Beschlussvorlage - 0323/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität nimmt zur Kenntnis, dass eine kostenneutrale Umsetzung des Beschlusses zum Artenschutzmanagement nicht möglich ist.

 

2. Der Ausschuss nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass zur Umsetzung des Beschlusses  ein jährlicher Eigenanteil von rd. 64.640 €, der nicht finanziert werden kann, bereit gestellt werden müsste und dies nach der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung zum Haushalt nur zulässig wäre, wenn an anderer Stelle Einsparungen erfolgen.  Für eine kontinuierliche Bearbeitung des Artenschutzmanagements wäre weiterhin die Einstellung zusätzlichen Personals erforderlich. Die Finanzierung ist nicht gesichert.

 

3. Einzelne  Artenschutzprojekte können jedoch unter Zuhilfenahme von Universitäten und sonstigen Forschungseinrichtungen im Rahmen von Projekten und Diplomarbeiten (Masterarbeiten) erarbeitet werden. Kosten für eventuelle Sachmittel wären jedoch im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel von der Stadt Hagen zu tragen.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

Mit der Ratsvorlage 0304/2016 hat die Fraktion Hagen Aktiv einen Vorschlag zur Einrichtung eines Artenschutzmanagements für das Stadtgebiet Hagen unterbreitet.

Der Rat der Stadt Hagen hat hierzu in der Sitzung am 07.04.2016 den in der Begründung aufgeführten Beschluss gefasst, ein Artenschutzmanagement in Hagen einzuführen. Die weitere Beratung und Beschlussfassung ist in den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität verwiesen worden.

Bei dem Projekt handelt es sich um eine neue freiwillige Maßnahme. Neue freiwillige Maßnahmen, die nicht kostenneutral sind, dürfen nach den Auflagen der Bezirksregierung aus der Genehmigungsverfügung zum Haushalt nur begonnen werden, wenn hierfür bestehende freiwillige Leistungen reduziert oder aufgegeben werden. Solche einzusparenden Leistungen sind aber in dem Umfang im Umweltamt nicht vorhanden. Eine kostenneutrale Umsetzung eines Artenschutzmanagements hat sich derzeit als nicht realisierbar herausgestellt.

Übertragungen von Aufgaben auf die Biologische Station Umweltzentrum Hagen im Rahmen der Jahrespakete sind nur bedingt möglich, weitere personelle Kapazitäten sind auch dort nicht vorhanden, so dass auch bei der Biologischen Station zusätzliche Kosten entstehen würden, die wohl von der Stadt Hagen zu tragen wären. Soweit es das Vergaberecht zulässt, kann die Biologische Station mit der Umsetzung einzelner Aufgaben außerhalb des Maßnahmenpakets beauftragt werden, wenn die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Daher erfolgt mit dieser Vorlage die Information, dass der Beschluss nicht umsetzbar ist, da eine Kostenneutralität nicht hergestellt werden kann und weitere Fördermittel, wie etwa von der Stiftung Umweltschutz, ohne städtischen Eigenanteil nicht verfügbar sind.

Fachlich jedoch werden schon Aufgaben und positive Auswirkungen eines Artenschutzmanagements in dieser Vorlage erläutert. Dies kann sich für die weitere Beratung als hilfreich erweisen. Es werden nachfolgend potentielle Aufgaben eines Artenschutzmanagements aufgeführt, bisherige artenschutzrelevante Tätigkeiten beschrieben.

Für erforderliche Sachmittel und um Förderanträge mit Eigenanteil stellen zu können, würden jährlich etwa 20.500 € benötigt. Des Weiteren müsste eine halbe Stelle im Umweltamt geschaffen werden, die sinnvollerweise mit einem Biologen oder vergleichbarer Fachrichtung besetzt werden sollte. Die Personalkosten für eine halbe Stelle betrügen ca. 64.640 €, Gesamtkosten für 5 Jahre ca. 323.200 €.

Gemäß Beschlussvorschlag soll zunächst eine Befristung für 5 Jahre vorgesehen werden. Eine kostenneutrale Umsetzung hat sich bisher als nicht möglich herausgestellt. Förderungen durch Dritte dürften jedoch für einzelne Projekte zumindest anteilig möglich sein. Im weiteren Text erfolgt eine detailliertere Schätzung der Gesamtkosten.

