Beschlussvorlage - 0467/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Vertretern der Gesellschafterinnen HVG und Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH in den Aufsichtsrat der HEB GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.09.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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05.10.2017
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Beschlussvorschlag
- Mit Wirksamwerden der Neufassung des Gesellschaftsvertrags der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB GmbH) werden die derzeitigen noch durch die Gesellschafterversammlung der HEB GmbH für die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) in den Aufsichtsrat der HEB-GmbH bestellten Aufsichtsratsmitglieder Herr Christoph Gerbersmann, Herr Horst Wisotzki, Herr Jörg Klepper und Herr Dr. Rainer Preuß abberufen.
- Mit Wirksamwerden der Neufassung des Gesellschaftsvertrags der HEB GmbH werden die auf die HVG als Gesellschafterin der HEB-GmbH entfallenden vier Aufsichtsratsmandate im Aufsichtsrat der HEB-GmbH durch die Stadt Hagen mit folgenden Aufsichtsratsmitgliedern besetzt (Entsendung):
a) Herr Christoph Gerbersmann (als Mitglied nach § 113 (3) GO NRW)
b) _________________________,
c) _________________________ und
d) _________________________.
- Mit Wirksamwerden der Neufassung des Gesellschaftsvertrags der HEB GmbH wird das derzeit noch durch die Gesellschafterversammlung der HEB GmbH für die Mark-E Aktiengesellschaft in den Aufsichtsrat der HEB-GmbH bestellte Aufsichtsratsmitglied Erik Höhne abberufen.
- Mit Wirksamwerden der Neufassung des Gesellschaftsvertrags der HEB GmbH werden die auf die Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH als Gesellschafterin der HEB-GmbH entfallenden zwei Aufsichtsratsmandate im Aufsichtsrat der HEB-GmbH durch die Stadt Hagen mit folgenden Aufsichtsratsmitgliedern besetzt (Entsendung):
a) Herr Erik Höhne
b) Markus Monßen-Wackerbeck
- Der Oberbürgermeister der Stadt Hagen wird zu allen rechtlich notwendigen oder sachgerechten Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses ermächtigt.
Sachverhalt
Begründung
a) Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 06.07.2017 die Neufassung des HEB-Gesellschaftsvertrags beschlossen (vgl. DS 0472/2017). Der neue HEB-Gesellschaftsvertrag ist Grundlage für die mit dieser DS 0467/2017 zu beschließenden Entsendung von Vertretern der HVG und der neu zu gründenden Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH in den Aufsichtsrat der HEB GmbH. Erst nach notarieller Beurkundung und Eintragung in das Handelsregister werden die Neufassung des Gesellschaftsvertrags und die mit dieser DS 0467/2017 beschlossenen Entsendungen wirksam.
Ebenfalls in der Sitzung des Rates am 06.07.2017 hat der Rat der Gründung der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH als hundertprozentige Tochter der Mark-E Aktiengesellschaft zugestimmt (vgl. DS 0473/2017). Die Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH hält künftig die ENERVIE-Anteile an der HEB GmbH; bis zum Wirksamwerden der Neufassung des Gesellschaftsvertrags werden/wurden diese von der Mark-E Aktiengesellschaft gehalten. Die HVG hält wie bisher ihre Anteile an der HEB GmbH.
b) Aufgrund der Regelung in § 113 Abs. 3 Satz 2 GO NRW ist der Gesellschaftsvertrag der HEB GmbH in § 9 Abs. 3 dahingehend geändert worden, dass für die Gesellschafter Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH und HVG eine Weisung durch den Rat der Stadt Hagen zur Entsendung entsprechender Mitglieder in den HEB-Aufsichtsrat nicht mehr erfolgen soll. Nach § 9 Abs. 3 der Neufassung des Gesellschaftsvertrags entsendet der Rat der Stadt Hagen nunmehr die vier Vertreter der HVG und die beiden Vertreter der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH direkt in den zwölf Mitglieder umfassenden HEB-Aufsichtsrat.[1]
Vor einer Neubesetzung bzw. Entsendung nach Maßgabe des neuen HEB-Gesellschaftsvertrags ist jedoch noch die Abberufung der aktuell noch über die HEB-Gesellschafterversammlung für die Gesellschafter HVG und Mark-E Aktiengesellschaft (zukünftig Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH) bestellten Aufsichtsratsmitglieder erforderlich.[2]
c) In Abstimmung mit der ENERVIE Aktiengesellschaft/Mark-E Aktiengesellschaft schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt Hagen Herrn Erik Höhne und Herrn Markus Monßen-Wackerbeck zur Bestellung als Vertreter der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH in den HEB-Aufsichtsrat vor. Hierzu sei angemerkt, dass der Rat der Stadt Hagen bereits in seiner Sitzung am 30.03.2017 einen entsprechenden, an die Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH gerichteten weisenden Beschluss gefasst hat (vgl. Beschluss zu DS 0158/2017), der nach der oben beschriebenen Änderung des § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags aber obsolet ist. Eine erneute Beschlussfassung ist erforderlich.
d) Bislang waren als Vertreter der HVG für den HEB-Aufsichtsrat
- Herr Jörg Klepper,
- Herr Dr. Rainer Preuß und
- Herr Christoph Gerbersmann
bestellt. Für die zukünftige Bestellung ist § 113 Abs. 3 Satz 3 GO NRW zu beachten, wonach zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zählen muss. Der Oberbürgermeister schlägt den Stadtkämmerer und Ersten Beigeordneten, Herrn Christoph Gerbersmann, für dieses Aufsichtsratsmandat nach § 113 Abs. 3 GO NRW vor.
Hinsichtlich der übrigen drei Vertreter sieht die Verwaltung zwei Möglichkeiten: Entweder werden wie bisher drei Vertreter aus der Mitte des Rates entsendet oder eines der drei Mandate geht neben zwei Politikvertretern an die HVG. Für eine Beteiligung der HVG im Aufsichtsrat spricht, dass damit der Sachverstand der Konzernmutter HVG eingebracht wird. Für die Entsendung von wie bisher drei Politikvertretern spricht die Sicherung eines breit angelegten Informationsflusses zwischen der HEB GmbH und der Politik. In den Verhandlungen zur Herstellung der Inhousefähigkeit beim HEB war ferner mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH dahin gehend Einigkeit erzielt worden, dass die Aufsichtsräte von HEB GmbH und HUI GmbH personenidentisch besetzt werden sollen (vgl. hierzu auch die DS 0471/2017, über die ebenfalls in der aktuellen Sitzung des Rates beschlossen werden soll). Diese angestrebte Personenidentität spricht ebenfalls für eine Besetzung der drei in Rede stehenden Aufsichtsratspositionen durch Politikvertreter. Bei einer Besetzung aller drei in Rede stehenden Aufsichtsratsmandate durch Politikvertreter wäre der Einfluss der HVG auf das Geschehen im Unternehmen über die HEB-Gesellschafterversammlung gewährleistet.
[1]§ 9 Abs. 3 der Neufassung des Gesellschaftsvertrags lautet:
“Die auf die Gesellschafterinnen HVG und Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH entfallenden Aufsichtsratsmitglieder werden durch die Stadt Hagen und die auf die Gesellschafterin EDG Holding GmbH entfallenden Aufsichtsratsmitglieder werden durch die Stadt Dortmund entsandt.“
Für die Mitgesellschafterin EDG Entsorgung Dortmund GmbH ist somit ebenfalls eine direkte Entsendung der zwei Aufsichtsratsmitglieder durch den Rat der Stadt Dortmund vorgesehen.
[2] Das zweite der aktuell der Mark-E Aktiengesellschaft zustehenden Aufsichtsmandate ist derzeit unbesetzt; eine Abberufung ist hier nicht erforderlich.
