Beschlussvorlage - 0754/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen für den Stadtteil Hagen – Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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13.09.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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05.10.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. beantragt einen verkaufsoffenen Sonntag aus Anlass des Bauernmarktes, der am 07. und 08.10.2017 in Hagen – Hohenlimburg stattfinden soll.
Der Veranstalter hat dem Antrag das Veranstaltungskonzept mit Teilnehmerliste der beteiligten Geschäfte sowie eine Auswertung einer Besucherbefragung einer ähnlichen Veranstaltung aus diesem Jahr beigefügt.
Begründung
Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. hat beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hagen – Hohenlimburg aus Anlass des Bauernmarktes am 08.10.2017 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu öffnen.
Nach den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetze (LÖG) darf eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen aus Anlass erfolgen. Der Anlass für die Öffnung der Verkaufsstellen am 08.10.2017 ist die Veranstaltung „Bauernmarkt“.
Der Bauernmarkt in Hohenlimburg findet in dieser Form seit 2007 regelmäßig statt. Bereits in den Jahren 1995 bis 2006 fand die Veranstaltung unter der Bezeichnung „Schlemmermarkt“ statt. Alles in allem wird der Markt somit bereits seit 1995 durchgeführt und kann sicherlich zu Recht als Traditionsveranstaltung bezeichnet werden.
Eine Besucherbefragung der Firma CIMA im Mai dieses Jahres hat ergeben, dass die Veranstaltungen im Stadtteil Hagen – Hohenlimburg ein überregionales Besucheraufkommen haben (Anlage I Veranstaltungsbeschreibung). Die außergewöhnliche Zusammensetzung des Bauernmarktes aus regionalen Landwirtschaftsbetrieben und Kunsthandwerkern sowie die Ergänzung durch ein vielfältiges Rahmenprogramm mit kulinarischen Angeboten und außerdem einen Kindertrödelmarkt zieht Besucher aus einem weiten Umkreis der Stadt an. Eine ähnliche Besucherverteilung wie bei der Veranstaltung „Zeigt`s uns“ lässt sich auch für den Bauernmarkt prognostizieren. Die Auswertung der Befragung ist in Auszügen als Anlage II beigefügt.
Für den Besuch der Hohenlimburger Innenstadt wird die Veranstaltung als Hauptmotiv angesehen. Dies wird durch die Besucherbefragung deutlich. An Veranstaltungstagen werden in Hohenlimburg insbesondere das Programm der Veranstaltung, Präsenz der Teilnehmer sowie die Atmosphäre für den Besuch angeführt.
Die Veranstalterin erwartet pro Veranstaltungstag ca. 3.000 Besucher, denen gegenüber insgesamt 896 Kunden in den 18 teilnehmenden Geschäften erwartet werden. Im Durchschnitt wären dies 50 Kunden pro Geschäft pro Tag. Somit werden mehr Besucher als Kunden in Hohenlimburg erwartet. Als Beleg für die Prognose, dass mehr Besucher als Kunden erwartet werden, sind verschiedene Presseartikel aus den Vorjahren beigefügt, die nachvollziehbar belegen, dass der prägende Charakter beim Bauernmarkt und nicht bei der Öffnung der Geschäfte liegt. Auch drei Fotos sind beigefügt, die belegen, dass in der Fußgängerzone viele Besucher anwesend sind. Als Nachweise sind die Anlagen III und IV beigefügt.
Die Veranstaltungsfläche, die für den Bauernmarkt zur Verfügung steht, umfasst 4.260 m² und wurde durch die Ordnungsbehörde bemessen. Dieser Fläche steht eine Verkaufsfläche in den beteiligten Geschäften in Höhe von 1.983 m² gegenüber (Anlage III). Somit steht eine mehr als doppelt so große Veranstaltungsfläche gegenüber der Verkaufsfläche zur Verfügung. Die Stände des Bauernmarktes werden u. a. unmittelbar vor den zur Öffnung vorgesehenen Geschäften aufgestellt. Durch die Größe der Veranstaltung und die Anzahl der Teilnehmer wird die Öffnung der Verkaufsstellen lediglich als Annex zur Veranstaltung gesehen und grenzt sich auch gegenüber der typischen werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung ab. Der hohe Besucherstrom wäre ohne die Ladenöffnung auch gegeben. Die hohe Anzahl der Marktbesucher zeigt, dass die Ladenöffnung am Sonntag nicht im Vordergrund steht. Die Besucher kommen in erster Linie wegen des Bauernmarktes nach Hohenlimburg. Diese Besucher würden für einen normalen Einkauf wahrscheinlich nicht an einem Sontag nach Hohenlimburg fahren. Auch dies zeigt, dass sich die sonntägliche Ladenöffnung von der typischen werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung abgrenzt und in den Hintergrund tritt. Unabhängig davon stehen der Bauernmarkt und die teilnehmenden Geschäfte räumlich in engem Bezug, da nur die Geschäfte der Fußgängerzone öffnen dürfen und dort auch der Bauernmarkt stattfinden wird (Anlage V)
Die durch einen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie. Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Eckpunkte als regelmäßige Voraussetzungen für eine zulässige Sonntagsöffnung sind erfüllt.
In den mittelständischen Betrieben wird die Sonntagsöffnungszeit durch die Inhaber und Familienangehörige aufgefangen. Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, erfolgt die Teilnahme i. d. R. auf freiwilliger Basis. Bei Betrieben, in denen die Mitbestimmungsregelungen gelten, müssen entsprechende Vereinbarungen mit den Betriebsräten über Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.
Grundsätzlich ist das Schutzbedürfnis der Angestellten im Einzelhandel auf eine ungestörte Wochenendruhe abzuwägen mit dem dringenden Bedürfnis zur Versorgung der Besucher. Danach ist festzustellen, dass nach Abwägung aller Kriterien der Attraktivitätssteigerung des Stadtteils Hohenlimburg Vorrang vor dem Schutzbedürfnis einer geringen Zahl von Beschäftigten im Einzelhandel einzuräumen ist.
Die Industrie- und Handelskammer zu Hagen, die Handwerkskammer Dortmund, der Einzelhandelsverband, der Kirchenkreis des Märkischen Kreises und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wurden gemäß § 6 Abs. 4 Satz 7 LÖG um Stellungnahme gebeten. Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, die Handwerkskammer Dortmund und der Einzelhandelsverband haben keine Bedenken gegen die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages aus Anlass des Bauernmarktes. Der Kirchenkreis Märkischer Kreis hat bis zum Tag der Erstellung der Vorlage keine Stellungnahme abgegeben. In früheren Jahren war die Kirchengemeinde jedoch für derartige Veranstaltungen und verkaufsoffene Sonntage, sofern die Öffnungszeiten nicht in der Zeit des Hauptgottesdienstes lagen. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di lehnt einen verkaufsoffenen Sonntag generell ab.
Es wird gebeten, die als Anlage VI beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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107,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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22,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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447,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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31,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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262,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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285 kB
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7
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(wie Dokument)
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339,4 kB
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8
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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9
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(wie Dokument)
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181,3 kB
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10
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(wie Dokument)
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13,2 kB
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11
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(wie Dokument)
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106 kB
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13.09.2017 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen für den Stadtteil Hagen – Hohenlimburg, die als Anlage Gegenstand der Vorlage ist.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 6 |
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SPD | 3 |
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Bürger für Hohenlimburg | 1 |
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Bündnis 90 / Die Grünen | 1 |
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HAGEN AKTIV | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 12 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||