Beschlussvorlage - 0718/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss beschließt, dem TSV Berge-Westerbauer e. V. einen Zuschuss in Höhe von 15.000,00 € aus Mitteln der Sportpauschale für die Errichtung von Outdoor-Sportgeräten zu gewähren.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

Der TSV Berge-Westerbauer beantragt mit Schreiben vom 28.06.2017 (Anlage 1) einen Zuschuss für die Aufstellung von Outdoor-Sportgeräten im Ennepe-Park. Es sollen in einem ersten Schritt mindestens 5 Sportgeräte angeschafft werden, deren Gesamtanschaffungskosten bei ca. 23.000,00 € liegen. Neben privaten Sponsoren unterstützt auch die Bezirksvertretung Haspe diese Maßnahme. Eine kontinuierliche Erweiterung der Geräte ist angedacht, dann wiederum aus Mitteln der Bezirksvertretung Haspe oder der privaten Förderer.

 

 

Begründung

Der TSV Berge-Westerbauer bietet zahlreiche Sportkurse – insbesondere für ältere Bürger – unter Anleitung qualifizierter Übungsleiter an, die diese Outdoor-Sportgeräte neben den Übungseinheiten in der Halle sehr gut nutzen können. Hierdurch entsteht ein neues und weiteres Sportangebot für Schüler der umliegenden Schulen und ebenso für alle Bürger.

 

Viele Kommunen entwickeln derzeit wieder freie Spiel- und Sporträume außerhalb normierter Sportstätten, um den Bürgern komplementär zum Angebot der Sportvereine auch weitere freie Angebote zur körperlichen Ertüchtigung zu unterbreiten, Stichwort „Trimm-dich-Pfade 2.0“.

 

Im Hasper Ennepe-Park soll damit als Hagener Pilot-Projekt getestet werden, wie diese Geräte von der Bevölkerung angenommen werden, um bei einem erfolgreichen Start auch andere öffentliche Flächen ggf. mit solchen Sportgeräten auszustatten.

Der Wirtschaftsbetrieb unterstützt diese Maßnahme ebenfalls, indem von dort die Flächen an den Aufstellorten der Geräte entsprechend aufgearbeitet werden.

 

Die Geräte sind aus Edelstahl, damit absolut witterungsbeständig und nahezu unverwüstlich. Die Wartung übernimmt der Aufsteller der Geräte, so dass hieraus keine Folgekosten zu erwarten sind.

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen.

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen.

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

4240

Bezeichnung:

Sportstätten und Bäder

Finanzstelle:

neu

Bezeichnung:

neu

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2017

2018

2019

2020

Einzahlung(-)

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

783100

15.000 €

15.000

 

 

 

Eigenanteil

 

15.000 €

15.000

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist aus Mitteln der Sportpauschale gesichert

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgabe für die Anschaffung von Outdoor-Sportgeräten an den in der Anlage genannten Verein in Höhe von insgesamt 15.000 € stellt einen  Investitionskostenzuschuss gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO dar, der als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren ist.

Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 20 Jahren abzugrenzen, da es sich bei den durchzuführenden Investitionen um die Schaffung von Einrichtungen/Bauten handelt.

Die jährlichen Abgrenzungen betragen 750 € und führen in dieser Höhe zu Aufwendungen in der Ergebnisrechnung.

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierung der Investitionsmaßnahme aus der Sportpauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen.

Die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt parallel zu den Abgrenzungen auf der Aktivseite (aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und stellt in gleicher  Höhe Erträge dar.

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

750,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

750,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.09.2017 - Sport- und Freizeitausschuss