- € | € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im Haushaltsplanentwurf 2018/2019 bereits eingeplant |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben für sieben Rettungstransportwagen in Höhe von 1,4 Millionen Euro stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren (2018: 1 Mio. Euro; 2019: 400.000,- Euro). Die entstehenden Anlagen sind über eine Nutzungsdauer von 7 Jahren abzuschreiben. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt 200.000,- Euro. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 21.000,- € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 200.000,- € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 200.000,- € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0,- € |
- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
20
1 | Einsatzdienst/Notfallrettung
Desinfektor | div.
| sind im Stellenplan 2018 einzurichten.
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18 | Einsatzdienst/Notfallrettung
| div. | sind im Stellenplan 2019 einzurichten.
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gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Thomas Huyeng Beigeordneter
|
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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252,3 kB
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