Beschlussvorlage - 0345/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Weserstraße von Randweg bis Einmündung Fußweg (Haus-Nr.12)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Roland Kirchhoff
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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26.09.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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05.10.2017
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Beschlussvorschlag
1. Der Erneuerung der Weserstraße von Randweg bis Einmündung Fußweg (Haus-Nr.12) wird zugestimmt
2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Kämmerer, den erforderlichen Betrag für die Auszahlungen in Höhe von 177.000 Euro außerplanmäßig gemäß § 83 GO auf dem PSP-Element 5.000207 bereit zu stellen. Deckung erfolgt durch Mehreinzah- lungen bei der Maßnahme „Ausbau Grüntaler Str.“.
Sachverhalt
Begründung
Die Weserstraße ist in dem Abschnitt von Randweg bis Einmündung Fußweg in einem straßenbautechnisch sehr schlechten Zustand und soll daher grundlegend erneuert werden. Ebenso ist die vorhandene Beleuchtung veraltet und muss ersetzt werden.
Die Länge der Ausbaustrecke beträgt ca. 115 m.
Bei einer gewählten Fahrbahnbreite von 5,00 m können beidseitig Gehwege angeboten werden, die jedoch nur Breiten zwischen 1,10 m und 1,50 m zeigen. Wegen der ausreichenden Fahrbahnbreite können in diesem Bauabschnitt auch Hochbordsteine zur Abgrenzung Gehweg/ Fahrbahn eingesetzt werden.
Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgeführt. Gemäß Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) erfolgt der Ausbau nach der Belastungsklasse 0,3. Das bedeutet einen Aufbau von 4 cm Asphaltdeckschicht und 10 cm Asphalttragschicht. Die Stärke des Gesamtaufbaus beträgt 60 cm.
Wegen der nicht konstanten Breiten soll der Gehweg gepflastert werden. Hier kommt das „Standardrechteckpflaster“ mit den Abmessungen 10/20/8 in grauer Farbe zur Ausführung. Der oben beschriebene Ausbaustandard erfüllt die technischen Mindestanforderungen. Wegen des knappen Raumangebotes sind auch keine Begrünungsmaßnahmen geplant. Da keine gesonderten Parkmöglichkeiten ausgewiesen werden sollen, ist das Parken dort erlaubt, wo keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgt.
Verkehrsrechtlich bleibt die Ausweisung als „Zone 30“ bestehen.
Der vorhandene Mischwasserkanal ist in diesem Abschnitt ebenfalls erneuerungsbedürftig und soll im Zuge der Straßenbaumaßnahme neu hergestellt werden.
Durch die komplette Straßen- und Kanalbaumaßnahme wird eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hagen ausgelöst.
Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme liegen bei ca. 177.000,00 €.
Hiervon entfallen auf die Fahrbahn ca. 103.950,00 €, die sich aufteilen in:
80.000,00 € beitragsfähiger Aufwand Fahrbahn
16.000,00 € Kosten WBH für Fahrbahnwiederherstellung im Zuge des Kanalbaus
7.950,00 € Personalkosten WBH für Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung.
Die geschätzten Kosten für den Gehweg liegen bei 49.250,00 €, die sich aufteilen in:
45.500,00 € beitragsfähiger Aufwand Gehweg
3.750,00 € Personalkosten WBH für Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung.
Die Kosten für die Beleuchtung liegen bei ca. 23.800,00 €, die sich aufteilen in:
22.000,00 € beitragsfähiger Aufwand Beleuchtung
1.800,00 € Personalkosten WBH für Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung.
Von den Gesamtbaukosten des Mischwasserkanals in Höhe von ca. 131.565,00 € entfallen 28% = 36.838,20 € auf die Straßenoberflächenentwässerung und sind bei der Beitragsabrechnung zu berücksichtigen. Diese Kosten trägt der WBH, der den Mischwasserkanal auch in seinem Vermögen aktiviert.
Nach § 4 Absatz 3, Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung beträgt der Anliegeranteil für die Fahrbahn 60% von 80.000,00 € = 48.000,00 €, für die Gehwege 70% von 45.500,00 € = 31.850,00 €, für die Beleuchtung 60% von 22.000,00 € = 13.200,00 € und für die Straßenentwässerung 60% von 36.838,20 € = 22.103,00 €.
Die Anliegeranteile betragen insgesamt 115.153,--€. Bei 5.409 qm erschlossener Grundstücksflächen ergibt sich ein Beitrag von ca. 21,-- €/qm.
Die geplante Ausbaumaßnahme wurde den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke in einer Informationsveranstaltung am 22.05.2017 vorgestellt.