 

Insgesamt ist jedoch eine kostenneutrale Umsetzung des ursprünglichen Beschlusses nicht möglich.

 

 

 

Begründung

 

Anlass:

Mit der Ratsvorlage 0304/2016 hatte die Fraktion Hagen Aktiv einen Vorschlag zur Einrichtung eines Artenschutzmanagements für das Stadtgebiet Hagen unterbreitet.

Der Rat der Stadt Hagen hat hierzu in der Sitzung am 07.04.2016 folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit ausgewiesenen Spezialisten, in den nächsten fünf Jahren ein Arten-Informationssystem für das Stadtgebiet Hagen zu erstellen, auf dessen Grundlage Maßnahmen zum Schutz bzw. zur Förderung ausgewählter Arten und Lebensräume im Stadtgebiet definiert werden können (Artenschutzmanagement). Die Umsetzung der Maßnahmen und deren Kontrolle soll durch einen Artenschutzmanager vorgenommen werden.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung  weiter, hierfür Fördermittel, etwa von der Stiftung Artenschutz, einzuwerben, um eine kostenneutrale Umsetzung von Punkt 1 zu ermöglichen.

3. Die weitere Beratung und Beschlussfassung wird in den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität verwiesen.

 

 

Teil 1- Finanzielle Auswirkungen

 

Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass eine kostenneutrale Umsetzung des Beschlusses zum Artenschutzmanagement nicht möglich ist. Die Verwaltung hat keine Institution gefunden, die eine Umsetzung des Beschlusses zu 100% finanzieren würde. Allenfalls lassen sich einzelne Projekte über Dritte realisieren, wobei jedoch in der Regel keine Vollfinanzierung erfolgt, sondern nur eine anteilige, die etwa nach der Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa) für eine Projektförderung bis zu 80% betragen kann. Allerdings besteht kein Anspruch auf Förderung.

 

Um Förderanträge stellen zu können, sind je nach in Anspruch zu nehmender Förderung daher Eigenanteile sicher zu stellen. Des Weiteren bedarf es für die Umsetzung des Artenschutzmanagements auch der erforderlichen Sachmittel. 

 

Auch eine Beteiligung der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen hat ergeben, dass Übertragungen von Aufgaben auf die Biologische Station Umweltzentrum Hagen im Rahmen der Jahrespakete nur bedingt möglich sein werden. Weitere personelle Kapazitäten sind auch dort nicht vorhanden, so dass auch bei der Biologischen

 

 

 

Station zusätzliche Kosten entstehen würden, die wohl von der Stadt Hagen zu tragen wären. Soweit es das Vergaberecht zulässt, könnte die Biologische Station mit der Umsetzung einzelner Aufgaben außerhalb des Maßnahmenpakets beauftragt werden, wenn die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt würden.

 

Die Verwaltung hatte daher alternativ angedacht, zunächst befristet für die im Beschluss genannten 5 Jahre eine halbe Stelle in der Naturschutzbehörde mit einem Biologen oder einer vergleichbaren Ausbildung neu einzurichten.

 

Die Prüfung der finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt haben je-doch ergeben, dass trotz Förderungen ein Eigenanteil der Stadt Hagen in Höhe von

rd. 65.000 € jährlich verbleiben würde. Im gesamten Zeitraum läge der Bedarf bei etwa 325.000 €.

 

Bei dem Projekt handelt es sich um eine neue freiwillige Maßnahme. Neue freiwillige Maßnahmen, die nicht kostenneutral sind, dürfen nach den Auflagen der Bezirksregierung aus der Genehmigungsverfügung zum Haushalt nur begonnen werden, wenn hierfür bestehende freiwillige Leistungen reduziert oder aufgegeben werden. Solche einzusparenden Leistungen sind aber in dem Umfang im Umweltamt nicht vorhanden.

 

Der Fachbereich für Finanzen und Controlling hat wie folgt zu der Vorlage Stellung genommen: “Der Rat hat am 07.04.16 beschlossen, dass das Artenschutzmanagement kostenneutral eingeführt werden soll. In der nun vorgelegten Vorlage wird jedoch mit jährlichen Kosten von 64.640 €, Gesamtkosten = 323.200 € gerechnet. Eine Finanzierung kann nicht sichergestellt werden.“

 

Ergebnis: Weder eine kostenneutrale Umsetzung noch eine Finanzierung des Beschlusses ist möglich.

