Beschlussvorlage - 0471/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Vertretern der Gesellschafterinnen G.I.V. und Mark-E Aktiengesellschaft in den Aufsichtsrat der HUI GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.09.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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05.10.2017
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Beschlussvorschlag
- Mit Wirksamwerden der Neufassung des Gesellschaftsvertrags der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft (HUI GmbH) werden die derzeitigen noch durch die Gesellschafterversammlung der HUI GmbH für die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) in den Aufsichtsrat der HUI-GmbH bestellten Aufsichtsratsmitglieder Herr Christoph Gerbersmann, Herr Horst Wisotzki, Herr Jörg Klepper und Herr Dr. Rainer Preuß abberufen.
- Mit Wirksamwerden der Neufassung des Gesellschaftsvertrags der HUI GmbH werden die auf die G.I.V. als Gesellschafterin der HUI-GmbH entfallenden vier Mandate im Aufsichtsrat der HUI-GmbH durch die Stadt Hagen mit folgenden Aufsichtsratsmitgliedern besetzt (Entsendung):
a) Herr Christoph Gerbersmann (als Mitglied nach § 113 (3) GO NRW)
b) _________________________,
c) _________________________ und
d) _________________________.
- Der Rat der Stadt Hagen nimmt die mit Wirksamwerden der Neufassung des Gesellschaftsvertrags der HUI GmbH seitens der Mark-E Aktiengesellschaft vorgesehene Entsendung von Herrn Erik Höhne und Herrn Markus Monßen-Wackerbeck als Vertreter der Mark-E Aktiengesellschaft in den Aufsichtsrat der HUI GmbH zur Kenntnis.
- Der Oberbürgermeister der Stadt Hagen wird zu allen rechtlich notwendigen oder sachgerechten Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses ermächtigt.
Sachverhalt
Begründung
a) Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 06.07.2017 die Neufassung des HUI-Gesellschaftsvertrags beschlossen (vgl. DS 0472/2017). Der neue HUI-Gesellschaftsvertrag ist Grundlage für die mit dieser DS 0471/2017 zu beschließenden Entsendung von Vertretern der G.I.V. in den Aufsichtsrat der HUI GmbH. Erst nach notarieller Beurkundung und Eintragung in das Handelsregister werden die Neufassung des Gesellschaftsvertrags und die mit dieser DS 0471/2017 beschlossenen Entsendungen wirksam.
b) Aufgrund der Regelung in § 113 Abs. 3 Satz 2 GO NRW ist § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags dahingehend geändert worden, dass für die Gesellschafterin G.I.V. eine Weisung durch den Rat der Stadt Hagen zur Entsendung der Mitglieder in den HUI-Aufsichtsrat nicht mehr erfolgen soll. Nach § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags entsendet der Rat der Stadt Hagen nunmehr die vier Vertreter der G.I.V. direkt in den zwölf Mitglieder umfassenden HUI-Aufsichtsrat.[1]
Vor einer Neubesetzung bzw. Entsendung nach Maßgabe des neuen HUI-Gesellschaftsvertrags ist jedoch noch die Abberufung der aktuell noch über die HUI-Gesellschafterversammlung für die Gesellschafterin G.I.V. entsendeten Aufsichtsratsmitglieder erforderlich.
c) Bislang waren als Vertreter der G.I.V. für den HUI-Aufsichtsrat
- Herr Jörg Klepper,
- Herr Dr. Rainer Preuß und
- Herr Christoph Gerbersmann
bestellt. Für die zukünftige Bestellung ist § 113 Abs. 3 Satz 3 GO NRW zu beachten, wonach zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zählen muss. Der Oberbürgermeister schlägt den Stadtkämmerer und Ersten Beigeordneten, Herrn Christoph Gerbersmann, für dieses Aufsichtsratsmandat nach § 113 Abs. 3 Satz 3 GO NRW vor.
Hinsichtlich der übrigen drei Vertreter sieht die Verwaltung zwei Möglichkeiten: Entweder werden wie bisher drei Vertreter aus der Mitte des Rates entsendet oder eines der drei Mandate geht neben zwei Politikvertretern an die G.I.V. Für eine Beteiligung der G.I.V. im Aufsichtsrat spricht, dass damit der Sachverstand der Konzernmutter G.I.V. eingebracht wird. Für die Entsendung von wie bisher drei Politikvertretern spricht die Sicherung eines breit angelegten Informationsflusses zwischen der HUI GmbH und der Politik. In den Verhandlungen zur Herstellung der Inhousefähigkeit beim HEB war ferner dahin gehend Einigkeit mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH erzielt worden, dass die Aufsichtsräte von HEB GmbH und HUI GmbH personenidentisch besetzt werden sollen (vgl. hierzu auch die DS 0467/2017, über die ebenfalls in der aktuellen Sitzung des Rates beschlossen werden soll). Diese angestrebte Personenidentität spricht ebenfalls für eine Besetzung der drei in Rede stehenden Aufsichtsratspositionen durch Politikvertreter. Bei einer Besetzung aller drei Aufsichtsratsmandate durch Politikvertreter wäre der Einfluss der G.I.V. auf das Geschehen im Unternehmen über die HUI-Gesellschafterversammlung gewährleistet.
d) Für die Entsendung der beiden Vertreter der Mark-E Aktiengesellschaft in den HUI-Aufsichtsrat gibt es anders als im neuen HEB-Gesellschaftsvertrag (dort für die Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH) in der Neufassung des HUI-Gesellschaftsvertrags keine Regelung, die eine direkte Bestellung durch den Rat nach sich zieht. Die Entsendung und die Abberufung erfolgen formal durch die Mark-E Aktiengesellschaft. Die Mark-E Aktiengesellschaft beabsichtigt, Herrn Erik Höhne und Herrn Markus Monßen-Wackerbeck in den HUI-Aufsichtsrat zu entsenden. Dabei ist die bereits unter c) dargestellte angestrebte Personenidentität beachtet. Der Rat wird um Kenntnisnahme gebeten.
[1] § 9 Abs. 3 der Neufassung des Gesellschaftsvertrags lautet:
“Die auf die Gesellschafterin G.I.V. entfallenden Aufsichtsratsmitglieder werden durch die Stadt Hagen und die auf die Gesellschafterin EDG Holding GmbH entfallenden Aufsichtsratsmitglieder werden durch die Stadt Dortmund entsandt.“
Für die Mitgesellschafterin EDG Entsorgung Dortmund GmbH ist somit ebenfalls nur noch eine direkte Entsendung der zwei Aufsichtsratsmitglieder durch den Rat der Stadt Dortmund vorgesehen. Die AR-Mitglieder der Mark-E Aktiengesellschaft werden durch die Mark-E entsandt und abberufen.