Der Beitragsanteil der Straßenentwässerung in Höhe von ca. 22.103,--€ wird von der Stadt Hagen erhoben und an den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) weitergeleitet.
Da die Maßnahme in 2017 nicht in den Haushalt eingeplant ist, muss die erforderliche Auszahlungsermächtigung in Höhe von 177.000,00 € außerplanmäßig gemäß § 83 GO bereitgestellt werden. Nach § 83 Abs. 2 GO muss der Rat über die außerplanmäßige Bereitstellung entscheiden, wenn der Betrag erheblich ist. Der benötigte Betrag liegt über der Erheblichkeitsgrenze des § 12 Nr. 4 der Haushaltssatzung der Stadt. Die Deckung erfolgt aus Mehreinzahlungen bei der Maßnahme „Ausbau Grüntaler Straße“.
Die außerplanmäßige Abschreibung/Verschrottung in Höhe von 8.661,00 € ist ebenfalls nicht in den Haushalt eingeplant, kann aber aus dem Ämterbudget finanziert werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Kostenstelle: | 56200 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
| Kostenart | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 547100 | 8.661,00 € |
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Eigenanteil |
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Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert. |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Finanzstelle: | 5000207 | Bezeichnung: | Straßenerneuerung Weserstraße |
| Finanzpos. | Gesamt | 2017 | 2018 | 2019 |
Einzahlung(-) | 688200 | -115.153,00 € |
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| -115.153,00 € |
Einzahlung(-) | 685100 | -16.000,00 € | -16.000,00 € |
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Auszahlung (+) | 785200 | 177.000,00 € | 177.000,00 € |
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Auszahlung (+) | 781500 | 22.103,00 € |
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| 22.103,00 € |
Eigenanteil |
| 67.950,00 € | 161.000,00 € |
| -93.050,00 € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Erneuerung der Weserstraße auf einer Länge von 115 m führt zunächst zu einer außerplan-mäßigen Abschreibung des im Anlagenbestand bilanzierten Restbuchwertes in Höhe von 8.661,00 € (Stichtag: 31.12.2017). Die vorhandene Beleuchtung hat keinen Bilanzwert mehr. Die im Zuge der Erneuerung anfallenden Ausgaben in Gesamthöhe von 177.000,00 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Hierbei entfallen 153.200,00 € auf die Straße (Fahrbahn 103.950,00 € + Gehwege 49.250,00 €) und 23.800,00 € auf die Beleuchtungs-anlage. Unter Berücksichtigung der für die Aktivierung zugrunde zu legenden Nutzungsdauern ergibt sich für die Straße ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 2.786,00 € (153.200,00 €/55 Jahre) und für die Beleuchtungsanlage von 952,00 € (23.800,00 €/25 Jahre). Der jährliche Aufwand aus Abschreibungen beträgt für die Gesamtmaßnahme somit 3.738,00 €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Da es sich bei der Erneuerung um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtliche Beitragseinnahmen in Höhe von 115.153,00 € zu passivieren. Hiervon entfallen 79.850,00 € auf die Fahrbahn und den Gehweg, sowie 35.303,00 € auf die Beleuchtungsanlage und die Straßenoberflächenent-wässerung. Der Beitragsanteil für die Oberflächenentwässerung in Höhe von 22.103,00 € wird an den WBH, der auch die Kanalbaukosten trägt, weitergeleitet. Die bei der Stadt Hagen zu bilanzierende Beitragssumme reduziert sich somit auf einen Betrag von 93.050,00 €. Aufgrund der vom WBH in diesem Zusammenhang vorgenommenen Erneuerung des Mischwasserkanals erfolgt eine Kostenbeteiligung des WBH an der Wiederherstellung der Straße. Die Beteiligung des WBH in Höhe von 16.000,00 € ist ebenfalls als Sonderposten für die Fahrbahnerneuerung zu passivieren. Somit ergibt sich ein zu passivierender Gesamtsonderpostenbetrag in Höhe von 109.050,00 € (Beiträge gesamt 115.153,00 € - Beitragsanteil WBH 22.103,00 € + Beteiligung WBH 16.000,00 €). Die Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zu den Abschreibungen auf der Aktivseite und führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von gesamt 2.271,00 € ( (Straße 48.000,00 € + Gehweg 31.850,00 € + Anteil WBH 16.000,00 €)/55 Jahre = 1.743,00 €, Beleuchtung 13.200,00 €/25 Jahre = 528,00 €). |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%) | 1.351,00 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten) | 2.655,00 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 3.738,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 7.744,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -2.271,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 5.473,00 € |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Grothe Technischer Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