 

 

Teil 2 – Potentielle Aufgaben eines Artenschutzmanagements

Unabhängig von der finanziellen Problematik stellt die Verwaltung nachfolgend Aufgaben und Wirkungen eines Artenschutzmanagements vor, um die Bedeutung und Vorteile eines Artenschutzmanagements für das Stadtgebiet Hagen deutlich zu machen.

Der Aufgabenbereich des Artenschutzes umfasst eine Vielzahl verschiedenster Aufgaben, die sich sowohl aus dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Landesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsplan der Stadt Hagen und weiteren Richtlinien der EU sowie weiteren Erlassen und Konzepten des Landes NRW ergeben. In der täglichen Verwaltungspraxis nimmt der Artenschutz bei verschiedenen Genehmigungsverfahren einen immer größeren Raum ein.

Soweit erforderlich und möglich, werden bereits seit längerem auch Maßnahmen des Artenschutzes durchgeführt, beispielsweise dann, wenn Lebensräume geschützt werden, Pflegemaßnahmen erfolgen sowie an geeigneter Stelle Ersatzlebensräume

 

geschaffen werden. Dies etwa über den Landschaftsplan zur Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen oder über die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes durch Ausgleich oder Ersatz von zerstörten Lebensräumen.

 

Auch das Kulturlandschaftsprogramm, kurz KULAP genannt, trägt aufgrund der Pflegemaßnahmen zum Artenschutzmanagement bei. Nicht zuletzt bewirkt auch der  gesetzliche Schutz bestimmter Biotope oder Landschaftsbestandteile den Erhalt und den Schutz schützenswerter Arten.

Ein entsprechendes Artenschutzmanagement sollte alle geschützten oder schützenswerten Arten im Auge haben. Grundlage bei der Betrachtung dieser Arten könnte etwa die Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen sein.

Jedoch ist vorab einzuschätzen, ob diese gefährdeten Arten überhaupt einen geeigneten Lebensraum mit den entsprechenden Bedingungen in Hagen finden. Biodiversität bedeutet nicht, möglichst alle Arten innerhalb eines Gebietes zu haben, sondern bedeutet, dass eine den Standorten, bestehend aus Boden, Relief und Kleinklima, angepasste Vielfalt erreicht wird oder erhalten werden kann.

Wie etwa bei der Waldbewirtschaftung, von der Pflanzung bis zur Ernte, treten verschiedenste Stadien der Entwicklung auf, so dass manche Pflanzen erst wieder nach der Endnutzung oder stärkeren Durchforstung einer Waldfläche geeignete Lebensbedingungen vorfinden werden. Dies bedeutet in der Regel in Zeiträumen von 30 Jahren und mehr zu denken. Idealerweise findet daher ein Wechsel der Nutzungen auf verschiedenen Flächen und in unterschiedlichen Zeiträumen statt, so dass immer die jeweiligen angepassten Arten vorhanden sind und ihre Art dadurch dauerhaft erhalten werden kann. Hierzu müssen allerdings geeignete Flächen gefunden werden, deren Eigentümer mit dieser Form der Nutzung einverstanden sind bzw. diese so durchführen wollen. 

 

Zu den wesentlichen Aufgaben eines Artenschutzmanagements können gehören:

Bestandsaufnahmen vorhandener Datengrundlagen

Auswertung vorhandener Kartierungen

Digitale Darstellung von Lebensräumen und Teillebensräumen

Einrichtung eines Fundortkatasters für das Hagener Stadtgebiet

Erstellung von Maßnahmenkonzepten

Umsetzung von Maßnahmen

Verhandlungen mit Eigentümern und Nutzern von Natur und Landschaft

Erfolgskontrolle von Artenschutzmaßnahmen

Erstellung einer Literaturdatenbank zur Hagener Flora und Fauna

 

In der Verwaltung sind bei verschiedenen Eingriffsvorhaben Gutachten bzw. Landschaftspflegerische Begleitpläne erstellt worden, in denen auch Kartierungen, insbesondere Bestandsaufnahmen von Tier- und Pflanzenarten durchgeführt worden sind.

Diese Aufnahmen müssen zusammengetragen und ausgewertet werden. Es erfordert aber zusätzliches Personal.

Jedoch ist auch darauf hinzuweisen, dass sich die Gutachten nach wie vor im Eigentum der einzelnen Auftraggeber befinden. Auch können aus Artenschutzgründen nicht alle Arten in einer der Öffentlichkeit zugänglichen Datenbank, etwa in Form eines Fundortkatasters, aufgeführt werden.

Auch wenn beispielsweise die Erstellung einer Datenbank zunächst Kosten verursacht, darf nicht vergessen werden, dass sie mittel- und langfristig zur Beschleunigung von Planverfahren und Genehmigungsverfahren beitragen kann.

 

 

Teil 3: Personelle bzw. finanzielle Auswirkungen bei im Haushalt der Stadt Hagen gesicherter Finanzierung

Wie anhand der zuvor beschriebenen Aufgaben deutlich wird, ist es mit dem derzeitigen Personalbestand nicht möglich, zusätzliche Aufgaben eines „Artenschutzmanagements“ zu erfüllen. Daher können die bisher beschlossenen Aufgaben nur erfüllt werden, wenn entsprechendes Personal eingestellt wird und jährlich zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Fördergelder zu akquirieren und/oder Aufträge an Dritte vergeben zu können.

Bei den Kosten sind auch zusätzliche Maßnahmenkosten zu berücksichtigen, deren Finanzierung allerdings auch zumindest anteilig über Dritte durch Förderanträge erreichbar sein sollte. Je nach Umfang eines Förderprogrammes fielen hier noch die „restlichen“ Eigenanteile an, deren Finanzierung gesichert werden müsste. 

Wie von der Biologischen Station „Umweltzentrum Hagen“ ebenfalls mitgeteilt, bestehen auch dort derzeit keine Kapazitäten, um weitergehende Maßnahmen im Rahmen des jährlichen Maßnahmenpakets zu erledigen. Hier ließe sich ggf. über die Prioritätensetzung in den einzelnen Jahrespaketen inhaltlich etwas ändern

Soweit es das Vergaberecht zulässt, kann die Biologische Station mit der Umsetzung einzelner Aufgaben außerhalb beauftragt werden, sofern diese nicht im jährlichen Maßnahmenpaket aufgenommen werden können. In der Regel sind aber Maßnahmen der öffentlichen Hand auszuschreiben. Auch wird es sinnvoll sein, Schwerpunkträume zu bilden, in denen Artenschutzmaßnahmen dauerhaft sinnvoll sind und erhalten werden können.

An Kosten wird für das zusätzliche Artenschutzmanagement eine halbe Stelle eines Biologen oder vergleichbarer Ausbildung herangezogen (ca. 44.140 €) und Sachkosten für Material (ca. 3.000 €). Für die sonstigen Sachkosten (ca. 50.000 €) liegen die Förderquoten zwischen 50-80%. In der Berechnung wird hilfsweise der Mittelwert (65%) angewendet, so dass Förderungen i.H.v. ca. 32.500 € erzielt werden können.

 

 

Insgesamt ergeben sich von 2018-2022 Gesamtkosten für die Stadt Hagen von ca. 64.640 € pro Jahr.

 

 

Kostenschätzung:

  1. Personalkosten 44.140 €
  2. Materialkosten   3.000 €
  3. sonstige Sachkosten 50.000 €
  4. Förderung                      -32.500 €
  5. Gesamtkosten/Eigenanteil 64.640 € 

 

Inwieweit auch Personalkosten förderfähig sind, hängt von den einzelnen Förderprogrammen ab.

 

Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Hagen kann der Beschluss in der gefasten Form nicht umgesetzt werden. 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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11.05.2017 - Umweltausschuss - zurückgezogen

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26.09.2017 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat Hagen empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität, den Beschluss der Verwaltungsvorlage mit folgenden zwei Zusatzpunkten zu beschließen:

 

4.Das Umweltamt prüft in Abstimmung mit der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen jährlich das Arbeits- und Maßnahmenpaket dahingehend, inwieweit eine Aufgabe aus dem Katalog des Artenschutzmanagement aufgenommen werden kann.

 

5.Das Umweltamt prüft, inwieweit eine Datenbank in Zusammenarbeit mit 61 erstellt werden kann, in der vorhandene und neue Daten eingepflegt werden können. Die Datenbank ist von großem Nutzen für künftige Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

      11

Dagegen:

        0

Enthaltungen:

        0

 

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28.09.2017 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen